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Schwierigkeiten heute mit der Rede vom Menschenbild

Ursula Nothelle-Wildfeuer

/ 9 Minuten zu lesen

In vielen gesellschaftlichen Debatten geht es nicht allein um politische Einzelfragen, vielmehr steht im Hintergrund letztlich die Frage nach dem Bild vom Menschen, das ethische Orientierung gibt. Die Rede vom Menschenbild umfasst auf der einen Seite deskriptive Aspekte zur "Verfassung" des Menschen (conditio humana), impliziert darüber hinaus aber auch normative Aspekte zur "Bestimmung des Menschen", also zu seiner Zukunfts- und Zielorientierung.

Der Philosoph der Aufklärung Immanuel Kant brachte das zum Ausdruck, als er die drei großen Fragen "Was kann ich wissen? Was soll ich tun? Was darf ich hoffen?" auf die vierte, letzte Frage "Was ist der Mensch?" zulaufen ließ. Demnach spielen, will man angemessen von ihm sprechen, Aussagen zum Menschen als erkennendes, handelndes und religiöses Wesen eine entscheidende Rolle.

Zwei aktuelle Schwierigkeiten in der Rede vom Menschenbild und im Gebrauch des Terminus seien hier vorab benannt. Die erste Schwierigkeit kreist um die Frage, ob heute überhaupt noch die Rede von einem Menschenbild möglich ist, klingt darin doch für manche die Überheblichkeit an, aus einer vermeintlich objektiven Position heraus jeden "einer 'Idee' gemäß zu taxieren, meist negativ". Zugleich befürchtet man darin auch "die Diktatur des abstrakten Sollens – 'So soll der Mensch sein!' – über das konkrete 'Ist' jedes Einzelnen". "Die Krone der Schöpfung, das Schwein, der Mensch" – deutlicher als mit Gottfried Benn ist die ganze Spannung und Ambiguität des Menschen wohl kaum zu formulieren. Das Menschenbild, so lautet das Argument zugespitzt, ist durch den Menschen selbst nicht definierbar, der Projektionsverdacht steht im Raum. Die zweite Schwierigkeit stellt die Möglichkeit an sich infrage, angesichts von Individualisierung, Pluralisierung und Globalisierung noch von einem Menschenbild zu sprechen. Unter den Bedingungen der gegenwärtigen Kultur sei das Menschenbild nicht mehr im Singular, sondern nur noch im Plural zu haben.

Aktuell einflussreiche Menschenbilder

Das ökonomistische Menschenbild

entstand in der Frühzeit moderner marktwirtschaftlicher Ordnung, in welcher der Mensch nur als Produktionsfaktor gesehen wurde. Auch wenn durch die ordnungspolitische und -ethische Idee der sozialen Marktwirtschaft viel getan werden konnte zur Befriedung der Gesellschaft und sozialen Sicherung des Einzelnen, so ergibt sich gerade unter den aktuellen Bedingungen der Globalisierung erneut und verschärft das Problem ausschließlicher Funktionalisierung des Menschen, den man vor allem als "wirtschaftlichen" Menschen ins Kalkül zieht und dessen Wert man hauptsächlich am ökonomischen Erfolg bemisst. Folgerichtig haben in solchem Denken Sozialpolitik und Sozialstaat allein die Aufgaben, die Menschen "marktfähig" zu machen. Der Streit um die aktuelle Familienpolitik offenbart genau diese Problematik: Geht es um die Ermöglichung tatsächlicher Wahlfreiheit hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit oder um die möglichst rasche Rückkehr beider Eltern an ihren Arbeitsplatz?

Das soziotechnizistische Menschenbild

geht davon aus, dass durch staatliche und institutionelle Maßnahmen politische Ziele erreichbar sind, ohne dass Individuen in freiheitlicher personaler Entscheidung und in Verantwortung für die Folgen agieren. Gerade die seit mehr als einem Jahrzehnt anhaltende Debatte um die Reform des Sozialstaates macht deutlich, dass Politik unter dem Stichwort der "Anreize" in der Suche nach möglichst raffinierten Stellschrauben um die Optimierung von Prozessen und Abläufen ringt. Finanzielle Anreize wie etwa die "Abwrackprämie" aus dem Jahr 2009 sind sowohl ökonomisch umstritten als auch ethisch defizitär. Letzteres insbesondere deswegen, weil sie schließlich dazu führen können, ethische Überlegungen aus pragmatisch-gewinnorientierten Gründen auszublenden.

