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Gesellschaftliche Folgen der Medienkonzentration

Werner A. Meier

/ 10 Minuten zu lesen

Die Eigentumskonzentration im Medienbereich hat ein nie da gewesenes Ausmaß erreicht. Diese Entwicklung ist nicht nur volkswirtschaftlich unerwünscht, sondern führt auch zu gesellschafts- und demokratiepolitischen Legitimationsdefiziten.

Einleitung

Medienkonzentration ist kein neues Phänomen. Seit der Industrialisierung der Presse durch die technisch-ökonomischen Veränderungen im 19. Jahrhundert haben bestimmte gesellschaftliche Kräfte immer wieder versucht, die Monopolisierung der Medien zu befördern und unternehmerische Interessen durchzusetzen. Vor dem Hintergrund von Konzentrationsprozessen auf nationaler Ebene und angesichts transnational agierender Medienunternehmen hat die Eigentumskonzentration bei Presse und Rundfunk ein noch nie da gewesenes Ausmaß erreicht. Die verschiedenen Formen der Medienverflechtung sowie das Entstehen ausdifferenzierter Medienkonzerne führen zu einer Störung des freien Spiels der Kräfte am Markt. Dies ist nicht nur volkswirtschaftlich unerwünscht, sondern bewirkt im Medienbereich auch gesellschafts- und demokratiepolitische Legitimationsdefizite.


Die Herausbildung von Informations- und Mediengesellschaften erhöht das Risiko von Konzentrationsprozessen zusätzlich. Wenn es zutrifft, dass die Zahl der Medien und Angebotsformen rasant wächst, neue Medienformen entstehen, Vermittlungsleistungen und -geschwindigkeit zunehmen, die Medien immer stärker und engmaschiger alle gesellschaftlichen Bereiche durchdringen, dann wird die gesamtgesellschaftliche Durchsetzung der Medienlogik durch Konzentrationsprozesse beschleunigt.

Zudem setzen sich die führenden Medienkonzerne erfolgreich gegen jede wirtschaftliche und politische Beschneidung ihres Wachstums zur Wehr. Dies führt dazu, dass die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung von Medienkonzentration und zur Reduktion von Medienmacht - sofern sie überhaupt politisch durchgesetzt worden sind - wenig bis gar keine Wirkung erzielen. Betrachtet man die Deregulierungsmaßnahmen im Medienbereich, lässt sich sogar von einer staatlichen Förderung der Konzentration sprechen. Staat und Behörden leisten Fusionen und Aufkäufen - wie noch zu zeigen sein wird - eher Vorschub als diese zu verhindern.

Während die Ursachen der Medienkonzentration weitgehend unstrittig sind, werden ihre möglichen negativen Folgen in der Regel verharmlost oder im öffentlichen Diskurs sogar völlig ausgeblendet. Es ist daher nicht verwunderlich, dass ihre Konsequenzen weder hinreichend ermittelt noch ausreichend bewertet werden - sind doch die Medien selbst Teil des Problems. So ließ sich der Präsident des Verbandes Schweizer Presse, Hanspeter Lebrument, Besitzer des einzigen Multimedia-Verlagshauses im Kanton Graubünden, jüngst zitieren, es gebe gar keine Medienkonzentration. Während Medienunternehmer die durch Fusionen oder Übernahmen verunsicherte Öffentlichkeit zu beruhigen versuchen, reagieren Politiker ambivalent: Sie neigen dazu, Medienmacht als hoch problematisch einzuschätzen; unter dem Strich zeigen die meisten jedoch Verständnis für die Wachstumsstrategien der führenden Medienkonzerne und erhoffen sich eine Stärkung der regionalen und nationalen Medienbranche. Nur eine Minderheit der Politiker stellt die volkswirtschaftlichen, ordnungs- und demokratiepolitischen Risiken in den Vordergrund und plädiert für eine klare und eindeutige Begrenzung von Medieneigentum.

