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Organspenderegelungen in Europa | Organspende-Reform: Freiwillige Entscheidung oder gesellschaftliche Pflicht? | bpb.de

Organspenderegelungen in Europa

Netzdebatte Redaktion

/ 2 Minuten zu lesen

Zustimmungs-, Einspruchs- oder Widerspruchslösung - die Organspende ist in Europa unterschiedlich geregelt. Ein Überblick

Die neue Widerspruchslösung soll dazu führen, dass mehr Menschen einen Organspendeausweis haben. (© picture-alliance, blickwinkel)

Im Jahr 2018 gab es in Deutschland Externer Link: rund 10.000 Patienten/-innen, die auf eine Organspende angewiesen waren, aber nur 955 Organspender/-innen. Laut Externer Link: Paolo Fornoara, Leiter des Nierentransplantationszentrums des Landes Sachsen-Anhalt, sei Deutschland bei der Organspende eines der Schlusslichter in Europa und in der Welt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) warb gemeinsam mit Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU, SPD und DIE LINKE im April für eine Reform des deutschen Organspendesystems. Der Vorschlag: Interner Link: Die Einführung einer doppelten Widerspruchslösung. Demnach ist jeder Organspender/-in, der/die nicht zu Lebzeiten widerspricht oder einem der Organ- oder Gewebespende entgegenstehenden Willen äußert.

Eine fraktionsübergreifende Gruppe anderer Bundestagsabgeordneter um die die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock schlagen stattdessen eine erweiterte Entscheidungslösung vor. Diese sieht unter anderem vor, dass die Bürger/-innen beim Abholen jedes neuen Personalausweises oder Reisepasses befragt werden, wie sie zur Organspende stehen.

Das Ziel beider Vorschläge ist es, die Organspendebereitschaft und die Anzahl an Organspenden in Deutschland zu erhöhen.

Wie ist die Organspende in anderen Ländern geregelt?

In den meisten europäischen Ländern gibt es im Verhältnis deutlich mehr Organspender/-innen als bei uns: Während es in Deutschland 2017 nur 9,3 Spender/-innen pro eine Million Einwohner/-innen gab, waren es in Slowenien mit 18,9 mehr als doppelt so viel; in Belgien 30,7 und beim Spitzenreiter Spanien sogar 46,9.

Ein Überblick über die Organspendesysteme in Europa:

  • Erweiterte Zustimmungslösung
    Spender/-innen müssen sich vor dem Tod explizit für eine Organspende aussprechen. Geschieht das nicht, können die Angehörigen über eine Organentnahme entscheiden. Externer Link: Diese Regelung galt bis 2012 in Deutschland.
 Sie gilt weiterhin unter anderem in Dänemark, Großbritannien, Litauen, der Niederlande und der Schweiz.


  • Entscheidungslösung
    Bei der Externer Link: Entscheidungslösung, wie sie aktuell auch in Deutschland gilt, will der Staat stärker auf eine Entscheidung des Einzelnen hinarbeiten. In Deutschland verschicken die Krankenkassen regelmäßig Infomaterialien an ihre Kundinnen und Kunden und fordern sie auf, eine Entscheidung zu treffen.


  • Widerspruchslösung
    Die Externer Link: Widerspruchslösung ist die am meisten verbreitete Organspenderegelung in Europa. Sie gilt unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, Österreich und Spanien und in 12 weiteren europäischen Ländern. Wer nicht vor seinem Tod widerspricht, wird automatisch Organspender/-in.

  • Erweiterte Widerspruchslösung
    Angehörigen wird zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt, die Organentnahme bei der verstorbenen Person zu verhindern. Diese Regelung gilt unter anderem in Schweden, Norwegen, Estland, Finnland und Kroatien.

Entscheidungslösung vs. Widerspruchsregelung

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Blickt man zunächst auf die Länder die über Eurotransplant zusammenarbeiten zeigt sich, dass die Länder mit Widerspruchslösung deutlich höhere Spendenquoten pro eine Millionen Einwohner/-in vorweisen, als die mit Zustimmungs- oder Einspruchslösung. Kroation (Widerspruchslösung) verzeichnet hier mit 31,8 Organspender/-innen pro Millionen Einwohner/-innen die höchste Quote – Deutschland mit 9,3 dagegen die niedrigste.