Das autonomistische Menschenbild,

wie es sich etwa artikuliert in der Debatte um die moderne Gentechnologie, die Stammzelldiskussion und das Klonen, legt dem menschlichen Selbstbewusstsein nahe, dass der Mensch auch bei allen immer wieder vorkommenden Rückschlägen insgesamt doch kurz vor der eigenen, selbst produzierten Vollendung steht: Nicht mehr angewiesen auf einen Schöpfergott oder die Evolution erschafft er sich selbst. Das naturwissenschaftliche Können wächst, und der globale Markt eröffnet den Weg zu dem neuen "Design"-Menschen. Der Markt für den neuen Menschen ist geografisch grenzenlos und moralisch bindungslos.

Person und Menschenwürde

Diese Ausschnitte ethisch einzuordnen ist komplex. Natürlich stehen die Fragen der Kinderbetreuung dringend an, und auch die Frage der beruflichen Kompetenz von Eltern ist von hoher Bedeutung. Aber dennoch scheint die einseitige ökonomische Ausrichtung der Debatte ethisch defizitär. Sicher sind Anreize zu gewünschtem Verhalten ein politisch hilfreiches Mittel, aber eine ausschließliche Fokussierung auf diese Verhaltensweise schaltet menschliche Freiheit letztlich aus. Selbstverständlich ist Forschung im Dienst am Menschen unverzichtbar. Gerät aber diese Zielsetzung aus dem Blick, wird der Mensch seinen Mitmenschen und der Gesellschaft zur Bedrohung. In letzter Konsequenz gefährden solche Menschenbilder die humane Substanz unserer Gesellschaft. Die Frage nach dem, was die Gesellschaft zusammenhält und zugleich ethische Orientierung für den Diskurs und das Handeln sein kann, muss fundamentaler ansetzen.

Anschließend an die anthropologischen Ausgangsfragen von Kant ist der Mensch als Ganzes, mit all seinen Dimensionen in den Blick zu nehmen. Dieses Bild vom Menschen ist auch in der säkularen Begründung des Menschenbildes gemeint, die Kant in seiner Grundlegung zur Metaphysik der Sitten mit der Herleitung der Selbstzwecklichkeitsformel seines kategorischen Imperativs vorgelegt hat: "Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest."

Seit Kant ist diesbezüglich auch die Unterscheidung zwischen zwei Formen von Wert relevant: "Im Reich der Zwecke hat alles entweder einen Preis oder eine Würde. Was einen Preis hat, an dessen Stelle kann auch etwas anderes, als Äquivalent, gesetzt werden; was dagegen über allen Preis erhaben ist, mithin kein Äquivalent verstattet, hat eine Würde." Der Mensch ist es folglich, der keinen Preis, kein Äquivalent hat, sondern eine Würde, die unbedingte Anerkennung und Achtung verlangt.

In dieser Perspektive spielt auch die christlich-sozialethische Prägung unserer (politischen) Kultur für die Bestimmung eines tragfähigen Menschenbildes eine entscheidende Rolle. Wenn beispielsweise die katholische Soziallehre formuliert, dass der Mensch "Träger, Schöpfer und Ziel aller gesellschaftlichen Einrichtungen" sei, dann führt sie auf einer institutionellen Ebene aus, was Kant mit unbedingtem Geltungsanspruch für den Einzelnen propagierte.

Menschenbild, Menschenwürde und Menschenrechte

Diese alles fundierende Norm anzuerkennen, bedeutet, anzuerkennen, dass jeder Mensch Person mit der ihr eigenen unveräußerlichen Würde ist. Damit ist kein Mensch hinsichtlich seiner Eigenschaften und seines Verhaltens festgelegt oder kategorisiert. Vielmehr ist damit die norma normans, das normierende, ordnende und begründende Kriterium genannt, das allem individuellen und öffentlichen Handeln Orientierung und Maßstab sein muss. Dieses Bild vom Menschen hat auch Einzug gehalten in unser Grundgesetz: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Ähnliche Formulierungen finden sich auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948.