Dabei geht es nicht nur um die Möglichkeiten zum Missbrauch von Medienmacht durch einen marktbeherrschenden Konzern, sondern auch um die Auswirkungen auf Politik und Wirtschaft. Allerdings kann die fortschreitende Medienkonzentration keineswegs für alle Schwächen im Medienbereich verantwortlich gemacht werden. Ganz im Gegenteil: Medienkonzentration ist lediglich eine - allerdings hervorstechende - Dimension von wachsender Medienmacht; diese ist aber noch kaum wissenschaftlich analysiert, geschweige denn politisch bewältigt. Es handelt sich um eine Problematik, die in allen westlichen Demokratien - nicht nur im Italien von Silvio Berlusconi - auftritt und zwar in Form des Spannungsverhältnisses von unkontrollierten Marktkräften und den Anforderungen eines gesellschafts- und demokratieverträglichen Journalismus. "Die Funktion der Presse in der Gesellschaft besteht darin zu informieren, aber ihre Rolle besteht darin Geld zu machen."

Konzentrationsfolgen

Auch wenn horizontale, vertikale, diagonale und konglomerate Konzentration unterschiedliche Folgen nach sich zieht, wird hier vereinfachend davon ausgegangen, dass sich die Marktzutrittbarrieren für neue Unternehmen schon durch die Abnahme der Zahl wirtschaftlich unabhängiger Medienunternehmen erhöhen. Auch für bestehende Anbieter werden die Spielräume und Nischen enger, da die Kosten für einen nachhaltigen Marktauftritt steigen und dies die Lancierung neuer Produkte erschwert. Der zahlenmäßige Rückgang eigenständiger Medienunternehmen verhindert in der Regel nicht nur das Entstehen neuer journalistischer Arbeitsplätze. Der Abbau von Redaktionen führt auch dazu, dass zunehmend Jobs verloren gehen. Die unternehmerisch erzwungene Flexibilität der Medienschaffenden hat gleichzeitig eine Homogenisierung journalistischer Arbeitsweisen, Normen und Inhalte zur Folge.

Durch unternehmerische Oligopolisierung wird zudem der - interne und externe - publizistische Qualitäts- und Innovationswettbewerb eingeschränkt. Zugleich nimmt die kritische Kontrolle ab, die ein zentrales Instrument der Selbstregulierung ausmacht. Medienkonzentration schaltet die Selbstreflexion aus; der Ansporn, bessere journalistische Leistungen als die Konkurrenz hervorzubringen, wird geringer.

Die abnehmende Zahl wirtschaftlich unabhängiger Medien bei gleichzeitigem Wachstum der Unternehmen vergrößert allerdings die Einflussmöglichkeiten von Eigentümern und Anteilseignern. Die Einflussnahme kann wirtschaftlich oder politisch begründet sein. Medienbesitz ist verführerisch, da er Macht, Einfluss und Prestige suggeriert und ein erfolgreiches Mittel darstellen kann, um in den gesellschaftlichen Diskurs einzugreifen. Medienbarone zeichnen sich dadurch aus, dass sie die eigenen, meist partikularen wirtschaftlichen sowie gesellschaftspolitisch konservativen Zielsetzungen in den Vordergrund rücken und unternehmerische Strukturen schaffen, welche - intern und extern - die Herausbildung von Medien- und Meinungsvielfalt erschweren. Die selektive Auswahl des Führungspersonals und die forcierte Durchsetzung von Loyalität im Arbeitsalltag führen zu einer durch Medienbesitz gesteuerten Pressefreiheit, die der modernen Demokratie massiven Schaden zufügt.

Je mehr Medienkonzerne durch Aufkäufe und Fusionen wachsen, desto attraktiver erscheinen sie potentiellen Investoren und desto eher kommt es zu Übernahmen. Der Handel mit Medienprodukten und -unternehmen mit dem Ziel kurzfristiger Gewinne an der Börse nimmt zu. Zudem bemächtigen sich Industrieunternehmen zunehmend der Medien, um branchenspezifische Risiken abzusichern. Das Auftreten branchenfremder Investorengruppen führt nicht nur zu einer neuen, meist betriebswirtschaftlich ausgerichteten Unternehmenskultur. Die konglomerate Verflechtung geht mit Einschränkungen für die Redaktionen einher - meist durch unternehmerische Vor- und redaktionelle Selbstzensur. Je größer die Zahl der Unternehmen innerhalb komplizierter Holdingstrukturen ist, desto schwerer sind die Eigeninteressen der Investoren von außen zu erkennen. Damit steigt das Risiko, dass sich die Wirtschaftsberichterstattung immer mehr als Teil des Konzernjournalismus versteht.

