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Interventions- und Eskalationsproblematik bei der militärischen Konfliktbewältigung | Sicherheitspolitik | bpb.de

Sicherheitspolitik Editorial Herausforderungen für die Bundeswehr Interventions- und Eskalationsproblematik bei der militärischen Konfliktbewältigung Funktionen militärischer Konfliktregelung durch die NATO Wege und Möglichkeiten künftiger europäischer Sicherheitspolitik Die Fortsetzung der NATO-Osterweiterung: Politische Stabilitätsförderung zulasten militärischer Handlungsfähigkeit?

Interventions- und Eskalationsproblematik bei der militärischen Konfliktbewältigung Die ,,Ultima ratio des bewaffneten Eingriffs als Mittel der Sicherheitspolitik

Lothar Rühl

/ 20 Minuten zu lesen

Nach dem Ende des Ost-West-Konflikts mit seiner Konfrontation globaler Militärblöcke entstanden zahlreiche regionale Spannungsherde. Um größere, auch grenzüberschreitende Krisen zu vermeiden, wurden im Einzelfall Interventionen erforderlich.

I. Krieg in ambivalenten Situationen

Die Unterscheidung zwischen Krieg und Frieden hat ihre im Laufe der letzten drei Jahrhunderte gewonnene scharfe Trennlinie und damit ihre politischen Konturen verloren. Was in Asien und Afrika historisch ein häufiger Fall war und von den Kolonialmächten in Übersee bis in das 19. Jahrhundert allgemein so praktiziert wurde - ein ambivalenter Schwebezustand zwischen Krieg und Frieden mit bewaffneter Gewaltanwendung zur Entscheidung politischer Konflikte -, ist seit dem Ende des Ost-West-Gegensatzes auch in Europa zur Regel geworden: die militärische Intervention in Krisengebieten und die Führung unerklärter Kriege als Mittel der Politik mit den Kennworten ,,Krisenbewältigung und ,,Friedenssicherung. Damit wird die ,,Ultima ratio der militärischen Gewaltanwendung vom internationalen Krieg zwischen Staaten, dem Einsatz bewaffneter Macht als ,,letztes Mittel, auf die militärische Intervention in innerstaatliche Konflikte übertragen und die äußere Eskalation einer Krise oder eines Konflikts in einem Land durch fremde Akteure zum Mittel der internationalen Sicherheit erhoben. Solche Interventionen und die von ihnen bewirkte Eskalation sind im Effekt - wenn nicht in der politischen Intention - tatsächlich Kriegführung, die graduell und begrenzt oder, wie im ,,Krieg gegen Terror, sogar im Prinzip unbegrenzt sein kann - über internationale Grenzen hinweg von Land zu Land als eine Art kontinuierlicher Etappenfeldzug in der Erwartung, das gesetzte Endziel am weltweiten Horizont eines Tages zu erreichen: die Beseitigung der Feinde.

Für solche Fälle gilt dann auch nicht mehr unbedingt die Erklärung des Nordatlantikrates von 1990 gegenüber den Staaten des damals noch bestehenden Warschauer Vertrags, dass die Atlantische Allianz Waffen nur zu ihrer Verteidigung und also nicht als Erste einsetzen würde. Die bedingte Geltung dieses Grund- und Leitsatzes ist einerseits an ein Mandat der Vereinten Nationen (VN) zur Ermächtigung einer bewaffneten Gewaltanwendung gegen andere Staaten zum Zwecke der Verteidigung der internationalen Sicherheit oder an Inanspruchnahme des Artikels 51 der VN-Satzung zur kollektiven Selbstverteidigung, andererseits an die Berufung auf Artikel 5 des Washingtoner Bündnisvertrags gebunden. Für den Nato-Einsatz gegen die serbische Bürgerkriegspartei im Bosnischen Krieg 1995 reichten die zuvor seit 1991 über Jugoslawien als Ganzes und über Bosnien im Besonderen schon erteilten VN-Mandate in weiter Auslegung aus. Für den Krieg der Nato-Staaten mit ihren gemeinsamen Streitkräften unter Nato-Oberbefehl gegen Serbien-Montenegro wegen der ,,ethnischen Säuberungen im Kosovo 1999 wurde kein VN-Mandat gesucht, sondern ein Recht auf Schutz der verletzten Menschenrechte einer Bevölkerungsgruppe zur Abwendung einer ,,humanitären Katastrophe mit militärischer Gewalt behauptet.