Weder der Verweis auf das, was gerade mehrheitsfähig ist, noch auf das, was "man immer schon so gemacht hat", auch nicht auf das, was sich gerade rechnet, kann diese Funktion der Grundorientierung übernehmen. Denn die genannten Aspekte stellen Bedingungen und formulieren Restriktionen, was mit der Rede von einer unbedingten Norm unvereinbar ist. Nur eine unbedingte Norm kann auch Grundlage für die unbedingte Geltung von Menschenrechten sein. Diese sind unmittelbarer Ausdruck der Menschenwürde und kommen jedem einzelnen Menschen qua Menschen als angeborene, unveräußerliche Rechte zu, unabhängig irgendeiner Kondition. Die Menschenrechte werden auch nicht vom Staat gewährt (und könnten ebenso wieder genommen werden), sondern sind dem Staat vorgegeben, müssen von ihm anerkannt und geschützt werden.

Nicht zuletzt der Rekurs auf die Menschenrechte verdeutlicht, dass der Mensch in seiner Würde ein Wesen der Freiheit ist – nicht nur externe Freiheiten wie etwa Reisefreiheit oder die Freiheit der Berufswahl, sondern auch interne Freiheiten wie Glaubens- und Gewissensfreiheit gehören unabdingbar zum Katalog. Freiheit meint die Selbstbestimmung des Einzelnen, wobei der Mensch erst in der Selbstbestimmung "die nur ihn auszeichnende Kontur einer Innen und Außen verbindenden Individualität (gewinnt)". Selbstbestimmung prägt das jeweilige Handeln und ist ausgerichtet auf ein letztes Ziel, "mit ihr wird er (der Mensch, Anm. U.N.-W.) durch und durch er selbst". Erst unter dieser Bedingung der erfahrenen Einmaligkeit und Individualität "kann der Mensch den Sinn für eine Konsequenz entwickeln, die er selber durchzuhalten hat".

Ethisch meint dies Wahrhaftigkeit und Verantwortung. Er erkennt, dass er herausgefordert ist, den ihm gegebenen Spielraum seiner Freiheit in Verantwortung zu nutzen, seine eigenen Grenzen also auf ein je Größeres hin zu überschreiten. Dieses je Größere kann in unserer pluralistischen Gesellschaft durchaus unterschiedliche Namen haben: Gemeinschaft, Solidarität mit den Schwachen, soziale Gerechtigkeit, Frieden, Lebenssinn. Sicher bieten all diese Formen von Transzendenz immer auch die Möglichkeit, ideologisch vereinnahmt zu werden. Vor allem aber liegt hier der Ansatzpunkt dafür, dass Menschen – und sei es auch nur in nachträglicher Deutung – dieses Sich-selbst-Überschreiten als im weitesten Sinn religiöse Momente erfahren.

Das Verwiesen-Sein des Individuums richtet sich zugleich auf die Gemeinschaft, der Mensch ist gleichermaßen Individual- und Sozialwesen. Soziales und politisches Handeln entsteht dort, wo Menschen sich in individueller Verantwortungsübernahme einig sind und gemeinsam auf das Ziel eines allgemeinen Wohls der Gesellschaft hin tätig werden. In dieser Selbstbestimmung in Gemeinschaft wird jene Solidarität möglich, die zu einem Strukturprinzip gesellschaftlicher Ordnung wird, sofern diese der Menschenwürde Rechnung zu tragen sucht. Die Bereitschaft, seine Fähigkeiten entsprechend einzubringen, muss durch entsprechende Rahmenbedingungen gleichermaßen befördert wie unterstützend flankiert werden: So weit (aber nur so weit!) wie nötig, muss von der nächstgrößeren Einheit, letztlich vom Staat, auch Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden. Genau diese Kompetenzanerkennung und Freiheitsermöglichung besagt die Rede vom Subsidiaritätsprinzip.

Impulse für die aktuellen politischen Debatten

Vor dem Hintergrund der Ausführungen zum Bild vom Menschen in seiner Würde und Freiheit sind folgende Problemfelder neu zu beleuchten:

Wenn es nichts gibt, was per se nicht zum Menschen(bild) in seiner Ganzheit gehört, dann hat dies Konsequenzen für die derzeitige Prädominanz der Ökonomie und für das Bestreben, fasziniert von der Effizienzlogik des Marktes, alle Lebensbereiche dem Gesetz von Angebot und Nachfrage zu unterstellen: Markt ist nicht alles, und nicht alles ist Markt. In Anlehnung an den Ökonomen Wilhelm Röpke, der als einer der "Väter" der sozialen Marktwirtschaft gilt, lässt sich festhalten, dass es ein "Jenseits von Angebot und Nachfrage" gibt, ohne das aber wiederum der Markt nicht zu denken ist und nicht funktionieren kann. Wirtschaften ist konstitutiv für das Menschsein, aber eine Verabsolutierung wird dem Menschen nicht gerecht; seine Funktionalisierung für ein nicht selbst bestimmtes Ziel stellt eine unhaltbare Restriktion seiner Freiheit und Verantwortung dar.

Wenn der Mensch Individual- und Sozialwesen ist, kann er sich in seiner Selbstbestimmung nur verwirklichen, wenn er auch an der Gesellschaft mit ihren Prozessen und Errungenschaften teilhaben kann. In dieser Perspektive ist Erwerbsarbeitslosigkeit ein individuell und strukturell unhaltbarer Zustand. Es liegt in der Verantwortung von Gesellschaft und Staat, hier durch geeignete Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. Im Blick auf die beiden damit genannten Grundwerte von Freiheit und Gerechtigkeit geht es um ein Konzept von Sozialstaat, der nicht paternalistisch entmündigend agiert, sondern der Rahmenbedingungen schafft, die es jedem einzelnen ermöglichen, ein Leben in Freiheit und Würde verwerfungsfrei führen zu können.

Wirtschaft und Politik sind keine automatischen, nach einmal implementierten Gesetzmäßigkeiten ablaufende Prozesse. Vielmehr bleiben menschliches Tun und humanes Ethos unverzichtbar. Wenn also der Mensch ein Wesen der Freiheit ist, dann gehört es dazu, dass er auch für sein politisches Handeln in Gemeinschaft mit anderen sich nicht von seiner individuellen Verantwortung suspendiert. Dem Prinzip der Haftung zu neuer Geltung zu verhelfen, ist Aufgabe einer sich der Freiheit und Würde des Menschen verpflichtet wissenden Politik.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Bernhard Vogel (Hrsg.), Im Zentrum: Menschenwürde, Berlin 2006, S. 11.

  2. Karl Lehmann, Gibt es ein christliches Menschenbild?, in: Wilhelm Vossenkuhl et al. (Hrsg.), Ecce homo! Menschenbild – Menschenbilder, Stuttgart 2009, S. 121.

  3. Vgl. ebd.

  4. Vgl. Wolfgang Kersting, Der Glaube an die Allmacht Geld, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17.8.1998.

  5. Immanuel Kant, GMS, AA IV, 434, in: Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.), Akademie–Ausgabe IV, Berlin 1903.

  6. Vgl. Papst Johannes XXIII., Enzyklika "Mater et magistra" vom 15.5.1961, deutscher Text, in: Bundesverband der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (KAB) (Hrsg.), Texte zur katholischen Soziallehre, Kevelaer 1992, S. 171–240, Nr. 219/220.

  7. Dietmar Mieth, Die Würde des Menschen als "norma normans" aller Handlungen und Institutionen, in: Wilfried Härle/Bernhard Vogel (Hrsg.), Begründung von Menschenwürde und Menschenrechten, Freiburg/Br. 2008, S. 107–133.

  8. Vgl. B. Vogel (Anm. 1).

  9. Volker Gerhardt, Selbstbestimmung und Mitbestimmung, in: Thomas Meyer/Udo Vorholt (Hrsg.), Menschenbild und Politik, Bochum–Freiburg/Br. 2004, S. 33.

  10. Ebd.

  11. Vgl. Karl Lehmann, Das christliche Menschenbild in Gesellschaft und Kirche, in: Gesellschaft im Test, 40 (2000), S. 12.

  12. Vgl. Hans-Joachim Höhn, Markt ohne Grenzen?, in: Ursula Nothelle-Wildfeuer/Norbert Glatzel (Hrsg.), Christliche Sozialethik im Dialog, Grafschaft 2000, S. 417–433.

  13. Vgl. Wilhelm Röpke, Jenseits von Angebot und Nachfrage, Erlenbach–Zürich 1958.

Lizenz

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Dr. theol., geb. 1960; Professorin für Christliche Gesellschaftslehre an der Theologischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Platz der Universität 3, 79085 Freiburg/Br. E-Mail Link: ursula.nothelle-wildfeuer@theol.uni-freiburg.de