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Das völkerrechtliche Ende des deutschen Kolonialreichs | Deutsche Kolonialgeschichte | bpb.de

Deutsche Kolonialgeschichte Editorial Das völkerrechtliche Ende des deutschen Kolonialreichs. Globale Neuordnung und transnationale Debatten in den 1920er Jahren und ihre Nachwirkungen Deutsche Kolonialgeschichte postkolonial schreiben: Was heißt das? Restitutionsdebatten, koloniale Aphasie und die Frage, was Europa ausmacht Schwierige (post-)koloniale Aussöhnung. Deutschland, Namibia und der Völkermord an den Herero und Nama Rückkehr des Verdrängten? Die Erinnerung an den Kolonialismus in Deutschland 1919–2019 Spuren und Erinnerungen hundert Jahre nach der deutschen Kolonialzeit in Kamerun Koloniale Spuren im städtischen Raum

Das völkerrechtliche Ende des deutschen Kolonialreichs Globale Neuordnung und transnationale Debatten in den 1920er Jahren und ihre Nachwirkungen

Caroline Authaler

/ 17 Minuten zu lesen

Das formale Ende des deutschen Kolonialismus rief seinerzeit gegensätzliche Reaktionen hervor. Die Debatten wurden lokal und transnational geführt und waren der Ausgangspunkt heterogener Erinnerungen, die in Teilen bis heute prägend sind.

Am 28. Juni 1919 unterzeichnete Deutschland den Versailler Friedensvertrag und erklärte dadurch wider Willen den Verzicht auf sein überseeisches Kolonialreich. Militärisch hatte Deutschland die Kolonien bereits während des Ersten Weltkrieges an die Alliierten verloren. Der Friedensvertrag schrieb die Abtretung der Kolonien völkerrechtsgültig fest und begründete dies ethisch mit "Deutschlands Versagen auf dem Gebiete der kolonialen Zivilisation". Dieser Vorwurf gründete vor allem auf der Gewalt, die deutsche koloniale Akteure durch Kriege und Zwangsarbeit gegen Einwohner*innen der Kolonien verübt hatten. Als Beweis dienten insbesondere Stimmen von Bewohner*innen der Kolonien, die Großbritannien im "Blaubuch" von 1918 dokumentiert hatte. Ab 1919 gehörten somit deutsche Kolonialverwaltungen mit entsprechenden Polizei- und Militärstrukturen in Afrika und Asien der Vergangenheit an. Der deutsche Kolonialismus war damit aber nicht beendet. Staatliche Kolonialpolitik, koloniales Denken und koloniale Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und den kolonial beanspruchten Gebieten dauerten an.

Das Ende der deutschen Kolonialverwaltungen rief auf den Pariser Friedenskonferenzen, in Deutschland sowie in den ehemaligen Kolonien gegensätzliche Reaktionen hervor. Durch deren Analyse lassen sich global geführte Debatten über Kolonialismus rekonstruieren, die gleichzeitig die Anfänge der heterogenen Erinnerungen an das deutsche Kolonialreich widerspiegeln. In der europäischen Debatte wurden Stimmen aus den Kolonien instrumentalisiert, um die eigenen Narrative zu untermauern. Eliten in den ehemaligen Kolonien wiederum verwendeten Erinnerungen an die deutsche Kolonialzeit, um die neuen Mandatsverwaltungen zu kritisieren. So produzierten viele Akteure – als Strategie in ihrem jeweiligen Kontext – Erinnerungen an die Zeit des deutschen Kolonialreichs, die teilweise bis heute prägend sind.

In der deutschen Geschichtsschreibung wurden Reaktionen auf das Ende des Kolonialreichs meist als nationale Debatten und Fantasien untersucht. Die Reaktionen und Debatten transnational zu fassen, ist jedoch unerlässlich, weil wichtige Akteure, die die Prozesse geprägt haben, sonst übersehen werden. Die Akteure nahmen zudem transnational Bezug aufeinander und diskutierten vor dem Hintergrund des neuen internationalen Systems, das auf den Pariser Friedenskonferenzen durch die Gründung des Völkerbunds institutionalisiert wurde. Wenngleich sie keine offiziellen Vertreter*innen zu den Friedenskonferenzen entsenden durften, diskutierten auch die Gesellschaften der ehemaligen Kolonien über die Folgen des Endes der deutschen Kolonialverwaltungen und versuchten, Einfluss auf die Verhandlungen zu nehmen. Für die deutsche und europäische Geschichtswissenschaft ist es essenziell, Kolonialgeschichte multiperspektivisch und in ihren Verflechtungen und Wechselwirkungen zu untersuchen, wenn sie versucht, ihren Eurozentrismus zu überwinden. Auf der politischen Ebene wiederum ist dies die Voraussetzung für eine gemeinsame Aufarbeitung der Kolonialgeschichte, zusammen mit den Gesellschaften der ehemaligen Kolonien.

