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Von der Abstinenz zur Akzeptanz | Rausch und Drogen | bpb.de

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Von der Abstinenz zur Akzeptanz Wegmarken der deutschen Drogenpolitik und Suchthilfe

Henning Schmidt-Semisch

/ 17 Minuten zu lesen

Die Grundannahme aller Drogenpolitik ist es, dass der Umgang mit bestimmten Substanzen (also ihre Produktion, ihr Handel, ihr Konsum und anderes mehr) steuerungsbedürftig ist. Die Zielsetzungen dieser Steuerung sind allerdings keineswegs einheitlich, sondern können von der ausdrücklichen Förderung oder gar Subventionierung bestimmter (legaler) Drogen über Verbote bestimmter anderer Substanzen bis hin zur Durchsetzung einer "drogenfreien Gesellschaft" reichen. Dementsprechend hat Drogenpolitik immer auch Schnittpunkte mit anderen Politikbereichen, etwa mit Außen-, Wirtschafts-, Innen-, Sozial- oder Gesundheitspolitik, und steht damit unter dem Einfluss vieler verschiedener Akteure mit sehr unterschiedlichen Interessen. Eine solche Mischung unterschiedlicher Interessenlagen bestimmte zu Beginn des 20. Jahrhunderts zum Beispiel die Entstehung des globalen Drogenverbots, das auch unseren heutigen Umgang mit Heroin, Kokain, Cannabis und weiteren Substanzen noch wesentlich prägt.

Vom Opiumkonflikt zum Rauschgiftproblem

Der ökonomische Expansionsdrang der USA richtete sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts unter anderem auf die vermeintlich unerschöpflichen Märkte des Ostens, insbesondere auf China, zu dem die USA aber weder militärische noch diplomatische Verbindungen hatten. Im 19. Jahrhundert hatte China mehrfach versucht, sich gegen die immensen Opiumeinfuhren durch die Engländer zu wehren, war aber in den sogenannten Opiumkriegen (1839–1842 und 1856–1860) stets an der militärischen Übermacht Englands gescheitert. Dies wollten sich die Amerikaner nun zunutze machen: Mit einer repressiven Opiumpolitik, so die Strategie, könnte einerseits die dominante Stellung Englands im Osthandel geschwächt werden, andererseits ließe sich damit das Verhältnis zu China verbessern. Das Ziel der USA war dementsprechend ein internationales Abkommen, das Opium explizit verbieten sollte. Als im Februar 1909 die von den USA initiierte Internationale Opiumkommission in Schanghai zusammentrat, hätte daher auch niemand geglaubt, dass dies der erste Schritt zu einem globalen Verbot einer Vielzahl ganz unterschiedlicher psychoaktiver Substanzen werden sollte.

Da die Resolutionen von Schanghai keinen verbindlichen Charakter hatten, sollten die notwendigen Beschlüsse auf einer Nachfolgekonferenz Ende 1910 oder Anfang 1911 in Den Haag gefasst werden. Fast alle der von den USA eingeladenen Nationen hatten daraufhin ihre Bereitschaft zur Fortschreibung der Ergebnisse von Schanghai bekundet, lediglich England zögerte seine Zusage zur Konferenz heraus. Wohl um bei einem Opiumverbot nicht als die moralischen, ökonomischen und alleinigen Verlierer dazustehen, knüpften die Briten ihre verspätete Zusage schließlich an folgende Bedingung: Alle teilnehmenden Mächte sollten sich vor dem Zusammentreten der Konferenz verpflichten, die zu beschließenden Kontrollen für Opium in gleicher Härte auch auf Morphin, Heroin und Kokain anzuwenden. Treffen wollten die Briten mit diesem diplomatischen Schachzug vor allem das Deutsche Reich, das seinerzeit der weltgrößte Hersteller und Exporteur chemischer und pharmazeutischer Produkte war und daher kein Interesse an einer restriktiven Regulation oder gar einem Verbot dieser Substanzen haben konnte. Und tatsächlich ging diese Strategie dahingehend auf, dass nun Deutschland eine Reaktion auf die britischen Vorstöße hinauszögerte, sodass die Konferenz in Den Haag erst im Dezember 1911 zusammentreten konnte.

Das Ergebnis dieser Konferenz war, dass das Inkrafttreten der ausgehandelten Konvention verschoben wurde, bis alle maßgeblichen Staaten ihren Beitritt erklärt hätten. Weitere Konferenzen, die zwischen 1911 und 1914 stattfanden, führten allerdings nicht zu einer allseitigen Ratifizierung der Konvention, und auch Deutschland setzte sie nicht in nationales Recht um. "Was drei Konferenzen nicht vermochten, wurde letzten Endes durch den Ersten Weltkrieg entschieden. Die ausstehende deutsche Ratifizierung wurde zu einem Bestandteil des Versailler Vertrags gemacht und mit dessen Unterzeichnung das Opiumabkommen ratifiziert."

