Klimawandel und Migration
In den vergangenen Jahren wurden mehrere einflussreiche Studien veröffentlicht, die klimabedingte Massenwanderungen als ein künftiges nationales und internationales Sicherheitsrisiko bezeichnen. Hierzu zählen u.a. die Berichte des Weltklimarates (International Panel on Climate Change, IPCC), der Bericht des ehemaligen Chefökonomen der Weltbank, Nicholas Stern, über die wirtschaftlichen Folgen des Klimawandels, und die Berichte des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung für Globale Umweltveränderungen (WBGU).
Gleichwohl gibt es Anzeichen, dass einige Weltregionen (Nordafrika, der Sahelregion, Karibik und Mittelamerika, Südasien, China) besonders stark von den negativen Auswirkungen des Klimawandels betroffen sein werden. Zu diesen Folgen gehören insbesondere die Abnahme der Süßwasserreserven, der Rückgang der Nahrungsmittelproduktion und die Zunahme von Sturm- und Flutkatastrophen. Ob diese Entwicklungen zu Wanderungen führen, hängt von vermittelnden Faktoren ab. Die wichtigsten Faktoren sind neben geographischen Aspekten die politische Handlung- und Regierungsfähigkeit der betroffenen Akteure, die wirtschaftlichen Bedingungen in dem Gebiet, dessen gesellschaftliche Stabilität sowie die Machtunterschiede und internationalen Abhängigkeiten der betroffenen Staaten.
Auch wenn sich hieraus noch keine quantitativen Prognosen zu Klimaflüchtlingen ableiten lassen, steht außer Frage, dass der Klimawandel künftig eine größere Rolle bei den globalen Wanderungsbewegungen spielen wird. Zweifellos wird ein größerer Anteil der weltweiten Migranten als bisher als Klimaflüchtlinge bezeichnet werden müssen. Dieser Begriff sollte aber – um die gegenwärtig bestehende Begriffsverwirrung zu beheben – eng gefasst werden und nur auf diejenigen angewendet werden, die ihr Lebensumfeld wegen eines Anstiegs des Meeresspiegels, extremer Wetterereignisse oder Dürren und Wasserknappheit verlassen mussten.
Offensichtlich ist, dass es derzeit keine hinreichenden internationalen Instrumente gibt, um mit Klimaflüchtlingen umzugehen. Es bestehen keine völkerrechtlich verankerten Schutzmechanismen und auch keine Vereinbarungen über die Zuständigkeit für diese Migranten. Vom Klimawandel werden insbesondere Staaten betroffen sein, die zu dessen Entstehen nicht oder nur in geringem Umfang beigetragen haben, und die nicht über die zur Bewältigung der Folgen notwendigen finanziellen, institutionellen und infrastrukturellen Mittel verfügen. Daher stellt sich – nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung von zusätzlichen Destabilisierungen von ohnehin schwachen oder latent konflikthaltigen Staaten und Regionen – die Frage nach einer internationalen Lastenteilung zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels.
Grundsätzlich sind dazu drei Handlungsoptionen vorstellbar:
- die Ausweitung des bestehenden völkerrechtlichen Flüchtlingsregimes auf Klimaflüchtlinge,
- die Erarbeitung einer neuen internationalen Vereinbarung zum Schutz von Klimaflüchtlingen einschließlich der zugehörigen institutionellen und finanziellen Infrastruktur, und
- eine Debatte über die vorhandenen völker- und menschenrechtlichen Schutzstandards und ihre Übertragung auf Klimaflüchtlinge.