Im Folgenden werde ich die Reaktionen auf das Ende des deutschen Kolonialreichs aus den Perspektiven verschiedener Akteure beleuchten, die sich in Deutschland, in den Gebieten der ehemaligen deutschen Kolonien sowie auf der internationalen Ebene damit auseinandersetzten.

Mandatsystem des Völkerbunds

Das Ende des deutschen Kolonialreichs bedeutete zunächst kein Ende der Fremdherrschaft auf den Gebieten der ehemaligen deutschen Kolonien. Zwar hatte der damalige US-Präsident, Woodrow Wilson, in einer vielbeachteten Rede im Januar 1918 das "Selbstbestimmungsrecht der Völker" als Voraussetzung für eine dauerhafte Weltfriedensordnung gesetzt und damit das Recht, Gebiete zu kolonisieren, grundsätzlich infrage gestellt. Künftig bezogen sich politische Vertreter*innen auf der ganzen Welt auf dieses Selbstbestimmungsrecht. Die Imperialstaaten hingegen wollten die alten Machtstrukturen beibehalten und suchten nach neuen Legitimationsmustern für Kolonialismus. Die Delegierten der Pariser Friedenskonferenzen folgten nicht den liberalen Prinzipien Wilsons, sondern votierten für einen Kompromiss: das Mandatsystem. Sie unterstellten den Gesellschaften der ehemaligen deutschen Kolonien, noch nicht zur Selbstverwaltung fähig zu sein, und verschoben deren Selbstbestimmungsrecht auf unbestimmte Zeit in die Zukunft. Zeitweilig sollten sie als Mandatsgebiete dem Völkerbund unterstellt werden. Die Verwaltung übertrug der Völkerbund als Mandat anderen Imperialstaaten in Europa, Asien und Ozeanien, die in jährlichen Berichten nachweisen mussten, dass sie die geächteten kolonialen Praktiken wie Zwangsarbeit abgeschafft hätten und das "Wohl der Bevölkerung" sowie den "sozialen Fortschritt" förderten. Somit wurde versucht, die nicht gewährte Selbstverwaltung durch sozialpolitische Reformen zu kompensieren. Dies war weiterhin ein paternalistisches und kulturmissionarisches Unterfangen, denn was das Wohl der Bevölkerung sei, definierten europäische "Expert*innen". Dennoch war Kolonialismus anfechtbarer geworden, und Mandatsverwaltungen konnten anhand von international vereinbarten Prinzipien kritisiert werden. Dies nutzten Unabhängigkeitsbewegungen später, um Forderungen zu stellen.

Weimar zwischen internationaler Rehabilitierung und Kolonialrevisionismus

Die kolonialen Bestimmungen des Versailler Vertrags riefen in Deutschland große Entrüstung hervor. Besonders schwer wog für viele der Vorwurf, Deutschland habe "auf dem Gebiete der kolonialen Zivilisation" versagt, denn die sogenannte Zivilisierung der Kolonien war der zentrale zeitgenössische Legitimationsdiskurs für Kolonialisierung. Demnach brächten die Imperialstaaten den Kolonien den Segen der europäischen Zivilisation und trügen so zur Entwicklung scheinbar rückständiger Gesellschaften bei. Für die europäischen Staaten war Kolonialbesitz deshalb eine Auszeichnung ihrer eigenen Entwicklung und Beweis, dass sie als Vorbild taugten. Der Vorwurf der Alliierten schien vielen daher wie ein Ausschluss Deutschlands aus der Gruppe der westlichen "Kulturnationen" und verunsicherte globale Ordnungsvorstellungen in Deutschland. Revisionist*innen wehrten die Argumentation der Alliierten als "Kolonialschuldlüge" ab. In der Nationalversammlung bildete sich daraufhin ein parteiübergreifender Konsens für die Rückgewinnung der Kolonien, den einzig KPD und USPD nicht mittrugen.

Die Rückgewinnung der Kolonien war in der Weimarer Republik als Teil der Revisionsbestrebungen offizielle Regierungspolitik und institutionell verankert: zunächst in der Kolonial-Zentralabteilung im Reichsministerium für Wiederaufbau und ab 1924 wieder als kolonialpolitische Abteilung im Auswärtigen Amt. Beide beschäftigten Beamte des früheren Reichskolonialamtes und sorgten so für eine personelle Kontinuität der deutschen Kolonialpolitik. Die kolonialpolitische Abteilung unterhielt enge Beziehungen zu den kolonialen Vereinigungen und Unternehmen und förderte deren kolonialrevisionistische Propaganda, insbesondere unter Gustav Stresemann als Außenminister.