Mit der Unterzeichnung des Versailler Vertrags, der am 10. Januar 1920 in Kraft trat, verpflichtete sich Deutschland, binnen Jahresfrist ein eigenes Opiumgesetz zu verabschieden, was am 30. Dezember 1920 mit dem Gesetz "zur Ausführung des Internationalen Opiumabkommens vom 23. Januar 1912" auch geschah. Das Gesetz machte Opium und seine Derivate sowie Kokain verschreibungspflichtig und sah bei Zuwiderhandlungen bis zu sechs Monate Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe bis 10.000 Mark vor; 1924 wurden die Freiheitsstrafen auf drei Jahre erhöht. In der 1929 verabschiedeten Fassung des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Opiumgesetz) wurden schließlich auch die auf der zweiten Genfer Opiumkonferenz von 1925 beschlossenen Vereinbarungen umgesetzt: Erfasst wurden Opium und Opiate (etwa Morphin und Heroin), Koka und Kokain sowie (nun auch) Cannabis, wobei die Möglichkeit vorgesehen war, dem Opiumgesetz ständig neue Stoffe durch Rechtsverordnung zu unterstellen. Der Kriminologe Sebastian Scheerer bezeichnet diese Entwicklung als "die Transformation der internationalen Opiumfrage in die internationale Rauschgiftfrage als Kern des modernen Drogenproblems".

Die Nationalsozialisten nutzten das Drogenproblem in den nachfolgenden Jahren auf ihre ganz eigene Art und Weise. Für sie waren Drogenkonsumierende "asoziale Elemente", die zur "Schädigung der Volksgesundheit" beitrugen. Sie schlachteten die "Rauschgiftsucht" "propagandistisch als Zeichen völkischer Dekadenz und jüdischer Zersetzung" aus. Drogen- und Alkoholabhängige wurden als degeneriert angesehen, die Maßnahmen gegen sie reichten von zwangsweisen Entzugsbehandlungen über Entmündigungen bis hin zu Zwangssterilisationen und Deportationen in Konzentrationslager. Zugleich wurden Arbeiter und Arbeiterinnen, vor allem aber auch Soldaten in erheblichem Ausmaß mit dem hochwirksamen Methylamphetamin Pervitin versorgt. Zwar habe, so der Autor Norman Ohler, der gezielte Drogengebrauch im Krieg eine lange Tradition und vor allem Alkohol sei seit Jahrhunderten zur Enthemmung und zum Abbau von Ängsten eingesetzt worden, aber "die deutsche Wehrmacht [war] die erste Armee der Welt, die eine synthetische Droge zur unmittelbaren Leistungssteigerung und Reduktion der Kampfhemmung einsetzte".

Drogenkonsum und Drogenpolitik in der frühen Bundesrepublik

In den Jahren nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs änderte sich rechtlich zunächst nicht viel. Zugleich stieg die Zahl der Opium- und Morphinabhängigen zwar etwas an, was aber im Wesentlichen darauf zurückzuführen war, dass Kriegsverletzte längere Zeit mit diesen Opiaten medizinisch behandelt worden waren und dabei eine Abhängigkeit entwickelt hatten. Dem Zeithistoriker Tilmann Holzer zufolge waren die Jahre nach 1945 keineswegs mit jenen nach dem Ersten Weltkrieg vergleichbar, als sich eine regelrechte "Morphinistenszene" unter Veteranen und ihrem Umfeld entwickelt hatte. Vielmehr sei das Auffallendste am Drogenkonsum in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg (und bis Ende der 1960er Jahre) seine geringe Verbreitung sowie seine Alters- und Sozialstruktur gewesen: Zum einen habe man unter den vergleichsweise wenigen Drogenabhängigen nur sehr wenige Personen unter 30 Jahren gezählt; zum anderen seien diese Personen nahezu durchgängig zu den "klassischen Morphinisten" zu zählen gewesen, das heißt zu einer Personengruppe, die einen privilegierten Zugang zu den entsprechenden Substanzen hatte. Neben den bereits erwähnten Kriegsverletzten waren dies vor allem Menschen in "Heilberufen", allen voran also Ärzte und Ärztinnen sowie Apotheker und Apothekerinnen, aber auch Krankenschwestern und Pfleger. Es handelte sich bei den "klassischen Morphinisten" also um Personen, die gesellschaftlich integriert und zugleich darauf bedacht waren, ihre Sucht zu verbergen. Insgesamt lässt sich festhalten, dass in Westdeutschland bis Mitte der 1960er Jahre kein Drogenproblem im heutigen Sinne existierte, und zwar weder mit Blick auf die Zahl der Konsumenten und Konsumentinnen noch in Bezug auf den öffentlichen Diskurs.