Für einen Einsatz von Nato-Streitkräften im ,,Krieg gegen Terror in Afghanistan reichten die den USA erteilte Ermächtigung seitens der VN, sich mit allen geeigneten Mitteln gegen die Aggression zur Wehr zu setzen, und die Feststellung der Aggression nach dem Bündnisvertrag durch den Nordatlantikrat samt Verkündung des Bündnisfalls mit der militärischen Beistandsklausel gemäß Artikel 5 für offensive militärische Bündnisaktionen auch weit außerhalb des Bündnisgebietes aus. Dies deshalb, weil von dort die akute Bedrohung gegen Nordamerika ausging und die geopolitische Begrenzung der Vertragsgeltung nur für den Bündnisfall relevant ist, nicht aber für die militärischen Operationen, die ohne räumliche Begrenzung jenseits der Bündnisgrenzen geführt werden können. Dies gilt über Afghanistan hinaus nach den Einlassungen der alliierten Regierungen seit dem 11. September 2001 auch gegenüber anderen Staaten oder Gebieten. Jedoch stellt sich für weitere Feldzüge und Kriegshandlungen die Frage nach der politischen Opportunität und völkerrechtlichen Zulässigkeit für die Beteiligung der Allianz als Ganzes und für den Einsatz von alliierten Streitkräften außerhalb der Nato-Kommandostruktur; etwa in einer internationalen Koalition, oder für die Benutzung von Nato-Gebiet (dabei können auch einzelne Verbündete in einer besonderen Ad-hoc-Koalition militärisch handeln, andere sie indirekt unterstützen wie 1990/91 im Golfkrieg gegen den Irak).

Die politischen, strategischen und operativen Probleme der bewaffneten Intervention werden objektiv von vier Hauptfaktoren vorgegeben:

1. von der jedem Konflikt und jeder Spannungskrise immanenten Eigendynamik zur Eskalation bis zur Entscheidung oder Erschöpfung;

2. vom Zweck und den Zielen der Intervention von außen mit militärischer Gewalt;

3. von den ausgewählten militärischen Mitteln und dem Kräfteansatz für eine vorbedachte Dauer und den geplanten Ablauf der Intervention;

4. von der Wirkung der äußeren Eskalation auf die innere Lage mit ihren Kräfte- und Machtverhältnissen, die veränderliche Größen sind.

Subjektiv werden die Interventions- und Eskalationsprobleme von der Entschlossenheit und den politisch-strategischen Fähigkeiten der eingreifenden Mächte oder Staatenkoalitionen mitbestimmt. Das Zusammenspiel dieser Faktoren kann komplexe Situationen schaffen und für jede Politik oder Strategie gordische Knoten schürzen, die nicht mit einem Schwertstreich durchgehauen werden können.

II. Aggression und Intervention

Die wichtigsten Beispiele von Interventionskriegen bzw. militärischen Konflikten im vergangenen Jahrhundert nach 1945 waren: der als internationale Polizeiaktion eingeleitete Krieg in Korea 1950 - 1954 in Erwiderung der nordkoreanischen Aggression gegen Südkorea; der als Abwehr einer kommunistischen Bürgerkriegsdrohung aus dem Tonking für die Unabhängigkeit begonnene Indochinakrieg zur Wiederbegründung der französischen Oberhoheit 1947-1954; der Algerienkrieg Frankreichs gegen die Rebellion der Unabhängigkeitsbewegung 1954 - 1962; der Vietnamkrieg zur Verteidigung Süd-Vietnams gegen den kommunistischen Norden 1960 - 1975 mit aktiver amerikanischer Beteiligung 1965 - 1973, ausgeweitet auf Laos 1970 und auf Kambodscha 1971 - 1975; die türkische Intervention auf Zypern 1974 mit anschließender und fortdauernder türkischer Besetzung Nordzyperns; die sowjetrussische Intervention in den afghanischen Bürgerkrieg zur Verteidigung des gefährdeten kommunistischen Regimes in Kabul Ende 1979 bis zum Abzug der Sowjetarmee Anfang 1989; die israelische Intervention im Libanon 1982 (das Unternehmen ,,Friede für Galiläa) mit andauernder Besetzung Süd-Libanons bis zum Jahre 2000; die internationale militärische Intervention zum Schutze Saudi-Arabiens und zur späteren Befreiung Kuwaits (,,Wüstenschild und ,,Wüstensturm) 1990/91 mit dem Effekt des II. Golfkriegs gegen den Irak und seitheriger anglo-amerikanischer Luftraumkontrolle mit gelegentlichen Luftangriffen zur Durchsetzung der Waffenstillstandsbedingungen zum Schutze der Schiiten im Süden und der Kurden des Irak im Norden; die Nato-Interventionen in den Bosnischen Krieg im Herbst 1995 mit der Folge eines Friedensschlusses, aber auch fortdauernder internationaler Militärpräsenz in Bosnien-Herzegowina; die Nato-Intervention gegen das serbisch-montenegrische Rumpf-Jugoslawien zur Wiederherstellung einer Autonomie des Kosovo unter internationalem Schutz. An diese Beispiele schloss sich im Herbst 2001 nach dem Terroranschlag vom 11. September die militärische Intervention der ,,internationalen Koalition gegen Terror unter der Führung der USA in Afghanistan gegen das islamistische ,,Taliban-Regime und die islamistische Terrororganisation ,,Al Qaida an.

