Umweltflüchtlinge. Ursachen und Lösungsansätze
Neben Hunger, Armut und Krieg ist Umwelt-Zerstörung zur Ursache von Flucht und Abwanderung geworden. Allerdings bleibt das Konzept des "Umweltflüchtlings" verwaschen und die Datenlage unsicher.I. Einleitung
Neben Hunger, Armut, Krieg und Menschenrechtsverletzungen ist die Zerstörung der Umwelt zur Ursache von Flucht und Abwanderung geworden, auch wenn "Umweltflüchtlinge" konzeptionell schwer zu fassen bleiben [1] . Denn niemand flieht vor der Umwelt, niemand ist "Umweltflüchtling" per se. Wer flieht, weil sein Acker kein Bewirtschaften mehr erlaubt, verlässt eine Heimat, weil Alternativen zum Lebensunterhalt fehlen - also aus Armut. Wer flieht, weil aus ökologischen Problemen gesellschaftliche Brennpunkte wurden, wie in Ruanda, flieht letztlich vor Krieg und Gewalt. Oft ist Umweltzerstörung ein wichtiges Abwanderungsmotiv neben vielen anderen, selten jedoch nur das einzige [2] .
Deshalb kommt es nicht überraschend, dass der "Umweltflüchtling" in der Literatur ein vielfältiges Leben führt. Geprägt wurde der Begriff in einem Bericht des UN-Umweltprogramms von 1985, in dem Umweltflüchtlinge definiert wurden als "those people who have been forced to leave their traditional habitat, temporarily or permanently, because of a marked environmental disruption . . . that jeopardised their existence and/or seriously affected the quality of their life" [3] . Spätere Autoren nutzten andere Begriffsbestimmungen [4] , und je nach Definition und Basisdaten schwanken die Angaben über die Zahl der weltweiten Umweltflüchtlinge. Der Leiter des UN-Umweltprogramms, Klaus Töpfer, geht beispielsweise von 22 bis 24 Millionen Umweltflüchtlingen aus [5] , Norman Myers errechnete "mindestens" 25 Millionen derzeitige Umweltflüchtlinge - vor allem in Afrika südlich der Sahara, China, Zentralamerika und Südasien - und erwartet insgesamt 50 Millionen im Jahre 2010 [6] . Andererseits erwähnen manche internationalen Dokumente "Umweltflüchtlinge" mit keinem Wort, beispielsweise die 1992 auf dem "Erdgipfel" in Rio de Janeiro beschlossene "Erklärung über Umwelt und Entwicklung". Auch die "Agenda 21", das in Rio de Janeiro beschlossene Aktionsprogramm, nennt Umweltflüchtlinge nur einmal im Rahmen ihres Teilprogramms zu Dürre und Desertifikation [7] .
Im Völkerrecht sind Umweltflüchtlinge ebenfalls eine unbekannte Größe. Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 erkennt Umweltzerstörung nicht als Fluchtgrund an und bietet "Umweltflüchtlingen" keinen Schutz, soweit sie nicht die anderen Kriterien der Konvention erfüllen, also zu den Menschen zählen, die aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität oder Mitgliedschaft zu einer sozialen Gruppe oder ihrer politischen Meinung verfolgt werden. Damit erfasst die Genfer Konvention auch nur grenzüberschreitende Fluchtbewegungen, nicht jedoch das häufigere innerstaatliche Abwandern. Regionale Abmachungen zum Schutz von Flüchtlingen in Afrika und Lateinamerika sind breiter gefasst als die Genfer Konvention und umfassen weitere Kategorien von Flüchtlingen, erkennen aber ebenfalls Umweltdegradation nicht als Fluchtgrund an.
Ebenso behandelt das 1949 eingerichtete Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) "Umweltflüchtlinge" nur am Rande, da diese Menschen in der Regel weiterhin den Schutz ihres Staates genießen und deshalb nicht "Flüchtlinge" im engen Sinne des Flüchtlingsrechts sind [8] . Anfang der neunziger Jahre schuf der UNHCR zwar einen Umwelttreuhandfonds und die Stelle eines Umweltkoordinators. Hiermit sollten jedoch die ökologischen Folgen von Massenflucht, nicht aber Umweltzerstörung als Fluchtursache eingedämmt werden. Eine Reihe von Autoren vermeiden aus diesen Gründen grundsätzlich den Begriff des "Umweltflüchtlings" und sprechen stattdessen von "Umweltmigranten" [9] . Ein Motiv ist dabei die befürchtete Schwächung des Status der politischen Flüchtlinge gemäß der Genfer Konvention, sollte der Flüchtlingsbegriff auf zu große Menschengruppen ausgedehnt werden.