Diese Situation änderte sich ab der zweiten Hälfte der 1960er Jahre grundlegend, denn nun sorgte ein völlig neuer Typus an Konsumierenden für Aufsehen: Es handelte sich nun nicht mehr vor allem um integrierte Erwachsene oder Kriegsveteranen, die ihren Konsum zu verbergen trachteten, sondern in erster Linie um junge Menschen, die sich als Protestbewegung formierten und unter anderem mit ihrem Drogenkonsum ein öffentliches Zeichen der Rebellion gegen das etablierte Bürgertum und die "durch den Nationalsozialismus geprägte deutsche Alltagskultur ihrer Elterngeneration" setzen wollten. Aber was die Jugendlichen und jungen Erwachsenen als Symbol der Freiheit betrachteten, dramatisierten große Teile der Öffentlichkeit, der Medien und der Politik zunehmend zu einem Kulturkampf: "Der allgemeine Gesellschaftskonflikt wurde am Drogenproblem festgemacht, der Konsum von Marihuana und LSD wurde zu einem Symbol des Jugendprotests und damit zu einem Sündenbock für Verwahrlosung und Sittenverfall stilisiert, so dass die Forderungen nach härteren staatlichen Sanktionen, die die Ausweitung des Drogenkonsums unterbinden sollten, immer lauter wurden."

Als eine der Maßnahmen des von der Bundesregierung am 12. November 1970 beschlossenen "Aktionsprogramms zur Bekämpfung der Rauschgiftsucht" wurde am 22. Dezember 1971 im Deutschen Bundestag das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verabschiedet, welches das Opiumgesetz von 1929 ablöste. In der Begründung heißt es, das Gesetz solle den Missbrauch von Rauschgiften, der sich "einer Seuche gleich" in der Bundesrepublik ausbreite, respektive der "Rauschgiftwelle" Einhalt gebieten und damit "den jungen Menschen vor schweren und nicht selten irreparablen Schäden an der Gesundheit und damit vor einer Zerstörung seiner Persönlichkeit, seiner Freiheit und seiner Existenz" bewahren. Das neue Gesetz bezog mehr Substanzen in seinen Geltungsbereich ein, weitete die Befugnisse von Bundesgesundheitsamt sowie Bundesopiumstelle aus, erhöhte die Höchststrafen für Drogendelikte von drei auf zehn Jahre Freiheitsentzug und schränkte das Recht auf Postgeheimnis sowie das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung beim Verdacht auf Drogendelikte ein. Zehn Jahre später wurde das BtMG durch das Gesetz zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts reformiert, das am 1. Januar 1982 in Kraft trat und die Strafobergrenze von zehn auf 15 Jahre Freiheitsstrafe erhöhte.

Mit den beschriebenen Gesetzesänderungen, die sich ähnlich auch in den übrigen europäischen Unterzeichnerstaaten entwickelten, hatte sich eine auf Verbote und Strafen setzende Drogenpolitik international durchgesetzt. Dies gab selbstverständlich auch den therapeutischen Möglichkeiten einen bestimmten Rahmen vor.

Abstinenzparadigma und Suchthilfe

Bis in die 1920er Jahre war es gängige Praxis gewesen, dass Ärzte Opiatabhängige durch die Verschreibung eines Opiats behandelten. Dabei ging es nicht darum, ein Opiat durch ein anderes zu "substituieren", sondern es handelte sich um "Opiaterhaltungstherapien" beziehungsweise um das, was man heute als "Originalstoffvergabe" bezeichnet. Das heißt, Morphinabhängige wurden mit Morphin behandelt: "Mit diesen Opiaterhaltungstherapien waren die meisten Patienten beschwerdefrei, sozial integriert und arbeitsfähig." 1928 beschloss dann allerdings der Deutsche Ärztetag in Gdańsk (Danzig) als einheitliche Grundlinie, dass Opiatkonsumenten zur Erlangung der Abstinenz in Entziehungsanstalten einzuweisen seien: "Bei Morphinisten und anderen Personen, die von Suchtstoffen abhängig sind, ist das Behandlungsziel die Drogenabstinenz. Die Methode der Wahl bei der Behandlung Abhängiger des Opiattyps ist stets die stationäre Langzeittherapie in geschlossenen Einrichtungen." Seither folgte man in Deutschland einer rigiden psychiatrischen Problemdefinition, die vom Deutschen Ärztetag 1955 bestätigt wurde.