In jedem dieser Fälle vor dem ,,Krieg gegen Terror folgte die Intervention von außen einer inneren Konfliktentwicklung, die äußere Eskalation einer inneren in einer komplexen Verbindung von Wirkung und Gegenwirkung: Die verschiedenen Ursachen der Konfliktsteigerung (wie in Vietnam und Afghanistan) und der Konfliktausbreitung (wie in Vietnam auf ganz Indochina) bestimmten mit ihren kumulativen Effekten die Dauer und schließlich den Ausgang des graduell gesteigerten Krieges, der in den meisten Fällen mit dem Rückzug der Interventionsmacht endete. Dies ist bisher in den jüngeren Interventionsfällen auf dem Balkan und auf Zypern noch nicht geschehen, wo die Kampfhandlungen zum Stillstand gebracht und Ansätze zu politischen Regelungen geschaffen werden konnten, in Bosnien sogar ein international abgeschlossener Friedensvertrag mit einer neuen Verfassung und inneren Teilung des Landes zustande kam. In Bosnien war dafür die Voraussetzung eine überwältigende Machtentfaltung in einer Koalition mit Beteiligung der nichtserbischen Kriegsparteien und die Errichtung eines internationalen Quasiprotektorates in Regie der Nato und unter dem Mandat der VN; im Kosovo eine ähnliche Kombination mit einem noch stärker ausgeprägten internationalen Protektorat als Übergang in eine noch nicht im Einzelnen bestimmte Regelung für Autonomie.

Das Wesentliche an diesen Interventionen in Konflikte und den daraus folgenden längeren Kriegen oder kriegsartigen Zuständen war das Widerspiel zwischen der inneren Eskalationsdynamik der Konflikte und der graduellen Steigerung der äußeren Eskalation durch Ausweitung und Verstärkung der Intervention, die sich damit immer weiter von ihrer anfänglichen Selbstbegrenzung entfernte und bei zunehmenden Kosten, Verheerungen und Verlusten, schließlich bei wachsenden Risiken internationaler Konfrontationen und innenpolitischer Krisen im eigenen Land (Frankreich im Algerienkrieg, die USA im Vietnamkrieg, Israel im Libanonkrieg) ihr anfangs gesetztes Ziel zu verfehlen drohte oder tatsächlich verfehlte.

Fazit: Die graduelle Intervention und äußere Eskalation Schritt für Schritt mit immer knapp bemessenem Kräfteeinsatz und kalkuliert dosierter Gewaltanwendung wird im Allgemeinen von den Regierungen als vermeintlich beste Methode ,,kontrollierter Eskalation im Sinne des ,,Primats der Politik über die militärische Gewaltanwendung bevorzugt, hat sich aber bisher in den meisten Fällen als die riskanteste Strategie mit der geringsten Erfolgschance erwiesen. Deshalb hat nach den amerikanischen Vietnamkriegserfahrungen der damalige Chef des US-Oberkommandos (Vorsitzender des Komitees der Generalstabschefs der Streitkräfte), General Colin Powell, vor dem Beginn des Golfkriegs einen massiven Kräfteansatz mit etwa 200 000 bis 300 000 amerikanischen Soldaten als Minimum gefordert und war am Ende bei einer Gesamtbereitstellung für ,,Desert Storm zur Befreiung Kuwaits von 541 000 US-Truppen plus weiteren 254 000 alliierten Soldaten der Koalitionskräfte als Endstand 1991 angelangt. Doch lagen in diesem Aufwand eine strategische Reserve für den Fall eines längeren Krieges und das überwältigende psychologische Moment einer auf die gesamte Region wirkenden Abschreckung, die von dieser Militärmachtdemonstration ausging: Mit diesem Kräfteansatz konnte das Ziel ohne Risiko erreicht werden.

Die Voraussetzung für den Erfolg der amerikanischen Interventions-Strategie der kontrollierten Eskalation für einen begrenzten, rapiden Krieg in engem Raum ohne raumgreifende Offensiven war am Golf 1990/91 - wie zehn Jahre später in Afghanistan - die Stabilität des politisch-strategischen Umfeldes. Deshalb musste weder ein Vernichtungskrieg noch ein lang hingezogener Zermürbungskrieg geführt werden, und die internationale Koalition konnte auf eine konsequente Niederwerfungs-Strategie verzichten - auch wenn das politische Resultat in beiden Fällen offen bleibt.