Im Unterschied zu radikalen Revisionist*innen zielte Stresemann außenpolitisch nicht auf die Rückgabe der ehemaligen Kolonien, sondern auf eine Beteiligung am Mandatsystem. Sein übergeordnetes Ziel war die internationale Rehabilitierung Deutschlands in der westlichen Staatengemeinschaft. Der Wiedereintritt in den Kreis der Imperialmächte war dabei ein Baustein. Etappenziele dieser Strategie waren Deutschlands Eintritt in den Völkerbund 1926 und die Entsendung eines deutschen Vertreters in die Mandatskommission des Völkerbunds 1927 – in jene Kommission, die die Mandatsverwaltungen beaufsichtigen sollte. Über den Verhandlungsweg erreichte Stresemann Mitte der 1920er Jahre weitere Schritte auf dem Weg zu mehr Einfluss in den ehemaligen Kolonien: Anlege- und Niederlassungsrechte für deutsche Unternehmen und Staatsbürger*innen ermöglichten etwa, dass deutsche Unternehmen und Siedler*innen in alle Mandatsgebiete zurückkehren konnten.

Kolonialrevisionismus in Zivilgesellschaft und Populärkultur

Kolonialismus spielte sich nicht nur in "Übersee" ab, sondern bezeichnet auch eine wirkmächtige Denkstruktur der Ungleichheit, die Menschen in dichotome Kategorien einteilt und hierarchisiert, wobei den Kolonisator*innen stets die höherwertige Position zugeordnet wird. Dieser "kulturelle" Aspekt des Kolonialismus erfuhr in Deutschland nach dem Ende des Kolonialreichs eine Hochzeit. Durch die Debatten um den Versailler Vertrag war das öffentliche Interesse gestiegen, und revisionistische Argumente wurden in der deutschen Gesellschaft verbreitet.

Die Deutsche Kolonialgesellschaft (DKG) war nach wie vor der mitgliederstärkste Verein der sogenannten Kolonialbewegung und betrieb intensiv Propaganda, um den Gedanken aufrechtzuerhalten, dass Deutschland ein Recht auf Kolonien habe. Die DKG organisierte deutschlandweit öffentliche Vorträge, Lichtbildvorführungen, Kolonialkundgebungen, -tagungen und -ausstellungen und gab Zeitschriften heraus. Auf ihr Betreiben wurden in mehreren Städten Kolonialdenkmäler errichtet. Zudem verbreiteten ehemalige Kolonialbeamte, Plantagenmanager und -offiziere durch die Veröffentlichung von Kriegsmemoiren, Reiseerzählungen und Abenteuerromanen die Idee eines rechtmäßigen deutschen Anspruchs auf Kolonien.

In diesen Erzählungen kristallisierten sich Narrative heraus, die Deutschlands koloniale Vergangenheit rehabilitieren und die "koloniale Schuldlüge" widerlegen sollten. Eine zentrale Figur wurde der "treue Askari". "Askari" war die Bezeichnung für Kolonialsoldaten in Deutsch-Ostafrika, die nach 1919 aber allgemein für alle Schwarzen deutschen Kolonialsoldaten verwendet wurde. Eng damit verbunden war der Mythos um den Befehlshaber in Deutsch-Ostafrika im Ersten Weltkrieg, Paul von Lettow-Vorbeck. Er galt als unbesiegt, weil er sich mit seiner Truppe in Ostafrika erst nach dem offiziellen Ende des Ersten Weltkrieges ergeben hatte, und wurde zum kolonialen Kriegshelden erklärt. Dass sich in Lettow-Vorbecks Truppe 1919 noch über 1.000 Askari befanden, wurde als Beweis für deren angebliche Treue gewertet. Dies sollte wiederum für eine gute Behandlung durch die deutschen Kolonisatoren und somit für Deutschlands "kolonisatorische Fähigkeiten" sprechen. Diese Propaganda mithilfe scheinbar loyaler Perspektiven von Afrikaner*innen war die kolonialrevisionistische Antwort auf die britische Strategie, im "Blaubuch" afrikanische Stimmen zur Begründung der eigenen Argumentation anzuführen.

Revisionistische Forderungen und Narrative hielten Einzug in die Populärkultur und prägten Weltvorstellungen. Völkerschauen und exotisierte Unterhaltungsshows fanden ab Mitte der 1920er Jahre wieder regelmäßig statt. Manche erhielten finanzielle Unterstützung aus dem Propagandafonds der Kolonialabteilung. Neue Medien, wie die Kolonialfilme, vermochten ein noch größeres Publikum zu erreichen. Zwei Genres prägten die Weimarer Zeit: Filme mit dokumentarischem Charakter, die an Produktionen von vor dem Krieg anschlossen, und der sich neu entwickelnde koloniale Spielfilm. Beide inszenierten Räume im globalen Süden als "unzivilisiert", "wild" und "barbarisch" und prägten exotistische, klischeebeladene Bilder von Afrika und Asien. Insbesondere die Spielfilme spielten mit der Spannung und Ambivalenz von "Eigenem" und "Anderem". Bereits 1919 kam mit "Die Herrin der Welt" die bis dahin aufwendigste deutsche Filmproduktion in die Kinos, für die eine riesige Kulisse mit "vier Erdteilen" aufgebaut wurde, in denen Kompars*innen of Color "Authentizität" suggerieren sollten. Als Publikumsfilm entwickelte sich 1926 auch "Ich hatt’ einen Kameraden", der mit Außenaufnahmen aus Ostafrika aufwartete. Kolonialfilme antworteten nicht nur auf das Fernweh der Nachkriegsgesellschaft, sondern lieferten auch klare Weltordnungsvorstellungen, in denen die Handlungsmacht bei den Weißen Protagonist*innen lag. Sowohl Völkerschauen als auch Kolonialfilme können daher als "Resonanzraum" des Kolonialrevisionismus verstanden werden, da sie an die koloniale Ideologie anschlossen und rassistische und kulturelle Dichotomien inszenierten.