In Europa und weltweit verzeichnet Spanien – wo die Widerspruchslösung gilt – mit 46,9 Spender/-innen pro eine Million Einwohner/-innen im Jahr 2017 die meisten Organspenden. Organe dürfen in Spanien allerdings schon nach einem Herzstillstand entnommen werden. Möglich macht die im Vergleich zu Deutschland fünfmal so hohe Spendenquote aber vor allem das sogenannte “Spanische Modell”, das auf drei Ebenen funktioniert. Die 1989 gegründete spanische Transplantationsbehörde (ONT) koordiniert die Arbeit auf nationaler Ebene, sammelt u.a. alle Daten zu Organspende- und Transplantationsaktivitäten und verwaltet die Warteliste. Auf regionaler Ebene gibt es in allen 17 spanischen Regionen Koordinationsbüros, die als Bindeglied zwischen der nationalen Transplantationsbehörde, regionalen Gesundheitsministerien und den Entnahmekrankenhäusern fungieren. In den lokalen Entnahmekrankenhäusern gibt es einen Koordinationsbeauftragten oder eine Koordinationsbeauftragte für die Organspende oder ein Transplantationsteam, die mit den regionalen Koordinationsbüros zusammenarbeiten. Sie sind dafür zuständig, potentielle Organspender/-innen zu erkennen, für den reibungslosen Ablauf der Transplantation zu sorgen und Angehörige zu betreuen. Die Krankenhäuser werden für den gesamten Prozess der Organspende bezahlt.

Das Land mit der fünfthöchsten Organspendezahl weltweit sind die Externer Link: USA. Im Jahr 2017 gab es hier 32 Spender/-innen pro eine Millionen Einwohner/-innen. Anders als in Spanien gilt dort die erweiterte Zustimmungslösung: Wer Organspender/-in werden will, muss dies zu Lebzeiten dokumentieren oder durch seine Angehörigen nach dem Tod entscheiden lassen. Das System ähnelt der deutschen Zustimmungslösung, aber warum sind die Spendezahlen dort mehr als drei Mal so hoch?

Ein möglicher Grund ist laut Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages die einfache und wirkungsvolle Externer Link: Eintragung als Organspender/-in. Anders als in Deutschland kann man sich in den USA in einem Organspenderegister eintragen oder die Spendenbereitschaft im Führerschein vermerken lassen. Regelmäßige Aufklärungskampagnen von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie “Donate Life” wollen das Thema Organspende im Bewusstsein der Gesellschaft verankern – mit Erfolg. 58 Prozent der US-Amerikaner/-in haben sich als Organspender/-in registriert. Den Krankenhäusern wird nicht nur mehr Personal für Tranplantationen zur Verfügung gestellt, sondern auch der durchaus kritische zu sehende Externer Link: finanzielle Anreiz gegeben, eine Mindestzahl an Organtransplantationen durchzuführen: Unterschreiten sie diesen Wert oder begehen medizinische Fehler, zahlen die Krankenkassen weniger Geld.

Der Blick ins Ausland zeigt, dass nicht ausschließlich die Widerspruchslösung zu mehr Organspenden führt. In Bulgarien gilt z.B. die Widerspruchslösung, doch dort sind die relativen Spendenzahlen mit 7,3 Organspender/-innen pro Millionen Einwohner/-in noch niedriger als in Deutschland. Ebenso weisen die USA – mit einem ähnlichen System wie in Deutschland – höhere Spendenzahlen als Frankreich oder Österreich auf, wo die Widerspruchslösung gilt. Entscheidend neben der Frage nach Zustimmung oder Widerspruch erscheinen somit gut funktionierende Strukturen im Organspende- und Transplantationssystem, die potentielle Organspender/-innen erkennen, entscheidende Informationen bereitstellen und es Menschen möglichst einfach machen, ihren Willen wirkungsvoll zu dokumentieren.

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