Die fortschreitende Verflechtung und Vernetzung der Medienbranche führt zu einer Einschränkung des intermedialen wirtschaftlichen Wettbewerbs. Die Kontrolle durch die Kräfte des Marktes nimmt kontinuierlich ab. Unternehmerische Einzelinteressen und Einflussnahmen auf Medieninhalte sind leichter durchsetzbar. Im Vordergrund steht auf der einen Seite die Erhöhung der Profitabilität, die durch Imitation, Vervielfältigung, Standardisierung und konzerninterne Werbung für die verschiedenen Medienprodukte erreicht werden soll. Auf der anderen Seite nimmt innerhalb des Konzerns die Orientierung an Werbekunden und Endverbrauchern zu. Es wird ein für das Produkt des Auftraggebers optimales Werbeumfeld geschaffen. Solange die Dienstleistungen kostengünstig erbracht werden können, werden auch Wünsche des Publikums berücksichtigt. In hoch integrierten Medienkonzernen wird nicht nur billiger produziert, sondern die konzerninterne Vermarktung bringt auch Vorteile gegenüber kleineren Anbietern. Die systematische Bevorzugung der konzerneigenen Produkte und Dienstleistungen in werblichen sowie redaktionellen Beiträgen ist betriebswirtschaftlich sinnvoll; sie verschlechtert gleichzeitig die Situation von nicht verflochtenen Wettbewerbern.

Konzentrationsprozesse verstärken publizistische Fehlleistungen in der Regel nur, sie sind aber nicht notwendigerweise deren Ursache. So können ein erhöhter Druck zur Profitabilität und Kommerzialisierungsschübe mit negativen publizistischen Folgen auch in hoch kompetitiven Wettbewerbsverhältnissen und keineswegs nur auf monopolistischen Märkten auftreten. Betrachtet man nämlich die Medienkritik in den USA, so werden dort lediglich die oligopolistischen Eigentümerstrukturen und die gewerkschafts- bzw. journalismusfeindliche Haltung der sehr konservativen Verlagsbesitzer mit der Medienkonzentration in Zusammenhang gebracht. Gleichwohl nehmen mit wachsender Größe und diagonaler Verflechtung der Konzerne die Möglichkeiten von Eigentümern, Investoren, Management sowie ihnen nahe stehenden Kreisen zu, nicht nur wirtschaftliche, sondern auch politische Interessen durchzusetzen. Medien-Tycoons wie Robert Maxwell, Rupert Murdock, Conrad Black, William Hearst, Robert Hersant oder Silvio Berlusconi haben ihre Macht als Medieneigentümer immer wieder mehr oder weniger subtil ausgespielt. Entlarvend war die Begründung von Maxwell für seine redaktionelle Einflussnahme: "Zeitungsbesitzer zu sein, gibt mir die Macht, bestimmte Themen wirkungsvoll zu lancieren. Mit einfachen Worten, Medien sind meine Megaphone."

Weniger rigoros, aber nicht minder problematisch ist die systematische Ausblendung von Gegenmeinungen, die in kleinen Kommunikationsräumen am ehesten gelingt. Monopolmedien müssen in der Regel weder finanzielle Einbußen noch schwindende Reputation befürchten, wenn sie partikulare politische Ziele verfolgen oder bestimmte Standpunkte de facto aus dem gesellschaftlichen Diskurs ausschließen.

Auch die Aushandlung und Gestaltung der Medienpolitik erfolgt immer stärker im Interesse von dominanten Medienunternehmen und weniger im Sinne der Öffentlichkeit bzw. einer demokratischen Gesellschaft. Im Gegensatz zu anderen Branchen können Medienunternehmen über ihre Verbände bzw. Mitglieder ständig eine interessegeleitete Publizität herstellen. Durch konzertierte medienpolitische Einflussnahme gelingt es den Branchenvertretern immer wieder, sowohl ordnungspolitische Rahmenbedingungen als auch staatliche Maßnahmen im Mediensektor maßgeblich zu beeinflussen. Keine Regierung kann Medienpolitik gegen die Medien, sondern nur zusammen mit diesen durchsetzen.

