Integrationsmonitoring
Gelingt Integration oder gelingt sie nicht? Wie wirkungsvoll sind integrationspolitische Maßnahmen? Integrationsmonitorings sollen Antworten liefern – in klaren Zahlen.
Begriffsbestimmung: Was ist Integrationsmonitoring?
Monitoring bezeichnet die systematische und in regelmäßigen Abständen wiederholte Beobachtung, Beschreibung und Analyse von sozialen Sachverhalten mit Hilfe von Indikatoren. Indikatoren sind Kenngrößen, die über nicht oder nur schwer unmittelbar beobachtbare soziale Tatsachen Auskunft geben sollen. Sie erlauben eine genaue Beschreibung von Sachverhalten in Form von Messwerten und eine vergleichende Analyse zu vorab bestimmten bzw. zu früheren Messwerten. [1] Mit den Integrationsmonitorings wird das Integrationsgeschehen (Integrationsprozesse und Integrationsergebnisse) in einer längerfristigen Perspektive mit sozialwissenschaftlichen Methoden beobachtet. Erwartet werden können somit ein besseres Verständnis von Integrationsprozessen und Erkenntnisse zu den Wirkungen der Integrationspolitik. Dies wiederum soll eine rationale Integrationspolitik ermöglichen. [2]Einführungskontext und Entwicklung in Deutschland: Akteure und Formate
In Deutschland ist seit Mitte der 2000er Jahre eine Integrationsberichterstattung auf kommunaler, Landes- und Bundesebene aufgebaut worden. Dies geschah im Kontext der politischen Anerkennung Deutschlands als Einwanderungsland und der damit einhergehenden Erkenntnis, die Integrationspolitik neu ausrichten zu müssen. Den Ausgangspunkt bildete die kritische, Anfang der 2000er Jahre erfolgte Analyse des Sachverständigenrats für Zuwanderung und Integration, dass es in der Bundesrepublik Deutschland an einer systematischen, längsschnittlichen Integrationsberichterstattung (Integrationspanel) fehle. Diese sei aber eine Voraussetzung für eine umfassende Politik zur Steuerung von Integrationsprozessen. [3]Die Anregungen des Sachverständigenrats wurden zunächst von den Kommunen aufgenommen. Vorreiter war die hessische Landeshauptstadt Wiesbaden, die 2004 ein lokales Integrationsmonitoring beschloss. Andere Großstädte folgten diesem Beispiel, bevor auch die Bundesregierung ein Monitoring von Integrationsprozessen einführte. [4] In einer begleitenden Erklärung zum 2007 aufgelegten Nationalen Integrationsplan stellt sie fest, dass sich erfolgreiche Integrationspolitik an klaren Indikatoren messen lassen müsse. [5] Dieser Erkenntnis folgend, legte sie im Jahr 2009 einen ersten Integrationsindikatorenbericht vor [6] , dem in 2011 ein zweiter [7] und in 2013 ein dritter Faktenbericht [8] folgten. Die Berichte legen unterschiedliche Schwerpunkte, beispielsweise auf Bildung und Integration oder die Integration in den Arbeitsmarkt. Mittlerweile beteiligen sich auch alle Bundesländer an der Integrationsberichterstattung. Ein fünfter Bericht zum Integrationsmonitoring der Länder (2015-2017) wurde 2019 veröffentlicht. [9]
Komplementiert wird diese Berichterstattung durch den Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR), der seit 2010 jährlich Jahresgutachten und repräsentative Bevölkerungsbefragungen von Personen mit und ohne Migrationshintergrund (Integrations- und Migrationsbarometer) vorlegt. Zu nennen sind schließlich auch die etwa alle zwei Jahre erscheinenden Lageberichte der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die soziale Lage der Bevölkerung mit Migrationshintergrund, die jährlichen Migrationsberichte des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) (im Auftrag der Bundesregierung) und dessen Integrationsreports. [10]
Konzeptionelle Grundlagen: Beobachtungsfelder, Indikatoren und Methodik
2005 führte das Statistische Bundesamt die "Bevölkerung mit Migrationshintergrund" als Konzept in ihre Bevölkerungs- und Sozialstatistiken ein. Zuvor unterschieden die Statistiken nur zwischen deutschen und ausländischen Staatsangehörigen. Die soziale Lage von Eingewanderten, die sich einbürgern ließen, aber auch Nachkommen von Migrant_innen konnte damit statistisch nicht angemessen abgebildet und analysiert werden. Die neue Kategorie erlaubt es, auch Integrationsprozesse von Personen ohne eigene Migrationserfahrung und mit deutscher Staatsangehörigkeit, die eine familiäre Migrationsgeschichte haben, sichtbar zu machen. Damit findet sie in allen Integrationsmonitorings Verwendung. Der Migrationshintergrund erscheint insofern als eine sozialstrukturell bedeutsame Tatsache, als er ein Faktor sozialer Ungleichheit sein kann.Die Integrationsmonitorings beobachten im Kern Differenzen zwischen Personen bzw. auch Bevölkerungsgruppen mit und ohne Migrationshintergrund. Sie folgen einem pragmatischen Integrationsverständnis und dem sozialwissenschaftlichen Lebenslagenansatz. Demnach zielt Integrationspolitik darauf ab, "die Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund am gesellschaftlichen Leben zu verbessern und dauerhaft ein gutes Zusammenleben von Einheimischen und Migranten zu ermöglichen. Dabei ist das Grundverständnis leitend, dass Integration gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit in allen gesellschaftlichen Bereichen bedeutet (…). Ein Fortschritt der Integration bemisst sich demnach daran, dass sich die Lebensbedingungen von Personen mit und ohne Migrationshintergrund aneinander angleichen". [11] Indikatoren für diese Angleichungsprozesse sind beispielsweise der Vergleich der Verteilung von Bildungsabschlüssen, der beruflichen Position oder der Wohnqualität in der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund. Gemessen wird der Grad der
- strukturellen Integration (Inklusion in gesellschaftliche Funktionssysteme wie Bildung, Arbeitsmarkt, Politik),
- der kulturellen Integration (Sprache, normative Orientierungen),
- der sozialen Integration (Gruppenzugehörigkeiten) sowie
- der identifikativen (emotionalen) Integration (Identifikation mit der Aufnahmegesellschaft). [12]
Die aus der amtlichen Statistik und bei einschlägigen Forschungsinstituten vorhandenen Daten werden ergänzt durch repräsentative Umfragen, welche die Sicht der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund abbilden. Ein Beispiel ist die regelmäßige Messung des "Integrationsklimas" (Integrationsbarometer) durch den SVR.