Als zu Beginn der 1970er Jahre die Zahl der Opiat- beziehungsweise Heroinabhängigen und damit auch die der Einweisungen stieg, waren die traditionellen psychiatrischen Anstalten allerdings mit dem Andrang der – zumeist auch noch "unangepassten" – Drogenkonsumierenden völlig überfordert. Die Behandlung erschöpfte sich häufig "in der Verteilung von Beruhigungsmitteln, in Disziplinierungsversuchen und stupiden Beschäftigungsangeboten", und die Rückfallquoten wurden mit 98 bis 100 Prozent eingeschätzt.

Als Reaktion auf die Erfolglosigkeit der traditionellen psychiatrischen Behandlung entstanden Anfang der 1970er Jahre sogenannte Release-Gruppen, die insbesondere emanzipatorische Ziele verfolgten und vor allem alltagspraktische Angebote vorhielten: Beratungs- und Kommunikationszentren, Übernachtungsmöglichkeiten, Wohn- und Werkstattkollektive, ambulante medizinische Versorgungsstellen und Kriseninterventionszentren. Allerdings stellten viele dieser Initiativen ihre Arbeit bald wieder ein, weil es ihnen an staatlich-finanzieller Unterstützung mangelte. Andere durchliefen einen konflikthaften "Prozess, der durch Professionalisierung, Anpassung an die Vorgaben von Justiz und Sozialbehörden und eine Orientierung an rigiden US-amerikanischen Selbsthilfekonzepten gekennzeichnet war". In der Folge wurden die Release-Gruppen von den stationären Langzeittherapien abgelöst, die von Fachkliniken oder anderen spezialisierten Einrichtungen – überwiegend in der Trägerschaft der großen Wohlfahrtsverbände – angeboten wurden.

In der zweiten Hälfte der 1970er und vor allem in den 1980er Jahren waren diese Einrichtungen Bestandteil der sogenannten therapeutischen Kette; Drogenfreiheit sollte durch das Durchlaufen mehrerer Stufen erreicht werden. Diese waren: Erstens die Drogenberatung, die über die verschiedenen Therapieeinrichtungen informierte und die Kostenübernahme regelte; zweitens der körperliche Entzug, zumeist in speziellen Abteilungen der psychiatrischen Krankenhäuser; drittens die stationäre, durchschnittlich 18 Monate dauernde Langzeittherapie, die das Kernstück der Therapiekette bildete und in der vor allem mittels verhaltenstherapeutischer Ansätze eine drogenfreie Identität aufgebaut werden sollte; und viertens die Nachsorge, das heißt die anschließende Betreuung sowie Hilfe bei der Arbeitsplatz- und Wohnungssuche.

Allerdings gerieten die Langzeittherapien spätestens seit Mitte der 1980er Jahre in die Kritik. Ein wichtiger Punkt war dabei, dass die Betroffenen nicht mehr, wie noch in den Release-Gruppen üblich, als gleichgestellte Kollektivbewohner und -bewohnerinnen angesehen wurden, sondern nun zum "Objekt berufsmäßiger und therapeutischer Intervention" geworden waren: "Im Zentrum der Betrachtung stand nun die Person des Drogenkonsumenten. Ihr wird eine ‚infantile Bedürfnishaltung‘, ‚narzißtischer Hedonismus‘, ‚oral regressive Grundhaltung‘ und ‚emotional Ich-zentrierte Unreife‘ bescheinigt. Häufig werden Vergleiche mit Säuglingen und Kleinkindern angestellt."

Ein weiterer Kritikpunkt war das vom Gesetzgeber ausgegebene Motto "Therapie statt Strafe": Der Paragraf 35 BtMG sah vor, dass eine Gefängnisstrafe durch die Aufnahme einer Therapie umgangen werden konnte. Dies führte nun allerdings dazu, dass sich 70 bis 80 Prozent der Betroffenen aufgrund strafrechtlichen Zwangs in eine solche Therapie begaben, weshalb der Vorwurf laut wurde, das Schlagwort "Therapie statt Strafe" ziele eigentlich auf "Therapie als Strafe". Untermauert wurde diese Kritik durch die seinerzeit in Paragraf 36 Absatz 1 BtMG enthaltene Vorschrift, dass entsprechende staatlich anerkannte Therapieeinrichtungen sicherzustellen hätten, dass in ihnen die freie Gestaltung der Lebensführung erheblichen Beschränkungen unterliege – eine Forderung, der die Einrichtungen durchaus nachkamen: Berichtet wurde von erniedrigenden Aufnahmeritualen, Ausgangs- und allgemeinen Kommunikationsbeschränkungen, Kontaktsperren, konfrontativen Methoden, ausgeprägten Hierarchiestrukturen sowie Privilegien- und Disziplinierungssystemen.