Aktuelle Regulierung wenig erfolgreich

Geht es um Medienvielfalt und -pluralismus in Europa, ist Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) die zentrale Referenz. Die Europäische Union (EU) verfügt hingegen über keine ausdrückliche Kompetenz, die Meinungsvielfalt bei Presse, Radio und Fernsehen zu regulieren. Immerhin taucht das Ziel der Wahrung von Pluralismus in der EU-Charta im Zusammenhang mit der Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit auf (Art. 11). In Absatz 2 heißt es: "Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet." Dennoch überlässt die EU die Sicherstellung von Meinungsvielfalt ihren Mitgliedstaaten. Die europäischen Regierungen werden gemäß Artikel 10 EMRK in die Pflicht genommen. Ohne ausreichende Medien- und Meinungsvielfalt sind Medien nicht in der Lage, ihre Funktion für die Demokratie im engeren Sinne und die Demokratisierung der Gesellschaft im weiteren Sinne zu erfüllen. Die staatlichen Organe haben daher den Auftrag, Medien- und Meinungsvielfalt zu schützen und zu fördern. Allerdings wird ihr Handlungsspielraum durch die universelle Garantie der Medienfreiheit zu Recht eingeschränkt. Dennoch steht den einzelnen Staaten eine Palette von Instrumenten zur Verfügung, um die publizistischen Rahmenbedingungen der Medien zu verbessern.

Durch die medienspezifische Konzentrationskontrolle sollen Medienvielfalt (Außen- und Binnenpluralismus) sowie Meinungsvielfalt (Pluralismus) sichergestellt werden. Es geht darum, die unterschiedlichen Standpunkte in größtmöglicher Breite und Vollständigkeit abzubilden. Die wettbewerbsrechtliche Konzentrationskontrolle zielt hingegen auf einen ausreichenden wirtschaftlichen Wettbewerb. Der Schwerpunkt der staatlichen Regulierung liegt auf der Wettbewerbskontrolle. Vorkehrungen gegen den Missbrauch wirtschaftlicher bzw. politischer Macht lassen sich - trotz des politischen Auftrages zur Sicherung der Meinungsvielfalt - auf nationaler, europäischer und globaler Ebene kaum treffen. Jedenfalls ist es den Regulierungsbehörden nicht gelungen, die Konzentration zu stoppen - geschweige denn, sie rückgängig zu machen.

Fest steht, dass Konzentrationprozesse aus unternehmerischer Sicht in der Regel sinnvoll sind und daher von den eingesetzten Behörden und Kontrollorganen (z.B. Wettbewerbskommissionen) nicht gestoppt werden. Diese argumentieren vorwiegend wirtschaftlich und nicht publizistisch. Statt der Konzentration zu begegnen, fördern sie diese, um den großen Medienkonzernen ein überdurchschnittliches Wachstum zu sichern. Die Grenzen für Eigentums- oder Marktanteile sind in den vergangenen Jahren ständig gesunken. Während vor der Deregulierung Marktanteile von 15 bis 20 Prozent als Obergrenze galten, tolerieren die Behörden heute 30, 40 oder sogar 50 Prozent. Die Folge ist, dass die großen Medienkonzerne den Markt immer stärker unter sich aufteilen. Ein anschauliches Beispiel für diese Entwicklung bieten die USA.

Mit Rückendeckung von Präsident George W. Bush hatte der Chef der US-Kontrollbehörde Federal Communications Commission (FCC), Michael Powell, dem Kongress am 2. Juni 2003 einen Gesetzentwurf vorgelegt: Die Grenze für den Besitz regionaler Fernsehstationen sollte von bislang 35 auf 45 Prozent des landesweiten Sendegebiets angehoben werden. Rupert Murdochs News Corporation und Sumner Redstones Viacom waren auf diese Entlastung angewiesen, weil beide Medienkonzerne die bestehenden Eigentümergrenzen auf dem US-Fernsehmarkt überschritten hatten; um der drohenden Strafe zu entgehen, mussten sie bislang auf Ausnahmegenehmigungen vertrauen. Die vorgesehene Neuregelung führte im vergangenen Sommer jedoch überraschend zu Protesten auch von Senatoren und Repräsentanten der Republikanischen Partei. Diese weigerten sich, den Entwurf zu verabschieden, weil sie einen weiteren Konzentrationsschub befürchteten. Auf Druck von Präsident Bush stimmten die republikanischen Abgeordneten schließlich einer Erhöhung der Schwelle auf 39 Prozent (!) zu. Dies genügte, um den Status quo von Viacom und News Corporation zu legalisieren. Die Viacom-Tochter CBS erreicht nämlich "exakt 39 Prozent" der rund 100 Millionen US-Fernsehhaushalte; Murdochs Fox Network erzielt mit seinen konservativ-patriotisch gefärbten Programmen immerhin fast 38 Prozent.