Das Letztere - das offene Resultat bei massivem Militärmachtaufgebot in einem engeren Rahmen und proportional geringerem Kräfteeinsatz - gilt auch für die israelische Intervention bzw. die Okkupation von Teilen des palästinensischen Autonomiegebietes zur Prävention von Terrorangriffen auf Israel oder jüdische Siedlungen und auf israelische Kontrollposten. Mit ihrem Höhepunkt ,,Unternehmen Schutzwall im April 2002 hatte sie den Charakter eines offensiven, wenngleich im Wesentlichen stationären Besatzungskrieges in engen Grenzen angenommen, nachdem die palästinensischen Terroristen und militanten Aktivisten seit dem Beginn ihrer ,,Al-Aqsa-Intifada im September 2000 eine sich stetig intensivierende Grenzguerilla und Terrorkampagne bis zur Eskalation des Konflikts in eine kriegsartige Situation - die von beiden Seiten auch so genannt wurde - als ihre Politik ,,des nationalen Widerstands gegen die Besatzungsmacht Israel (Arafat), die ihrerseits ,,Krieg gegen das palästinensische Volk führe, vorangetrieben hatten. Beides - die Kombination von Terroranschlägen sowie der Guerilla von seiten der Palästinenser gegen jüdische Siedlungen einerseits, von israelischen Gegenschlägen zur Vergeltung und Abschreckung sowohl mit militärischer Eskalation wie mit gezielter Liquidierung von Personen, die als Terroristen bezeichnet wurden, andererseits - hat seither dazu beigetragen, die Realität des unerklärten Krieges zu verändern.

III. "Des Königs letztes Wort"

Die Grauzone der organisierten staatlichen Gewaltanwendung mit militärischen Mitteln über internationale Demarkationslinien hinweg hat mit ihrer Ausbreitung auch die Markierung jeder Abgrenzung zwischen Krieg und Frieden und der Trennung von Verteidigung und Intervention weiter verwischt. Dasselbe gilt operativ für die Trennung zwischen innerer und äußerer Eskalation einer Krise oder eines Konflikts - wie dies in Palästina und im Süd-Libanon gegenüber Israel, im Grenzgebiet zwischen Afghanistan und Pakistan in den alliierten Operationen gegen ,,Al Qaida und ,,Taliban-Milizen, zwischen Pakistan und Indien an der Kaschmir-Grenze mit regulären Truppen und irregulärer Guerilla oder im Kaukasusgebiet zwischen dem von Rebellion und Repression überzogenen Tschetschenien in der Russischen Föderation und dem unabhängigen Staat Georgien, schließlich zeitweilig im Grenzgebiet zwischen Makedonien, Serbien und Kosovo zu beobachten ist. Auch der Einsatz von US-Truppen zur Unterstützung der philippinischen Regierungsarmee auf der Insel Mindanao gegen islamische Guerilla- und Terror-Gruppen fällt in diese Grauzonen-Problematik der Intervention. Deren Ziel ist die Konfliktbeendigung durch Eskalation von außen, wobei die Eskalation - ähnlich wie in Afghanistan - den bewaffneten Konflikt durch die Niederwerfung einer inneren Konfliktpartei entscheiden und beenden soll.

Es handelt sich in diesen Fällen um begrenzten Krieg mit einer auf das Kriegsgebiet bezogenen offensiven Niederwerfungs-Strategie und somit um eine Rückkehr zum klassischen Begriff der ,,Ultima ratio als ultimative Erwiderung auf eine Herausforderung oder Bedrohung; dies im Sinne der Devise auf den Kanonen des Königs von Frankreich ,,ultima ratio regis, was nicht bedeuten sollte: ,,des Königs letztes Mittel nach Erschöpfung aller anderen (wie ,,Ultima ratio noch 1990 vom Nordatlantikrat verstanden wurde), sondern im Gegenteil: das den Konflikt definitiv entscheidende ,,letztes Wort des Königs, wie Ludwig XIII., Richelieu und Ludwig XIV. es verstanden hatten, bevor Frankreich von Feinden verheert oder die Königsmacht erschüttert sei.

Mit diesem neo-klassischen Verständnis von ,,Ultima ratio für die Anwendung von militärischer Gewalt in internationalen Krisen und Konflikten wird diese auf der Zeitachse der Konfliktentwicklung nach vorn verschoben für ein rechtzeitiges Eingreifen und damit für effektive Prävention eines Konflikts oder einer Konfliktausbreitung. Diese Verbindung von Intervention und Eskalation mit dem Ziel einer frühen Konfliktentscheidung im Sinne der internationalen Sicherheit und territorialen Stabilität einer Krisenregion bietet die Voraussetzung für eine politische Lösung des Problems, das den Konflikt oder die Krise verursacht hat. Nur so können Katastrophen wie die des vierjährigen Bosnischen Krieges mit einer Viertelmillion oder mehr Todesopfern und Millionen von Heimatvertriebenen verhütet werden.

Über diesen Zusammenhang und seine Konsequenzen müssen sich Verbündete oder Koalitionspartner vor einer Intervention im Klaren und einig sein wie auch über die Wirkung und Grenzen einer Eskalation von außen mit militärischer Gewalt, bevor sie handeln. Darin liegt das Grundproblem der Interventionspolitik von Allianzen und Koalitionen wie das der Eskalations-Strategie und deren militärischen Operationen. Die Intervention sollte eine Lage herstellen, in der der Krisenherd zumindest gelöscht oder eingegrenzt ist und die darüber hinaus in ein weiteres regionales Stabilitätsgefüge eingebettet werden kann, sodass die Wiederholung von Aggression in regionalen Maßstäben nicht wahrscheinlich ist - diese Situation wurde immerhin 1991 am Golf und 2002 zunächst in und um Afghanistan erreicht.