Scharfe Kritik wurde nicht zuletzt auch an der mangelnden Effizienz der Langzeittherapien geübt. Zum einen standen den geschätzten 50.000 bis 100.000 Opiatabhängigen gerade einmal 2.000 bis 3.000 Plätze in Langzeittherapien gegenüber, zum anderen lag ihre Erfolgsquote nur bei maximal 30 Prozent – bezogen auf eine Gesamtpopulation von 100.000 Opiatabhängigen errechnete der Sozialwissenschaftler Horst Bossong seinerzeit gar eine Erfolgsquote von unter einem Prozent. Die Selektivität dieser Hilfeform wurde auch deshalb als problematisch eingeschätzt, weil sie Hilfe insbesondere für diejenigen ausschloss, die ihr Konsumverhalten nicht verändern konnten oder wollten. Die so bezeichneten "Junkies" waren einer wachsenden sozialen und gesundheitlichen Verelendung ausgesetzt, was allerdings auch das erklärte Ziel der damaligen Drogenpolitik war: Die sogenannte Leidensdruck-Theorie ging davon aus, dass eine therapeutische Behandlung erst in dem Moment aussichtsreich sein könne, wenn in gesundheitlicher und sozialer Hinsicht ein Tiefpunkt erreicht und die Lebenssituation negativ zugespitzt sei. In der Rückschau kann man sagen, dass die damalige Drogenpolitik hinsichtlich der Erzeugung von sozialer und gesundheitlicher Verelendung durchaus erfolgreich war, ihr eigentliches Ziel einer "drogenfreien Gesellschaft" verfehlte sie allerdings deutlich.

Der lange Weg zur Akzeptanz

Die Kritik an der abstinenzorientierten und kriminalisierenden Drogenpolitik fand allerdings erst nachhaltigen Widerhall, als in der ersten Hälfte der 1980er Jahre immer deutlicher wurde, dass der intravenöse Drogenkonsum zahlreiche HIV-Infektionen bedingte: Unsterile Spritztechniken, die gemeinsame Benutzung der Spritzen (needle sharing) sowie eine im Allgemeinen desolate physische, psychische und soziale Situation machte große Teile der intravenös Drogenkonsumierenden zu prädestinierten Opfern des Virus. Mit schlichter Repression, so begannen Teile der Drogen- und Suchthilfe zu erkennen, war es nicht mehr möglich, dem Elend der Betroffenen, aber auch den Ängsten in der Bevölkerung zu begegnen: "Die Bedrohung durch AIDS wurde gewissermaßen zur Befreiung der Diskussion."

In den folgenden Jahren etablierte sich neben der weiterbestehenden abstinenzorientierten die sogenannte akzeptanzorientierte beziehungsweise akzeptierende Drogenarbeit. Um die Betroffenen früher und besser zu erreichen, aber auch um sie in den zu konzipierenden Behandlungs- und Beratungszusammenhängen länger zu halten, suchten Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen nun den direkten Kontakt zu den Konsumierenden. Diese den Drogengebrauch akzeptierenden Formen der Hilfe zielten konzeptionell einerseits auf die Aufhebung der Ausgrenzung, andererseits aber vor allem auch auf die Vermeidung oder Verringerung der gesundheitlichen und sozialen Verelendung: "Unter den Stichworten ‚niedrigschwellige‘, ‚suchtbegleitende‘ oder ‚akzeptierende‘ Drogenarbeit ging es neben der Absenkung zu hoher Schwellen darum, Hilfegewährung nicht mehr an einen Abstinenzwillen zu knüpfen, sondern ‚voraussetzungslose‘ Hilfe als Ergänzung zum Drogenfreiheitsparadigma zu leisten." Im Vordergrund stand die Sicherung des Überlebens der Klientel sowie die Verringerung von Risiken beim intravenösen Drogenkonsum (harm reduction). Die Angebote reichten von Aufenthalts- und Übernachtungseinrichtungen über Spritzen- und Kondomvergabe bis hin zu medizinischer Basishilfe, Rechts- und Sozialhilfeberatung sowie Krisenintervention.

