Familiäre Pflege und Erwerbsarbeit. Auf dem Weg zu einer geschlechtergerechten Aufteilung?
Mit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung 1995 wurde am Subsidiaritätsprinzip im deutschen familialistischen Care-Regime festgehalten. Wurde vorher die Pflegeverantwortung den Familien implizit zugewiesen und damit aufgrund des in (West-)Deutschland kulturell wie politisch stark verankerten männlichen Ernährermodells den zumeist nicht erwerbstätigen Frauen, wird familiäre Pflege nun explizit eingefordert.[1] In Paragraf 3 Sozialgesetzbuch (SGB) XI heißt es: "Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor". Die Forderung nach familiärer Pflege spiegelt sich auch in den Zahlen zur Art der Versorgung von Pflegebedürftigen wider. Ende 2017 hatten 3,4 Millionen Menschen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Davon wurden 2,6 Millionen (76 Prozent) in ihrem eigenen häuslichen Umfeld, vor allem von Angehörigen oder Freunden, betreut, während 800.000 (24 Prozent) aller pflegebedürftigen Menschen vollstationär in Pflegeheimen betreut wurden.[2] Der tatsächliche Bedarf an (familiärer) Pflege wird jedoch sehr viel höher eingeschätzt, da der Zugang zu den Leistungen aus der Pflegeversicherung auf Personen mit erheblichen Pflegebedarfen beschränkt ist.[3] Allein 2017 wurden 22 Prozent aller gestellten Anträge auf Feststellung von Pflegebedürftigkeit nicht bewilligt, da die Pflegebedarfe der Antragstellenden als zu niedrig eingestuft wurden.[4]Aufgrund der steigenden Zahl älterer und hochaltriger Menschen in der Bevölkerung wird der Bedarf an (familiärer) Pflege weiter zunehmen.[5] Es ist allerdings mehr als fraglich, ob Frauen auch weiterhin die Hauptverantwortung in der Angehörigenpflege tragen können, da deren zeitlichen Ressourcen für familiäre Hilfe- oder Pflegetätigkeiten durch ihre in den vergangenen Dekaden erhöhte Erwerbsbeteiligung zunehmend begrenzt sind.[6] Darüber hinaus findet der Anstieg der Frauenerwerbsbeteiligung Unterstützung in der deutschen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, die sich seit Beginn der 2000er Jahre – im Einklang mit der Europäischen Beschäftigungsstrategie – an den normativen Leitlinien des adult worker model orientiert. Demnach sollen alle Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter, Frauen wie Männer, ihre Existenz durch eigene Erwerbsarbeit sicherstellen.[7] In Verbindung mit dem explizit familialistischen Care-Regime stehen Personen im erwerbsfähigen Alter vor der Herausforderung, zum einen die pflegerische Versorgung von hilfe- oder pflegebedürftigen Angehörigen sicherzustellen, zum anderen adult workers zu sein. Da das Angebot an professioneller Pflege für die Pflegebedarfe in der Bevölkerung nicht ausreichend ist (Stichwort "Pflegenotstand") und die Pflegeversicherungsleistungen die Marktpreise für professionelle Pflege nur zu einem kleinen Teil decken, müssen pflegende Angehörige (im weiteren Textverlauf auch "Pflegepersonen" oder "Pflegende" genannt) die Vereinbarkeit von familiärer Pflege und Beruf zumeist ohne weitreichende professionelle Unterstützung meistern.[8] In diesem Nebeneinander von konträren politischen Zielsetzungen scheint die Vereinbarkeit von familiärer Pflege und Beruf nur umsetzbar, wenn sich auch Männer verstärkt in die Betreuung und Pflege für hilfe- oder pflegebedürftige Angehörige einbringen. Somit stellt sich die Frage, ob sich in Deutschland eine geschlechtergerechte Aufteilung von familiärer Pflege und Erwerbsarbeit über die Zeit etabliert hat.
Vor diesem Hintergrund werden in diesem Beitrag folgende Fragen beantwortet: Wie hoch ist die Bedeutung von Pflegepersonen, die selbst im erwerbsfähigen Alter sind? Dazu soll geklärt werden, zu welchem Anteil Hilfe- oder Pflegetätigkeiten von Personen im erwerbsfähigen Alter übernommen werden. Haben Männer im erwerbsfähigen Alter ihr Engagement in der familiären Pflege erhöht? Diesbezüglich soll gezeigt werden, wie sich die Zahl der Pflegepersonen im erwerbsfähigen Alter generell, aber auch im Geschlechtervergleich, über die Zeit entwickelt hat. Inwiefern schaffen es Pflegepersonen adult workers zu sein? Hierzu wird zum einen das Erwerbsverhalten, zum anderen aber auch die materielle Situation von Pflegepersonen und Personen, die keine Hilfe- oder Pflegetätigkeiten (im weiteren Textverlauf auch "Nicht-Pflegepersonen" genannt) ausüben, verglichen. Gibt es in Bezug auf diese Indikatoren Geschlechterunterschiede innerhalb der Gruppe der Pflegepersonen, und wenn ja, sind diese über die Zeit konstant geblieben, haben sich diese über die Zeit verstärkt oder gar angeglichen? Zur Beantwortung dieser Fragen werden die Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) von 2001 bis 2017 analysiert.[9]