Kolonialkritische Stimmen

Revisionistische Forderungen und exotisierte Populärkultur blieben in der Weimarer Republik aber nicht unwidersprochen. Schwarze Aktivist*innen, Pazifist*innen und Kommunist*innen wandten sich öffentlich gegen einen Wiedererwerb der Kolonien.Ihre Aktivitäten und Forderungen standen im Zusammenhang mit ihrer transnationalen Vernetzung mit panafrikanischen Akteuren sowie antiimperialistischen Befreiungskämpfen und bezogen sich auf die in Woodrow Wilsons 14 Punkten artikulierte Forderung nach einem "Selbstbestimmungsrecht der Völker".

Die zahlreichen Migrant*innen aus den Kolonien und ihre Nachkommen intensivierten in dieser Situation ihre Vernetzung. Einige gründeten Vereine wie den "Afrikanischen Hilfsverein" und die deutsche Sektion der "Liga zur Verteidigung der N*rasse". Die Mitglieder standen in regelmäßigem Austausch mit ihren Herkunftsregionen und sahen sich als deren Sprachrohr in Deutschland. Durch diesen Austausch waren ihre Forderungen transnational. Dies zeigt sich in der sogenannten Dibobe-Petition, die der aus Kamerun migrierte Martin Dibobe 1919 an die Weimarer Nationalversammlung richtete. Darin forderten er und 17 Mitunterzeichner unter anderem Selbstständigkeit und Gleichberechtigung für die ehemaligen deutschen Kolonien sowie die Gleichstellung Schwarzer Menschen in Deutschland.

Enttäuscht von der halbherzigen Umsetzung von Wilsons 14 Punkten im Völkerbund, vernetzten sich antikoloniale Bewegungen verstärkt untereinander und wandten sich der Kommunistischen Internationalen (Komintern) zu. Berlin wurde in den 1920er Jahren ein transnationaler Treffpunkt von Aktivist*innen aus dem globalen Süden, europäischen Pazifist*innen und Kommunist*innen. So traten Kommunist*innen gemeinsam mit Schwarzen Aktivist*innen auf, um gegen die kolonialrevisionistischen Forderungen Stellung zu beziehen. Ihre Forderungen transportierten sie durch öffentlichkeitswirksame Aktivitäten wie Demonstrationen, durch Eingaben und Petitionen, im Rahmen öffentlicher Reden, auf internationalen Konferenzen und in Publikationen sowie auf künstlerische Art durch Straßentheateraufführungen und Ausstellungen.

Dennoch erlangte die Kolonialbewegung einen weitaus größeren politischen und medialen Einfluss als die kolonialkritischen Vereinigungen, denn viele ihrer Mitglieder waren ehemalige Kolonialbeamte oder Unternehmer und verfügten über entsprechendes Ansehen und Netzwerke.

Reaktionen in den ehemaligen Kolonien

Auch die Menschen in den ehemaligen deutschen Kolonien verfolgten die Versailler Friedensverhandlungen. Die Debatte um das Recht auf Selbstbestimmung bestärkte insbesondere die antikolonialen Positionen der urbanen Eliten. Jedoch wurde die Hoffnung enttäuscht, mit der Vertreibung der Deutschen das Land von der Fremdherrschaft befreit zu haben. In der Folge forderten viele politische Autoritäten Einfluss auf die Wahl der künftigen Mandatsverwaltung.

Die Duala-Eliten aus Kamerun sandten sicher den umfangreichsten Forderungskatalog an die Pariser Friedenskonferenzen. Aber auch auf Samoa wehrten sich politische Autoritäten gegen Neuseeland als mögliche Mandatsverwaltung. In Deutsch-Südwestafrika forderte die Gruppe der Rehoboter Unabhängigkeit und die Beibehaltung ihrer besonderen Landnutzungsrechte, die sie unter der deutschen Kolonialverwaltung genossen hatten. In Togo kam starker Protest auf, als die neuen Mandatsgrenzen Anfang der 1920er Jahre festgelegt wurden und dadurch die große Gruppe der Ewe zwischen dem französischen und dem britischen Mandatsgebiet Togo aufgeteilt wurde.