In der zweiten Hälfte der 1980er Jahre begann der Widerstand der Politik, aber auch der deutschen Ärzteschaft gegen die Substitutionsbehandlung allmählich zu bröckeln. Hatte man mit Blick auf die Substitution lange von "Suchtverlängerung" und von verschreibenden Ärzten und Ärztinnen als "Dealern in Weiß" gesprochen, so veränderte die Bedrohung durch HIV auch hier die Perspektive. 1987 beschoss die nordrhein-westfälische Landesregierung, das erste wissenschaftlich begleitete Methadonprogramm in Deutschland einzuführen, das die positiven Erfahrungen, die man aus den USA, Großbritannien oder den Niederlanden bereits kannte, umfassend bestätigte: Die Substitution verbesserte und stabilisierte die gesundheitliche, psychische und soziale Situation der Betroffenen, verminderte das Risiko von Überdosierungen sowie von HIV- und anderen Infektionen und senkte bis zu einem bestimmten Grad auch Beschaffungsprostitution und -kriminalität. Seit Mitte der 1990er Jahre hat sich die Substitutionsbehandlung zunehmend etabliert, sodass 2019 in Deutschland 2607 substituierende Ärzte und Ärztinnen rund 79.000 gemeldete Substitutionspatienten und -patientinnen versorgten.

Die Erfolge der Substitutionsbehandlung führten bald zur Frage, ob nicht auch die Vergabe von Originalsubstanzen, also Heroin (Diamorphin) oder Morphin, hilfreich sein könnte, zumal es auch hier erfolgreiche Beispiele aus England und Holland gab. Im deutschsprachigen Raum legte 1995 zunächst die Schweiz ein Heroin- beziehungsweise Morphinprogramm mit 1.000 Plätzen auf, dessen Ergebnisse vielversprechend waren. Ab 2002 wurde die Heroinvergabe dann auch in mehreren deutschen Städten im Rahmen eines Modellprojekts erprobt, das in der "ausdrücklichen Empfehlung" mündete, "diese Behandlungsform in die Regelversorgung Heroinabhängiger aufzunehmen". Im Mai 2009 stimmte der Deutsche Bundestag der Heroinvergabe im Rahmen der Regelversorgung und damit sogenannten Diamorphinambulanzen zu. Allerdings hat dies bis heute (noch) nicht zu einem umfassenden Angebot geführt, nur in zehn Städten finden sich entsprechende Vergabestellen, in denen allerdings nur etwa ein Prozent der Substitutionspatienten und -patientinnen in Deutschland eine Behandlung mit Diamorphin erhalten.

Eine weitere institutionalisierte Form der akzeptierenden Drogenarbeit sind die sogenannten Drogenkonsumräume (DKR). In diesen Räumen können Drogen (Heroin, Kokain, Crack und anderes mehr) unter hygienischen und kontrollierten Bedingungen intravenös, inhalativ und nasal konsumiert werden. Auch wenn die hier konsumierten Drogen weiterhin illegal beschafft werden müssen, werden in dem geschützten Setting der DKR Infektionen und Drogentodesfälle vermieden, der Kenntnisstand zu Risiken des Drogengebrauchs und zu Möglichkeiten eines safer use verbessert sowie die Motivation der Betroffenen, weiterführende Hilfe in Anspruch zu nehmen, erhöht. Daneben erfüllen die DKR auch ordnungspolitische Funktionen, indem der öffentliche Raum von Konsumhandlungen und verschiedenen Unordnungserscheinungen entlastet wird. Die ersten deutschen DKR wurden 1994 in Hamburg und Frankfurt am Main eingerichtet und operierten in den ersten Jahren in einer rechtlichen Grauzone. Erst 2000 wurde mit dem Paragraf 10a BtMG die rechtliche Grundlage für das Betreiben entsprechender Räumlichkeiten geschaffen. Derzeit gibt es 26 DKR in 17 Städten in acht Bundesländern. Zuletzt eröffnete im September 2020 ein DKR in Bremen.

Eine in Deutschland bislang noch nicht umgesetzte Maßnahme ist das sogenannte drug checking. Hierbei handelt es sich um Möglichkeiten für die Konsumierenden, ihre illegal erworbenen Substanzen auf Qualität und Wirkstoffgehalt überprüfen zu lassen. Im Sinne des "Verbraucherschutzes" sollen auf diese Weise ungewollte Überdosierungen sowie gesundheitliche Probleme durch verunreinigte Substanzen verhindert werden. In einigen europäischen Ländern existieren entsprechende Möglichkeiten bereits.