All die extrem unterschiedlichen kriegsartigen oder in Kriege einmündenden bewaffneten Aktionen des vergangenen halben Jahrhunderts nach dem Zweiten Weltkrieg besitzen die Merkmale der Intervention von außen und der äußeren Eskalation in Verbindung mit der inneren des schon bestehenden bewaffneten Konflikts. Hinzu kommt zumeist das Merkmal einer internationalen Krise, in der eine Verletzung oder unmittelbare Gefährdung der internationalen Sicherheit, eine Bedrohung anderer Länder oder sogar, wie im Falle des Terrorangriffs ,,auf Amerika (Präsident Bush) eine ,,Aggression - wie der Nordatlantikrat und der UN-Weltsicherheitsrat übereinstimmend festgestellt haben - eintrat. Die Häufung dieser militärischen Interventionen in Verbindung mit vorbedachter Konflikteskalation kann inzwischen sogar als der Normalfall des internationalen Konfliktgeschehens und der Krieg oder ein kriegsartiger Zustand als regelmäßig zu erwartender Effekt oder zumindest als Tendenz der Entwicklung nach Beginn des bewaffneten Eingriffs mit Gewaltanwendung angesehen werden. Die ,,Ultima ratio der bewaffneten Gewalt rückt in das Zentrum der internationalen Beziehungen.

Damit nimmt die Interventions- und Eskalations-problematik für die internationale Sicherheitspolitik in allen Regionen, in denen solche schweren Krisen entstehen, eine kritische Bedeutung an. Die Strategie wird zunehmend Eskalationsstrategie sein mit einem begrenzten, aber auf Entscheidung eines Konflikts angelegten und mit politischen Zielen für die Konfliktbeendigung verbundenen Einsatz von Streitkräften. Das bedeutet eine begrenzte Kriegführung wie im früheren Jugoslawien oder in Afghanistan für politische Ziele, die im Innern eines Landes erreicht werden müssen, um dort die Ursachen der Gefährdung oder Bedrohung der Sicherheit anderer Länder zu beseitigen. Dies gilt auch für die ,,Prävention und die ,,Gegenproliferation zur Unterdrückung von Rüstungen einzelner Länder mit Massenvernichtungsmitteln und weit reichenden Waffenträgern (insbesondere Raketen) durch ,,prä-emptive Angriffe auf bestimmte Länder, etwa seitens der USA (am 2. Februar 2002 bezeichnete dies auf der Münchner Konferenz für Sicherheitspolitik der Stellvertretende US-Verteidigungsminister Paul Wolfowitz als ,,prä-emptive Prävention). Auf diese Weise könnten kriegsartige Großunternehmen wie der ,,Krieg gegen Terror auch in wechselnden Allianzen oder Ad-hoc-Koalitionen unter der Führung einer Macht - im vorliegenden Falle der USA - über längere Zeit fortgesetzt und ausgebreitet werden, unabhängig davon, ob nur mit militärischen Mitteln oder auch mit anderen.

IV. Risiken, Erfolgskriterien und Grenzen der Intervention: Sinn und Zweck der ,,Ultima ratio

Wie die Erfahrungen mit den Balkankriegen seit 1991 lehren, liegt das erste und schwierigste Problem jeder militärischen Intervention in der Verbindung von politischer Zielsetzung und strategischen Zielen. Nicht alle strategischen Ziele, die eine Kriegführung sich setzen kann, um Erfolg zu haben, sind für die Politik, der die Strategie dienen soll, günstig oder auch nur mit ihr vereinbar: Bestimmte strategische Ziele und Operationen können in einer gegebenen Lage oder in der Perspektive auf ein Fernziel der Politik bzw. für den wirtschaftlichen Wiederaufbau in der Verantwortung der Interventionsmächte oder einer internationalen Organisation als Basis für die Stabilität und Konsolidierung der angestrebten neuen Ordnung kontraproduktiv sein.

Der Kosovo-Krieg bietet mehrere Beispiele hierfür: Zur vollkommenen Isolierung Serbien-Montenegros von der Erdölzufuhr bot sich eine Bombardierung der beiden Adriahäfen Kotor und Bar an der Küste Montenegros und der Ölabfüllanlagen an der Donau bei Belgrad an. Doch aus politischen Gründen, die mit dem Nachkriegs-Krisenmanagement zur Stabilisierung der Balkansituation zusammenhingen, wurde nach französischem und deutschem Einspruch im Ständigen Rat der Nato darauf verzichtet. Umgekehrt wurden alle serbischen Donau-Brücken zerstört, um den Munitionsnachschub aus dem Norden, insbesondere aus den Fabriken in der Voivodina, zu unterbinden, obwohl damit die Donauschifffahrt zwischen Ungarn und Rumänien unterbrochen und ganz Südosteuropa auf Jahre ein empfindlicher wirtschaftlicher Schaden zugefügt wurde, der noch nicht behoben ist.