Die Reaktionen auf das Ende der deutschen Kolonialherrschaft und die Einführung des Mandatsystems sind aber vielschichtiger, als es die politische Debatte vermuten lässt. Durch das Mandatsystem und den Kolonialrevisionismus verkomplizierten sich die Situationen vor Ort. Am Fall Kamerun lassen sich insbesondere die Folgen der Vervielfältigung von Akteuren gut beobachten.

Der Fall Kamerun

Im Februar 1916 besiegten die Alliierten endgültig die deutschen Truppen in Kamerun. Die Reaktionen der kamerunischen Bevölkerung auf das nun offensichtliche Ende der formalen deutschen Kolonialherrschaft fielen je nach Region und sozialer Position unterschiedlich aus und haben teilweise erinnerungspolitische Folgen, die bis in die Gegenwart reichen und die Beziehungen zu den ehemaligen Imperialstaaten prägen.

Viele Regionen, Städte und Dörfer, die zuvor unter der kolonialen Gewalt und der willkürlichen Rekrutierung von Zwangsarbeiter*innen gelitten hatten, waren erleichtert und feierten Großbritannien und Frankreich als Befreier. Andere, die von der deutschen Kolonialverwaltung profitiert hatten, hofften auf die Rückkehr derselben. Einige wiederum demonstrierten strategisch Loyalität zur deutschen Kolonialverwaltung, um Distanz zu den neuen Verwaltern auszudrücken.

Die Hafenstadt Duala war bereits im September 1914 an Großbritannien gefallen, ab 1916 verwaltete eine britisch-französische Militärverwaltung kommissarisch die ehemalige Kolonie. Als klar wurde, dass die "Befreier" nicht vorhatten, der Kolonie die Unabhängigkeit zu gewähren, sondern sich selbst als Verwalter einrichteten, versuchten die politischen Autoritäten in Kamerun, ihren verbleibenden Handlungsspielraum maximal zu nutzen. Viele erachteten eine britische Verwaltung als das kleinere Übel, weil sie die Verwaltungspraktiken in den benachbarten britischen und französischen Kolonien verglichen. Als sich London und Paris Ende März 1916 über die territoriale Aufteilung einigten, versuchten einige politische Autoritäten ihre Zuteilung zum französischen Gebiet abzuwenden. König Njoya etwa, ein einflussreicher Regent aus dem Grasland, der unter der deutschen Verwaltung seine Macht vergrößert hatte, adressierte direkt den britischen König mit dem Wunsch, sein Reich unter britisches Protektorat zu stellen. Duala-Eliten wiederum hatten die Einnahme der Stadt Duala durch Großbritannien 1914 mitvorbereitet, um die verhassten deutschen Kolonisatoren loszuwerden. Auch sie versuchten im März 1919, die britische Verwaltung davon zu überzeugen, die Duala unter ihre Verwaltung zu stellen. Als diese ablehnte, wandten sich die Duala im August mit einer Petition an die Pariser Friedenskonferenz, in der sie Neutralität und Selbstverwaltung gemäß der Wilsonschen Prinzipien forderten. Falls dies nicht möglich sei, sollten sie wenigstens die Mandatsmacht wählen können. Als klar wurde, dass ihre Bemühungen keinen Erfolg hatten, arrangierten sie sich zwar mit der französischen Verwaltung, behielten aber eine kritische Distanz. Eine Strategie, Kritik an der Mandatsverwaltung zu üben, bestand darin, auf Deutsch zu kommunizieren und Erzählungen über eine wirtschaftlich und sozialpolitisch erfolgreichere deutsche Kolonialverwaltung in der Bevölkerung zu verbreiten – eine Erzählung, die in Kamerun heute noch in der kollektiven Erinnerung präsent ist.

Es gab aber auch Gruppen und Personen, die eine erfolgreiche Revanche und Rückkehr der Deutschen erhofften oder für wahrscheinlich hielten und deshalb im Krieg nicht die Seiten gewechselt hatten. Diese verband eine strategische Allianz mit der deutschen Kolonialverwaltung, denn sie hatten mit ihr kooperiert, waren zum Teil als Soldaten Teil des Kolonialsystems geworden und hatten von diesem profitiert. Sie flohen im Februar 1916 mit den verbleibenden Teilen der deutschen Truppen nach Spanisch-Guinea auf die Insel Fernando Po, um von dort gemeinsam mit den Weißen deutschen Offizieren die Rückeroberung abzuwarten. Diese etwa 20.000 Schwarzen deutschen Kolonialsoldaten und Zivilist*innen, darunter Angehörige der Soldaten und viele Ewondo unter dem Oberhaupt Karl Atangana, bauten auf das Versprechen, nach dem Krieg ihren ausstehenden Sold beziehungsweise prestigereiche Posten in einer deutschen Verwaltung zu erhalten. Für diese Personen und Gruppen kam es einer teilweisen Einlösung der deutschen Versprechungen gleich, als 1925 deutsche Unternehmer in das Plantagengebiet am Kamerunberg im britischen Mandatsteil zurückkehrten und ihnen Arbeitsplätze anboten. In der Tat stellten diese bevorzugt ehemalige Soldaten ein und bauten mit ihnen die Plantagenwirtschaft wieder auf.