Resümee

Heute kann man sagen, dass sich die akzeptierende Drogenarbeit über die vergangenen drei Jahrzehnte im Spektrum der deutschen Suchthilfe etabliert hat. Erkennbar ist diese Entwicklung auch in den Veränderungen der präventiven Konzepte: Wurde in den 1970er Jahren noch versucht, jeglichen Konsum illegaler Drogen durch Abschreckung mittels Strafandrohung sowie einseitig negativer und dramatisierender Botschaften (sogenannte Furchtappelle) zu verhüten, ging man ab den 1980er Jahren dazu über, Prävention nicht mehr unterschiedslos auf jeglichen Konsum illegaler Drogen, sondern vor allem auf die Verhinderung von Sucht zu fokussieren. Konsequenterweise wurden hierbei auch die legalen Drogen (Alkohol, Tabak und Medikamente) sowie stoffungebundene Süchte einbezogen. Diese pathogenetischen, also auf die Verhinderung von "Krankheit" zielenden Präventionskonzepte wurden in 1990er Jahren wiederum von salutogenetischen Konzepten abgelöst, die auf eine substanzunspezifische Gesundheitsförderung zielen – etwa durch Stärkung von Lebenskompetenzen oder das Aufzeigen von Alternativen zum Drogenkonsum.

Denkt man die salutogenetische Perspektive konsequent weiter, dann wäre die pathogenetische Frage danach, was Drogenkonsumierende "krank" macht, durch folgende Fragen zu ersetzen: Was hält die Drogenkonsumierenden gesund? Warum und wie gelingt es ihnen, gerade keine exzessiven Konsummuster auszuprägen? Wie funktioniert sozial integrierter Drogengebrauch? Solche Fragen richten ihren Blick nicht vom negativen Ende der Sucht auf das davor liegende und zu vermeidende "Risikoverhalten", sondern auf die vielfältigen – vorhandenen und möglichen – unproblematischen Konsummuster und die dafür notwendigen gesellschaftlichen Bedingungen, um diese im Sinne von Gesundheitsförderung, Verbraucherschutz und harm reduction zu unterstützen. In diese Richtung argumentieren in jüngerer Zeit zum Beispiel Konzepte wie "Drogenmündigkeit" oder auch Überlegungen zu einer "drogenbezogenen Bildung".

Das 20. Jahrhundert war drogenpolitisch betrachtet das Jahrhundert der globalen Drogenverbote. Die deutsche Drogenpolitik der 1970er und 1980er Jahre zielte auf die konsequente Verhinderung jeden Drogenkonsums und machte die dokumentierte Abstinenz zur Voraussetzung von Hilfeleistungen. Seit den 1990er Jahren etablierte sich nach und nach die akzeptierende Drogenpolitik, deren Angebote eindrücklich zeigten, dass ein Weniger an Repression und erzwungener Abstinenz ein Mehr an Gesundheit bei den Drogenkonsumierenden bewirkt. Das wiederum ist ein Ansatzpunkt unter anderen, der ebenso von Befürwortern und Befürworterinnen einer legalen Regulation von Drogen ins Feld geführt wird. Auch die Debatte über Entkriminalisierung und legale Regulierungen von Drogen wird bereits seit den 1990er Jahren geführt. Es ist zu hoffen, dass entsprechende Überlegungen die Drogenpolitik des 21. Jahrhunderts prägen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Zu den Details dieser Entwicklungen vgl. Sebastian Scheerer, Kokain als Türöffner, in: Robert Feustel/Henning Schmidt-Semisch/Ulrich Bröckling (Hrsg.), Handbuch Drogen in sozial- und kulturwissenschaftlicher Perspektive, Wiesbaden 2019, S. 383–400, hier S. 388ff.

  2. Vgl. ebd., S. 392ff.

  3. Axel Groenemeyer, Drogen, Drogenkonsum und Drogenabhängigkeit, in: ders./Günter Albrecht (Hrsg.), Handbuch Soziale Probleme, Bd. 1, Wiesbaden 2012, S. 433–493, hier S. 441.

  4. Vgl. Tilmann Holzer, Die Geburt der Drogenpolitik aus dem Geist der Rassenhygiene. Deutsche Drogenpolitik von 1933 bis 1972, Norderstedt 2007, S. 31ff.

  5. Scheerer (Anm. 1), S. 396.

  6. Ders., Die Heroinszene, in: ders./Irmgard Vogt (Hrsg.), Drogen und Drogenpolitik. Ein Handbuch, Frankfurt/M. 1989, S. 285–299, hier S. 287.

