Zur sozialen und politischen Lage der anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland
In Deutschland leben vier anerkannte nationale Minderheiten: Die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, das sorbische Volk und die Minderheit der deutschen Sinti und Roma.[1] Die Anerkennung von Minderheiten geht in der Regel mit der Gewährung von besonderen Rechten einher, die darauf zielen, den Menschen, die Minderheiten angehören, eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Leben ihrer Heimat zu ermöglichen.Auf europäischer Ebene werden diese Rechte in der Hauptsache durch zwei Dokumente festgelegt: durch das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (RÜ) sowie durch die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen.[2] Die Bundesrepublik Deutschland hat beide Dokumente unterzeichnet und ratifiziert und sich damit gegenüber dem Europarat verpflichtet, die entsprechenden Bestimmungen für die in Deutschland lebenden Minderheiten umzusetzen. Die Umsetzung ist vor allem Aufgabe der Bundesländer, da viele Bereiche, die in diesen Bestimmungen abgedeckt werden und die über die grundlegenden Antidiskriminierungsgesetze hinausgehen, weitestgehend in der Kompetenz der Länder liegen. Die Umsetzung der Minderheitenrechte variiert daher mitunter recht stark zwischen den Ländern und zwischen den Minderheiten. Sie hängt zusätzlich von anderen Faktoren ab, etwa davon, ob es einen unterstützend wirkenden "Mutterstaat" gibt, sowie vom Grad der Selbstorganisation und der politischen Vertretung der jeweiligen Minderheit. Alle vier anerkannten nationalen Minderheiten verfügen mit ihrem jeweiligen Beratenden Ausschuss beim Bundesministerium des Innern über eine direkte Verbindung zur Bundesregierung und dem Bundestag.
Zusätzlich zu den anerkannten Minderheiten leben in Deutschland andere ethnische, religiöse und sprachliche Gemeinschaften, die als Minderheiten bezeichnet werden können. Da es jedoch keine allgemein anerkannte und nach internationalem Recht gültige Definition von "Minderheit" gibt, bleibt die Bestimmung darüber, welche Gruppen offiziell als Minderheit anerkannt werden und welche nicht, dem jeweiligen Staat überlassen. In Deutschland gilt eine Gruppe als nationale Minderheit, wenn sie folgende Kriterien erfüllt:
- "ihre Angehörigen sind deutsche Staatsangehörige,
- sie unterscheiden sich (…) durch eine eigene Sprache, Kultur und Geschichte (eigene Identität),
- sie wollen diese Identität bewahren,
- sie sind traditionell (…) in Deutschland heimisch,
- sie leben innerhalb Deutschlands in angestammten Siedlungsgebieten."[3]