Deutsche Plantagenunternehmen ersteigerten 1924 auf einer britischen Auktion mit finanzieller Unterstützung des Auswärtigen Amtes nahezu alle früheren deutschen Plantagen, die sich zwischen Kamerunberg und Küste befanden. Bereits im September zählte die deutsche Community etwa hundert Personen und überstieg damit die britische, die im gesamten Mandatsgebiet nur aus einem Dutzend Verwaltern und einigen Unternehmern bestand. Damit befanden sich im Land Vertreter*innen der drei größten europäischen Imperialstaaten, Großbritannien, Frankreich und Deutschland, die die Bevölkerung in beiden Mandatsgebieten fortan miteinander verglich, kritisierte und gegeneinander ausspielte. Die erneute Präsenz der deutschen Plantagenunternehmen sollte auch die ambivalente Erinnerung an die deutsche Kolonialverwaltung verändern. Unmittelbar nach dem Krieg dominierten Gewalt und die Furcht vor der deutschen Zwangsarbeit die Erinnerungen. Parallel dazu existierte das Narrativ, wonach die Deutschen Kamerun modernisiert hätten. Diese Modernisierungserzählung verstärkte sich in der Zwischenkriegszeit.

In beiden Mandatsgebieten wurden die neuen Verwaltungen für die ökonomisch schwierige Nachkriegssituation verantwortlich gemacht. Die Zeit der deutschen Kolonialverwaltung schien daher in der Rückschau eine Zeit der wirtschaftlichen Blüte. Dieses Bild der ökonomisch erfolgreicheren Kolonialmacht bestätigten die deutschen Plantagenunternehmen ab 1925 unfreiwillig. Der Völkerbund hatte für die Mandatsgebiete ein partielles Zwangsarbeitsverbot erlassen, das jedoch nur für Privatunternehmen galt. Daran mussten sich die deutschen Unternehmen halten, nicht aber die Mandatsverwaltungen. Um ausreichend Arbeitskräfte zu erhalten, zahlten die deutschen Unternehmen nun vergleichsweise hohe Löhne. Da die französische Mandatsverwaltung weiterhin in großem Stil Zwangsarbeit anordnete, schienen die Arbeitsbedingungen auf den deutschen Plantagen im Vergleich attraktiver. Deshalb migrierten Tausende Bewohner*innen des französischen Mandatsgebiets, um der Zwangsarbeit zu entkommen und sich im britischen Gebiet durch Arbeit auf den deutschen Plantagen eine Existenz aufzubauen. Dies bestärkte die Erzählung, die Deutschen brächten wirtschaftliches Wachstum.

Gleichwohl wandten die deutschen Plantagenmanager weiterhin physische und ökonomische Gewalt gegenüber den Arbeiter*innen an. Dagegen leisteten viele Arbeiter*innen und Angestellte Widerstand, indem sie die Interessenunterschiede zwischen britischer Verwaltung und deutschen Plantagenmanagern ausnutzten. Sie bedienten sich des offiziellen Beschwerdesystems bei den britischen District Officers, um sich über die deutschen Manager zu beschweren und konnten dadurch nicht nur in vielen Fällen ihre Arbeitssituation verbessern, sondern verunsicherten die Macht der Weißen Plantagenmanager und die rassistisch begründeten Hierarchien auf den Plantagen. Die Menschen in dieser Region beobachteten die Machtverschiebungen und die Konkurrenz zwischen den drei europäischen Imperialstaaten genau, um ihre eigenen Handlungsspielräume zu vergrößern, das koloniale System mit seinen eigenen Mitteln zu kritisieren und so zu seiner schleichenden Aushöhlung beizutragen.

Kontinuitäten und vielschichtige Erinnerungen

Das Ende des deutschen Kolonialreichs und die damit einhergehenden völkerrechtlichen Veränderungen waren ein Katalysator für grundsätzliche Debatten über die Legitimität von Kolonialismus. Wilsons 14 Punkte hatten antikolonialen und emanzipatorischen Stimmen einen international anerkannten Diskursraum eröffnet. In Deutschland hingegen, aber auch in den ehemaligen Kolonien, versuchten ehemalige Kolonialbeamte, Siedler*innen, deren vormalige Schwarze Angestellte sowie Schwarze Kolonialsoldaten koloniale Strukturen zu reaktivieren, die ihren sozialen Status sichern sollten. Im Völkerbund setzten sich statt antikolonialen Ideen reformistische durch: Internationale Normen sollten Kolonialismus regeln und verbessern. Als Mitglied des Völkerbunds eröffneten sich für Deutschland Möglichkeiten, sich über wirtschaftliche Rechte und über die Mandatskommission weiterhin am europäischen Kolonialismus zu beteiligen.