Media Governance

In Anbetracht der wenig erfolgreichen staatlichen Regulierung sieht das so genannte "Media Governance-Konzept" eine umfassende Rechenschaftspflicht der Medien gegenüber der Gesellschaft vor. Es beinhaltet die Auseinandersetzung mit unternehmerischen und journalistischen Risiken, die zwangsläufig durch Medienmacht entstehen. Mittels neuer Leitbilder, gesellschaftlicher Umweltbilanzen oder medienethischer Kodizes sollen führende Medienkonzerne ihr unternehmerisches und publizistisches Handeln transparent machen und belegen, dass sie ihrer gewachsenen demokratiepolitischen Verantwortung nachkommen (regulierte Selbstevaluierung). Zugleich werden sie dazu angehalten, mögliche demokratieunverträgliche Folgen unternehmerischer Strategien und Handlungsanweisungen in öffentlichen Hearings zu rechtfertigen. Sollten sie professionelle und redaktionelle Vorschriften missachtet haben, muss eine Produkthaftung von allen Anspruchsgruppen einklagbar sein. Die flächendeckende Implementierung eines solchen "Media Governance-Konzepts" würde Eigentümer, Management und Medienschaffende dazu zwingen, sich regelmäßig mit unternehmerischen und journalistischen Risiken auseinander zu setzen. Durch die jährliche Erstellung eines "Media Governance-Berichts" würde der demokratiepolitisch wichtige gesellschaftliche Selbstverständigungsprozess ständig in Gang gehalten. Eine Konzentrationskontrolle im Sinne von "Media Governance" könnte helfen, die Ausbreitung vorherrschender Meinungsmacht von einem oder mehreren Medienunternehmen zu erschweren. Ob die Medienbranche und die Medienpolitik zu einem solchen Schritt bereit sind, ist derzeit allerdings mehr als fraglich.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Dennis F. Hale, Political Discourse Remains Vigorous Despite Media Ownership, in: Joseph Harper/Thom Yantek (Hrsg.), Media, profit, and politics. Competing priorities in an open society, Kent/Ohio 2003, S. 142.

  2. Vgl. Otfried Jarren, Mediengesellschaft. Risiken für die politische Kommunikation, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 41 - 42/2001, S. 10 - 19.

  3. Vgl. Manfred Knoche, Strukturwandel der Öffentlichkeit nach dem Konzentrationsprinzip, in: Jürgen Wilke (Hrsg.), Massenmedien und Zeitgeschichte, Konstanz 1999, S. 731 - 745.

  4. A. J. Liebling, zit. in: Thomas Frank, Das falsche Versprechen der New Economy, Frankfurt/M.-New York 2001, S. 369.

  5. Vgl. Susanne Fengler, Medienjournalismus in den USA, Konstanz 2002.

  6. Vgl. Matthias Schäfer, Medienmacht macht Medienpolitik. Die Durchsetzungsfähigkeit der Interessen von Medienkonzernen - eine Analyse am Beispiel der Genese des Dritten Rundfunkstaatsvertrages, Baden-Baden 1999.

  7. Vgl. Josef Trappel/Werner A. Meier/Klaus Schrape/Michaela Wölk (Hrsg.), Die gesellschaftlichen Folgen der Medienkonzentration. Veränderungen in den demokratischen und kulturellen Grundlagen der Gesellschaft, Opladen 2002.

Dr. phil, geb. 1948; seit 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter und Lehrbeauftragter am Institut für Publizistikwissenschaft und Medienforschung (IPMZ) sowie Geschäftsleiter des Kompetenzzentrums SwissGIS an der Universität Zürich.
Anschrift: IPMZ der Universität Zürich, Andreasstr.15, CH-8050 Zürich.
E-Mail: E-Mail Link: wameier@ipmz.unizh.ch

Zahlreiche Veröffentlichungen zu Mediensoziologie, Medienpolitik sowie zur Politischen Ökonomie von Medien und Informationsgesellschaften.