Die Unterbrechung der Versorgung mit Treibstoff, Waffen und Munition war - wie in jedem Krieg - ein strategisches Vorrangziel der Unternehmung ,,Allied Force und von kritischer Bedeutung für beide Seiten für den weiteren Operationsverlauf. Aber die Unterbrechung der Donauschifffahrt war auch ein schwerer politischer Nachteil für die Stabilität des Donauraums, wo drei Länder die Nato in ihrem Krieg gegen Serbien direkt oder indirekt unterstützten (Ungarn als neues Nato-Mitglied seit April 1999 mit seinem Luftraum und dem den USA geöffneten Luftstützpunkt, Rumänien durch Sperre seines Luftraums und Gebietes für russische Transporte nach Serbien-Montenegro und Bulgarien durch ebenfalls eine solche Sperre und die Öffnung seines Luftraums für die Nato zur Nutzung bei Luftangriffen auf serbisches Gebiet). Luftangriffe auf Ziele um und in Belgrad waren einerseits strategisch notwendig, um die Führungszentren zu lähmen, aber auch, um das Regime mit materiellen Verlusten und Bedrohung seiner politischen Basis samt der Polizei- und Militärorganisation zur Kontrolle des Landes sowie der Informations- und Propaganda-Apparate unter Druck zu setzen: Der US-Luftwaffenbefehlshaber Generalleutnant Michael Short, der die ,,air campaign leitete, forderte die Freigabe ,,politischer und ,,ziviler Führungsziele sowie der Rundfunk- und Fernsehsender als ,,politische Propagandawaffen zu diesem Zweck. Dem wurde schließlich nach längerem Zögern stattgegeben.

Andererseits hatten die Luftangriffe auf Belgrad auch einen unerwünschten Solidarisierungseffekt der serbischen Hauptstadtbevölkerung mit Milosevic und dessen Regime zur Folge. Außerdem setzten sie die Alliierten dem Verdacht inhumaner Kriegführung und Missachtung des humanitären Kriegsvölkerrechts aus - für Staaten, die ihre Intervention in den internen Kosovo-Konflikt zwischen der Regierung in Belgrad und den albanisch-muslimischen Kosovaren vor allem mit der Verteidigung der Menschenrechte begründeten, ein politisch gefährlicher Vorwurf, zumal für die Legitimität ihrer Kriegführung gegen ein Land, das keinen anderen Staat angegriffen oder bedroht hatte. Dazu bleibt festzustellen, dass Luftangriffe aus großer Höhe ohnehin dem erklärten Zweck, die Vertreibung der albanischen Kosovaren so schnell wie möglich zu beenden und die serbischen Truppen im Kosovo niederzuhalten, nur äußerst eingeschränkt nutzen konnten. Mit der hauptsächlich aus politischen Gründen gewählten Strategie der exklusiven Luftkriegführung konnte dieses Ziel nicht erreicht werden. Diese Lehre gilt auch in der Zukunft. Sie war schon in den ersten vier Wochen des Krieges in Afghanistan evident, als die amerikanischen Bomben die ,,Taliban-Stellungen im Norden zumeist verfehlten, weil es an vorgeschobenen Beobachtern und genauer Vermessung am Boden mangelte - ein Defizit, das später durch Kommandotruppen mit Laser-Zielführungstechnik beseitigt wurde.

Die Legitimitätsfrage und die Frage nach einem internationalen Mandat für einen Angriff auf ein anderes Land ist nicht nur eine völkerrechtliche, sondern auch und vor allem eine politische Frage: Ist militärische Intervention in einem anderen Land, aus welchen Gründen auch immer, als Mittel der internationalen Sicherheitspolitik akzeptabel und damit legitim im Sinne eines moralisch ,,guten Rechtes im höheren Interesse der Staaten- oder Völkergemeinschaft an Frieden und Sicherheit vor Aggression? Entspricht sie internationalen Standards und allgemein gültigen Prinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen? Das Problem in dieser Fragestellung für militärisches Krisenhandeln durch eine Intervention mit offensiven Kräften durchschlagender Wirkung, insbesondere Luftangriffen, Flugkörperbeschuss und Eingriffen am Boden gegen die Regierung und partiell die Bevölkerung des so behandelten Landes ist das der politischen Kompetenz zur Initiative und damit der genauen Zielsetzung des Eingriffs mit militärischer Gewalt: Welchem politischem Zweck soll er dienen, und welche Mittel sollen über welche Zeitspanne eingesetzt werden, um das gesetzte Ziel zu erreichen? Soll jeder Widerstand gebrochen werden und welche Risiken sollen dafür akzeptiert, welche Konsequenzen hingenommen werden?