Die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg war zugleich eine Zeit, in der wirkmächtige Erinnerungsstränge über das deutsche Kolonialreich angelegt wurden – sowohl in Europa als auch in den ehemaligen Kolonien. Die Analyse der zeitgenössischen Debatten zeigt aber auch, wie asymmetrisch diese strukturiert waren. Derzeit wird, ausgelöst durch Restitutionsdebatten um koloniale Raubkunst und menschliche Überreste in deutschen Sammlungen, endlich in der breiten Öffentlichkeit über die deutsche Kolonialgeschichte debattiert, begleitet von zaghaften Dialogversuchen mit Wissenschaftler*innen und Museumsexpert*innen aus Afrika. Dies ist eine Chance, um die Bedeutungen der kolonialen Vergangenheit in einem transnationalen Gedächtnisraum zu verhandeln und Erinnerungen zu hinterfragen. Zur Bedeutung der Kolonialgeschichte gibt es in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Kolonien gewachsene regionale und nationale Erinnerungskulturen sowie akademische Debatten. Diese in ihrer Vielschichtigkeit wahrzunehmen, ohne sie zu instrumentalisieren, ist Voraussetzung, um mehr Wissen und gegenseitiges Verständnis für den Dialog und eine gemeinsame Aufarbeitung der Kolonialgeschichte zu schaffen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Zit. nach Horst Gründer, Geschichte der deutschen Kolonien, Paderborn 20126, S. 258.

  2. Vgl. z.B. Klaus Hildebrand, Vom Reich zum Weltreich. Hitler, NSDAP und die koloniale Frage, München 1967; Gründer (Anm. 1), S. 253–277; Florian Krobb/Elaine Martin, Weimar Colonialism. Discourses and Legacies of Post-Imperialism in Germany after 1918, Bielefeld 2014.

  3. Vgl. Sebastian Conrad, Globalgeschichte. Eine Einführung, München 2013, S. 26f. Siehe auch den Beitrag von Ulrike Schaper in dieser Ausgabe (Anm. d. Red.).

  4. Vgl. Erez Manela, The Wilsonian Moment. Self-Determination and the International Origins of Anticolonial Nationalism, 1917–1920, New York 2007, S. 6.

  5. Vgl. Susan Pedersen, The Meaning of the Mandates System. An Argument, in: Geschichte und Gesellschaft 4/2006, S. 560–582; Caroline Authaler, Negotiating "Social Progress": German Planters, African Workers and Mandate Administrators in the British Cameroon (1925–1939), in: Magaly Rodríguez García/Davide Rodogno/Liat Kozma (Hrsg.), The League of Nation’s Work on Social Issues. Visions, Endeavours and Experiments, Genf 2016, S. 47–56, hier S. 47.

  6. Historiker*innen bewerten die Zwischenkriegszeit deshalb auch als den Beginn der internationalen Entwicklungspolitik. Vgl. Sönke Kunkel/Christoph Meyer, Fortschritt nach Plan?, in: dies. (Hrsg.), Aufbruch ins postkoloniale Zeitalter. Globalisierung und die außereuropäische Welt in den 1920er und 1930er Jahren, Frankfurt/M. 2012, S. 123–141.

  7. Vgl. Gründer (Anm. 1).

  8. Vgl. Christian Rogowski, "Heraus mit unseren Kolonien!" Der Kolonialrevisionismus der Weimarer Republik und die "Hamburger Kolonialwoche" von 1926, in: Birthe Kundrus (Hrsg.), Phantasiereiche. Zur Kulturgeschichte des deutschen Kolonialismus, Frankfurt/M. 2003, S. 244–262, hier S. 246.

  9. Vgl. Gründer (Anm. 1), S. 258.

  10. Vgl. Rogowski (Anm. 8), S. 249; Dirk van Laak, Über alles in der Welt. Deutscher Imperialismus im 19. und 20. Jahrhundert, München 2005, S. 109.

  11. Vgl. Susan Pedersen, The Guardians. The League of Nations and the Crisis of Empire, Oxford 2015, S. 236; Michael Dennis Callahan, A Sacred Trust. The League of Nations and Africa 1929–1946, Brighton 2004, S. 7, S. 27.

  12. Vgl. Jürgen Osterhammel, Kolonialismus. Geschichte – Formen – Folgen, München 20065, S. 112–115.

  13. Die Adjektive "schwarz" und "weiß" werden groß geschrieben, um klar zu machen, dass es sich nicht um Eigenschaften der Personen, sondern um soziale und politische Zuschreibungen handelt.

  14. Die Gründe, aus denen die Soldaten in der Truppe blieben, waren vor allem auf ihr eigenes soziales Umfeld bezogen. Vgl. Michelle Moyd, Making the Household, Making the State: Colonial Military Communities and Labor in German East Africa, in: International Labor and Working-Class History 1/2011, S. 53–76, hier S. 56.