  7. Vgl. Groenemeyer (Anm. 3), S. 444; Holzer (Anm. 4), S. 131ff.

  8. Norman Ohler, Nationalsozialismus in Pillenform: Der Aufstieg des Stimulanzmittels Pervitin im "Dritten Reich", in: Feustel/Schmidt-Semisch/Bröckling (Anm. 1), S. 71–79.

  9. Vgl. Groenemeyer (Anm. 3), S. 444; Sebastian Scheerer, Die Genese der Betäubungsmittelgesetze in der Bunderepublik Deutschland und in den Niederlanden, Göttingen 1982.

  10. Vgl. Holzer (Anm. 4), S. 351ff.

  11. Vgl. Groenemeyer (Anm. 3), S. 445.

  12. Holzer (Anm. 4), S. 445.

  13. Groenemeyer (Anm. 3), S. 446f. Vgl. auch Scheerer (Anm. 9), S. 99ff.

  14. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes, Bundestagsdrucksache VI/1877, 25.2.1971, S. 5.

  15. Zur Entwicklung und Ausgestaltung des BtMG vgl. Scheerer (Anm. 9) sowie Holzer (Anm. 4), S. 444ff.

  16. Rainer Ullmann, Behandlung von Drogenabhängigen in der Allgemeinpraxis, in: Ralf Gerlach/Heino Stöver (Hrsg.), Vom Tabu zur Normalität. 20 Jahre Substitution in Deutschland, Freiburg/Br. 2005, S. 93–101, hier S. 93.

  17. Zit. nach G. Weinrich, Das teutonische Prinzip. Weist Methadon neue Wege in der Drogentherapie?, in: Demokratisches Gesundheitswesen 2/1986, S. 10–15, hier S. 11.

  18. Klaus Schuller, Von Release zur Therapeutischen Kette – und zurück?, in: ders./Heino Stöver, Akzeptierende Drogenarbeit, Freiburg/Br. 1990, S. 31–51, hier S. 32f.

  19. Ebd., S. 36.

  20. Ebd., S. 36f.

  21. Vgl. Irmgard Eisenbach-Stangl/Klaus Mäkelä/Henning Schmidt-Semisch, Gesellschaftliche Reaktionen auf Drogenkonsum und Drogenprobleme, in: Ambros Uchtenhagen/Walter Zieglgänsberger (Hrsg.), Suchtmedizin. Konzepte, Strategien und therapeutisches Management, München 2000, S. 150–161.

  22. Vgl. Groenemeyer (Anm. 3), S. 483; Burkhard Dammann/Sebastian Scheerer, Menschenwürde in der Drogentherapie, in: Psychologie und Gesellschaftskritik 3/1985, S. 77–94.

  23. Vgl. Horst Bossong, Kaum ein Hauch von Hilfe. Zur Reichweite und Effizienz der Drogenhilfen, in: ders. et al. (Hrsg.), Sucht und Ordnung. Drogenpolitik für Helfer und Betroffene, Frankfurt/M. 1983, S. 28–38.

  24. Vgl. Dammann/Scheerer (Anm. 22); Groenemeyer (Anm. 3).

  25. Zur damaligen Diskussion vgl. Stephan Quensel, Drogenelend, Frankfurt/M.–New York 1982.

  26. Eisenbach-Stangl/Mäkelä/Schmidt-Semisch (Anm. 21), S. 159.

  27. Heino Stöver, Drogenarbeit, in: Rudolf Bauer (Hrsg.), Lexikon des Sozial- und Gesundheitswesens, München–Wien 1992, S. 461–466, hier S. 465.

  28. Vgl. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Bericht zum Substitutionsregister, Januar 2020.

  29. Dieter Naber/Christian Haasen, Das bundesdeutsche Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger – eine multizentrische, randomisierte, kontrollierte Therapiestudie, Hamburg 2006, S. 125.

  30. Vgl. Petra Bühring, Diamorphingestützte Substitutionsbehandlung. Die tägliche Spritze, in: Deutsches Ärzteblatt 1–2/2020, S. A16–A19.

  31. Vgl. Karsten Tögel-Lins/Bernd Werse/Heino Stöver (Hrsg.), Checking Drug-Checking: Potentiale für Prävention, Beratung, Harm Reduction und Monitoring, Frankfurt/M. 2019.

  32. Ausführlicher zu diesen Konzepten und für entsprechende Literatur vgl. Henning Schmidt-Semisch, Überlegungen zu einer salutogenetisch orientierten Perspektive auf Drogenkonsum, in: Bettina Schmidt (Hrsg.), Akzeptierende Gesundheitsförderung, Weinheim–Basel 2014, S. 207–220.

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ist Professor am Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP) der Universität Bremen. E-Mail Link: schmidt-semisch@uni-bremen.de