Diese Fragestellung führt auf den kritischen Punkt für jede militärische Intervention und jede Strategie der Eskalation zur Konfliktbeendigung, denn Intervention soll nicht in allgemeinen Krieg führen, sondern möglichst begrenzt und kurz sowie die Eskalation kontrolliert und sorgfältig dosiert für ,,proportionale Gewaltanwendung sein - eine Vorstellung von ,,Verhältnismäßigkeit aus dem Polizeirecht, die jedoch einer Kriegslage kaum gerecht werden kann. Die Wiederbesetzung palästinensischer Städte im Westjordanland und im Gaza-Streifen durch die israelische Armee zur Beseitigung der ,,Infrastruktur des Terrors (Scharon), zur Festnahme von Mitgliedern von Untergrundorganisationen und von identifizierten Gewalttätern, die nach der Logik der amerikanischen Reaktion auf den Terrorangriff vom 11. September 2001 sämtlich als ,,Terroristen bezeichnet und zunächst entsprechend behandelt wurden, hat die Problematik der Intervention als militärische Polizeiaktion und als Akt begrenzter Kriegführung verdeutlicht: das politische Kernproblem der disproportionalen Gewaltanwendung in einer asymmetrischen strategischen Konfliktlage, in der die stärkere Militärmacht mangels Differenzierungsvermögen zwischen bewaffnetem Untergrund und der diesen umgebenden Zivilbevölkerung als Invasions- und Okkupationsmacht wahrgenommen wird.

Intervention wird in solchen Fällen bei längerer Dauer zur Okkupation, zeitweilige und begrenzte Gewaltanwendung zu einer Dauererscheinung. Damit droht eine Eskalation, in der früher oder später der Interventionszweck verfehlt werden kann: Die äußere Eskalation, die mit der Intervention verbunden ist, kann unter die Wirkung der inneren Eskalation des Konflikts - im Falle Palästinas eines Konflikts um Territorium in Verbindung mit Selbstbehauptung durch Widerstand gegen Israel - geraten und damit als Strategie der Abschreckung und Konfliktbewältigung versagen.

Damit hebt die Dynamik der Krise und ihrer Konfliktursachen die strategische Eskalationsdominanz der Interventionsmacht auf oder neutralisiert sie in einer Situation, in der die stärkere Militärmacht - Israel im Süd-Libanon und seither in Palästina, die USA in Vietnam, Frankreich in Algerien, die Sowjetunion in Afghanistan, Südafrika in Namibia, die USA und die UNO in Somalia - mangels operativer Bewegungsfreiheit und militärischer Ziele für ihre schweren Waffen ihre Überlegenheit nicht voll zum Tragen bringen und politisch nutzen kann - jedenfalls nicht, solange sie keinen totalen Krieg mit dem Ziel der Vernichtung des Feindes und der Eroberung des umstrittenen Landes bei Vertreibung der feindlichen Bevölkerung führt. Ohne eine solche Niederwerfungs- und Eroberungsstrategie nützt die Eskalationsdominanz der Interventionsmacht nicht mehr, wenn einmal die Distanz zum unterlegenen Feind verloren gegangen ist, wie dies in Palästina Israel widerfährt: Der begrenzte Krieg hat dann als Mittel zum politischen Zweck ausgedient und die Intervention wird eine ,,mission impossible.

Völkerrechtlich ist disproportionale militärische Gewaltanwendung stets fragwürdig, undifferenzierte Gewalt gegen die Zivilbevölkerung abseits von militärischen Zielen unzulässig, wiewohl international geduldet, weil dem kriegsvölkerrechtlichen Gebot die Realität des Krieges entgegensteht und diese sich mit ihren militärischen Notwendigkeiten auf dem Terrain gewöhnlich gegen die juridischen Konstruktionen der Diplomatie und humanitären Vorstellungen von Mäßigung und Schonung durchsetzt. Hier liegt auch der Grund für die Weigerung der USA, eine neue Konvention über internationale Strafjustiz wegen Kriegsverbrechen zu akzeptieren, der amerikanische Soldaten unterworfen und so zu Angeklagten in politischen Prozessen gegen amerikanische Interventionen werden könnten. Zwar trifft das Beispiel der serbischen Kriegsgräuel und ,,ethnischen Säuberungs-Aktionen in Bosnien und im Kosovo nicht auf das gewöhnliche Verhalten von Armeen und Soldaten im Kriege zu, doch schon die Kontroverse um die israelische Gewaltanwendung im Flüchtlingslager von Dschenin mit dem palästinensischen Vorwurf, die israelischen Soldaten hätten dort ,,ein Massaker mit ,,Hunderten von Todesopfern angerichtet, verweist auf das Problem der propagandistisch-politischen Nutzung von blutigen Konfrontationen für die eigene Sache.

In den meisten Fällen militärischer Konflikte seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts ist die anfänglich gegebene Eskalationsdominanz der stärkeren Interventionsmacht mit der Zeit und der schrumpfenden Distanz zum Gegner in der täglichen Auseinandersetzung um die Kontrolle eines okkupierten Landes verloren gegangen. Damit wurde jedes Mal der Interventionszweck selbst nach anfänglichen Erfolgen verfehlt - wie in den dreißiger Jahren von Japan in China nach zwölf, von den USA in Vietnam nach sieben, von der Sowjetunion in Afghanistan nach neun Jahren. Der begrenzte Krieg wurde nicht zum definitiven Erfolg eines dauerhaften Sieges mit konsolidierten Friedensbedingungen zum Vorteil des Siegers geführt. Im Falle des Irak bleibt diese Frage nach dem politischen Resultat wie nach der Weiterentwicklung der irakischen Rüstung und deren Wirkung auf die Region auch nach zehn Jahren noch offen. Ob der Irak allerdings als in Washington wieder so genannter ,,rogue state (oder ,,Schurkenstaat) auch eine terroristische Strategie subversiver und indirekt gegen die USA geführter Gewalt betreibt und in Verbindung mit terroristischen Netzwerken steht, diese nutzt oder unterstützt, ist eine andere Frage.

Die Verbindung von beidem - der Terror-Problematik und der Problematik der Rüstung mit sowie der Proliferation von nuklearen, chemischen und biologischen Massenvernichtungsmitteln plus Raketenrüstung - macht die Intervention und ihre militärischen Strategien zu einem Hauptinstrument der internationalen Politik wie der Außenpolitik interventionsfähiger Staaten, vor allem der USA. Damit wird die Eskalation letztlich wieder zurückgeführt in den Kontext nuklearer Konfrontation, in dem sie bis zum Ende der Sowjetunion und der globalstrategischen Bipolarität stand. Die nukleare Option, die 1991 für den Fall eines Einsatzes chemischer oder anderer toxischer Kampfmittel gegen die alliierten Streitkräfte oder ein anderes Land (Israel) seitens des Irak für die US-Streitkräfte am Golf auf den Flugzeugträgern und in U-Booten einsatzfähig verfügbar war, wird in diesem Kontext wieder in das Koordinatensystem der operativen Strategie eingestellt.

Dies bedeutet nicht, dass ein konventionell-nukleares Dispositiv für die US-Streitkräfte angelegt werden müsste. Aber es bedeutet, dass die Eskalation auch für die Strategie einer begrenzten militärischen Intervention bis zu diesem logischen Schlusspunkt als ,,Ultima ratio, als ultimative Drohung zu Ende gedacht werden muss. Wenn die Proliferation von Kernwaffen und Raketen nicht zuverlässig unterdrückt werden kann und wenn chemische und biologische Kampfmittel in der Welt weiterverbreitet werden, wird die Intervention zur Krisenbeherrschung und Konfliktbeendigung mit der Gegenproliferation zu einer Prävention von Bedrohungen zusammenfallen können. Für solche Fälle wird die Strategie nicht nur die Initiative zur eskalatorischen Intervention mit dem Ziel der Konfliktbewältigung vorsehen müssen, sondern auch das, was der US-Vizeverteidigungsminister Paul Wolfowitz mit dem Begriff ,,prä-emptive Prävention als amerikanische Erwiderung auf solche Herausforderungen genannt hat zur Überwältigung gefährlicher, mit Massenvernichtungsmitteln drohender Akteure im Sinne von Präsident George W. Bushs Diktum vom Februar 2002: ,,Nicht den schlimmsten Diktatoren die gefährlichsten Waffen überlassen, das auf Saddam Hussein gemünzt war.

Neben dem Eskalationspotenzial und den Eskalationsrisiken wird die gesamte Eskalationsproblematik der Interventions-Strategien wie der allgemeinen Kriegführung - in welchen Begrenzungen der politischen Zielsetzung und der militärischen Operationen auch immer - eine Dominante der internationalen Sicherheit, der Außenpolitik der Staaten, der Bündnispolitik der Allianzen sowie der Verständigung über internationale Koalitionen für bestimmte militärische Aktionen oder Pressionen werden.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Richard Holbrooke, To End A War, New York 1998, S. 94 ff., S. 153 ff.

  2. Vgl. Lawrence Friedman/Evraim Karsh, The Gulf Conflict 1990-1991. Diplomacy and War in the New World Order, Princeton, N.J. 1993, insbes. S. 86 und S. 409.

  3. Vgl. Lothar Rühl, Die Lehren aus dem Kosovo-Krieg: "Eine knappe Sache", in: Erich Reiter (Hrsg.), Der Krieg um das Kosovo, Mainz 2000, S. 141; ferner die Analyse von General Wesley K. Clark, Waging Modern War. Bosnia, Kosovo, and the Future of Combat, New York 2001, S. 164, 215-219, 248 über Ziele und Kräfteansatz, S. 267 über Luftangriffe auf ,,das Herz von Milosevic"s Führungsfähigkeit (,,the heart of command & control).

Dr. sc. pol. (habil.), geb. 1927; 1973-1980 ZDF-Korrespondent in Brüssel; 1981/82 Stellv. Regierungssprecher in Bonn; 1982-1989 beamteter Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung; seit 1993 Professor an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln.

Anschrift: Beringstr. 12, 53115 Bonn.

Veröffentlichungen u. a.: Zeitenwende in Europa, Stuttgart 1990; Aufstieg und Niedergang des Russischen Reichs, Stuttgart 1992; Deutschland als Europäische Macht, Bonn 1996.