  15. Vgl. Stefanie Michels, Der Askari, in: Jürgen Zimmerer (Hrsg.), Kein Platz an der Sonne. Erinnerungsorte der deutschen Kolonialgeschichte, Bonn 2013, S. 294–308, hier S. 296f.

  16. Vgl. Wolfgang Struck, Die Geburt des Abenteuers aus dem Geist des Kolonialismus. Exotistische Filme in Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg, in: Kundrus (Anm. 8), S. 263–281, hier S. 278.

  17. Vgl. Tobias Nagl, Die unheimliche Maschine. Rasse und Repräsentation im Weimarer Kino, München 2009, S. 46.

  18. Vgl. Susann Lewerenz, Geteilte Welten. Exotisierte Unterhaltung und Artist*innen of Color in Deutschland 1920–1960, Köln–Weimar–Wien 2017, S. 116, S. 134.

  19. Vgl. Susanne Heyn, Der kolonialkritische Diskurs der Weimarer Friedensbewegung zwischen Antikolonialismus und Kulturmission, in: Stichproben. Wiener Zeitschrift für kritische Afrikastudien 5/2005, S. 37–65, hier S. 44.

  20. Vgl. Robbie Aitken/Eve Rosenhaft, Black Germany. The Making and Unmaking of a Diaspora Community, 1884–1960, Cambridge 2013, S. 198, S. 207.

  21. Vgl. Martin Dibobe an das Reichskolonialministerium, 27.6.1919, Externer Link: https://blackcentraleurope.com/sources/1914-1945/petitions-to-german-authorities-1919.

  22. Vgl. Jürgen Dinkel, Die Bewegung Bündnisfreier Staaten. Genese, Organisation und Politik (1927–1992), Berlin 2015, S. 31ff.

  23. Vgl. Heyn (Anm. 19), S. 45.

  24. Vgl. Rogowski (Anm. 8), S. 244.

  25. Dieser ist abgedruckt bei Andreas Eckert, Die Duala und die Kolonialmächte. Eine Untersuchung zu Protest, Widerstand und Protonationalismus in Kamerun vor dem Zweiten Weltkrieg, Münster 1991, S. 306–309.

  26. Vgl. Susan Pedersen, Samoa on the World Stage. Petitions and Peoples before the Mandates Commission of the League of Nations, in: The Journal of Imperial and Commonwealth History 2/2012, S. 231–261, hier S. 242.

  27. Vgl. Tilman Dedering, Petitioning Geneva: Transnational Aspects of Protest and Resistance in South West Africa/Namibia after the First World War, in: Journal of Southern African Studies 4/2009, S. 785–801, hier S. 794, S. 798.

  28. Vgl. J.B. Webster, African Political Activity in British West Africa, 1900–1940, in: Ade Ajayi/Michael Crowder (Hrsg.), West Africa 1919–1939, S. 635–664.

  29. Vgl. Victor Julius Ngoh, Cameroon 1884–1985. A Hundred Years of History, Yaoundé 1987, S. 84f.

  30. Vgl. Daniel Abwa, Cameroun. Histoire d’un nationalisme 1884–1961, Yaoundé 2010, S. 124.

  31. Vgl. Eckert (Anm. 25).

  32. Vgl. Richard Joseph, The German Question in French Cameroon 1919–1939, in: Bulletin of the German Historical Institute London 17/1975, S. 65–90, hier S. 70.

  33. Die Gruppe der Ewondo lebte vorwiegend im Süden Kameruns. Ihr Oberhaupt Karl Atangana war von der deutschen Kolonialverwaltung eingesetzt worden.

  34. Vgl. Caroline Authaler, Deutsche Plantagen in Britisch-Kamerun. Internationale Normen und lokale Realitäten 1925 bis 1940, Köln–Weimar–Wien 2016, S. 9, S. 12.

  35. Vgl. Hanan Sabea, The Limits of Law in the Mandated Territories: Becoming Manamba and the Struggles of Sisal Plantation Workers in Tanganyika, in: African Studies 1/2009, S. 135–161, hier S. 136.

  36. Vgl. Authaler (Anm. 34), S. 87–126. Siehe auch Stefanie Michels, Postkoloniale kamerunische Gedächtnistopographien. Medien, Akteure, Topoi, in: Steffi Hobuß/Ulrich Lölke (Hrsg.), Erinnern verhandeln. Kolonialismus im kollektiven Gedächtnis Afrikas und Europas, Münster 2007, S. 117–139, hier S. 124.

  37. Vgl. Authaler (Anm. 34), S. 127–156.

  38. Siehe auch den Beitrag von Rebekka Habermas in dieser Ausgabe (Anm. d. Red.).

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ist promovierte Historikerin und leitet das Projekt "Gemeinsam unterwegs? Geschichte(n) der Migrationsgesellschaft" im Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland (DOMiD) in Köln. E-Mail Link: caroline.authaler@domid.org