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Contra: Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten | Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten | bpb.de

Debatte Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten

Contra Kennzeichnungspflicht

Contra: Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten

Michael Haug

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Die Kennzeichnungspflicht stellt Polizist/-innen unter Generalverdacht und verletzt ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung, findet der Bundesjugendleiter der Deutschen Polizeigewerkschaft, Michael Haug.

Sollten Polizist/-innen, z. B. bei Großeinstätzen wie Demonstrationen, jederzeit persönlich identifizierbar sein? (Blockupy Frankfurt 30 Externer Link: by Martin Krolikowski ) Lizenz: cc by/2.0/de

Insbesondere bei polizeilichen Großlagen wie Demonstrationen oder Fußballspielen, bei denen Polizeikräfte in geschlossenen Einheiten Schutzhelme mit Feuerschutzhauben tragen, sind die einzelnen Polizistinnen und Polizisten für den Bürger nur schwer zu identifizieren. Die Kennzeichnung, in Form des Namens oder einer individuellen Nummer, soll ermöglichen, dass vermeintliches Fehlverhalten von Einsatzkräften in solchen Situationen rechtssicher zu verfolgen ist.

Generalverdacht

Eine solche pauschale Kennzeichnungspflicht stellt Polizeibeamtinnen und –beamten aber unter Generalverdacht und soll für jeden sichtbar dokumentieren, dass das Fehlverhalten der Beamtinnen und Beamten die Regel und nicht die Ausnahme ist. Von den Befürwortern viel beschworene Horrorszenarien von unnötig aggressiven Sicherheitskräften werden so zur alltäglichen Realität stilisiert. Auch suggeriert die Kennzeichung, dass die Polizei Fehlverhalten deckt und nicht strafrechtlich verfolgt. Auch gegenüber der Justiz drückt die Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht das Misstrauen aus, dass diese demnach nicht in der Lage zu sein scheint, entsprechende Maßnahmen zu veranlassen, um solch ein Fehlverhalten mit strafrechtlich zu verfolgen.

Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Durch eine individuelle Kennzeichnung werden unsere Kolleginnen und Kollegen außerdem in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingeschränkt. Die Bekanntgabe des Namens auf einem für alle sichtbaren Namensschild - wie es einige Befürworter/-innen fordern - ist datenschutzrechtlich problematisch. Hier werden persönliche Daten ohne weiteres an Dritte weitergegeben.

Selbst die anonymisierte Kennzeichnung von Beamtinnen und Beamten in Form einer individuellen Ziffernfolge schafft hier keine Abhilfe. Zwar würden nicht unmittelbar persönliche Daten für Dritte sichtbar, da die Daten aber einzelnen Einsatzkräften zugeordnet werden, ist es nicht schwer die oder den Einzelnen individuell zu identifizieren.

Bei einer gesetzlich verpflichtenden Kennzeichnungspflicht hätten Polizeibeamtinnen und –beamte keine Wahlmöglichkeit mehr, ob sie diese Daten nach außen sichtbar kommunizieren wollen oder nicht. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes) ist verfassungsrechtlich geschützt und soll auch auch den Kolleginnen und Kollegen zustehen.

Contra: Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten

Schutz von Polizeibeamtinnen und –beamten

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt werden Polizeibeamtinnen und -beamte regelmäßig nachweislich zu Unrecht vom polizeilichen Gegenüber Externer Link: zur Anzeige gebracht. Dies geschieht vorwiegend bei polizeilichen Großeinsätzen, bei welchen sowohl die einzelnen Bürgerinnen und Bürger als auch Polizeikräfte in der Masse verschwinden.

Anzeigen oder Beschwerden gegen Polizeikräfte haben zur Folge, dass die betroffenen Kolleginnen und Kollegen für die Dauer des Verfahrens bei Stellenbesetzungen und insbesondere wenn es um Beförderungen geht, nicht oder nicht gebührend berücksichtigt werden. Hierdurch entstehen dem Einzelnen also schon persönliche Nachteile, bevor überhaupt bewiesen ist, dass sich dieser tatsächlich falsch verhalten hat.

Alleine aus der Fürsorgepflicht des Dienstherren heraus muss der Schutz der Privatsphäre des Einzelnen gesichert werden. Die Bekanntgabe der individuellen Daten erleichtert eine Identifizierung der Kolleginnen und Kollegen drastisch. Durch die Möglichkeiten des Bundesmeldegesetzes ist es dem polizeilichen Gegenüber teilweise möglich, die Privatanschrift des betroffenen Mitarbeiters und gegebenenfalls sogar das private Umfeld zu ermitteln. Hierdurch wird sowohl die Sicherheit des Einzelnen, als auch die der Angehörigen gefährdet. Die Gewaltbereitschaft gegenüber Polizeikräften hat in den Externer Link: vergangenen Jahren zugenommen. Eine Kennzeichnungspflicht würde diese Tendenz nur noch weiter verstärken.

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Pro: Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten

verfasst von Michael Haug

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Michael Haug ist Bundesjugendleiter der Deutschen Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund.