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Irreguläre Migration in Schweden

Bernd Parusel

/ 3 Minuten zu lesen

Schweden zieht viele Einwanderer an. Nicht alle von ihnen verfügen jedoch über eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Insbesondere abgelehnte Asylbewerber tauchen ab, um so der Abschiebung zu entgehen. Das engmaschige Kontrollsystem des skandinavischen Wohlfahrtsstaats lässt jedoch wenig Raum für ein Leben in der Illegalität.

Die schwedische Polizei räumt ein illegales Camp im Malmö. Das engmaschige Kontrollsystem des skandinavischen Wohlfahrtsstaats lässt wenig Raum für ein Leben in der Illegalität. (© picture-alliance/dpa)

Erfassung der irregulären Einwandererbevölkerung

Es ist schwer, den Umfang der irregulär in Schweden lebenden Bevölkerung zu beziffern. Ein Untersuchungsausschuss, der 2010 von der Regierung beauftragt wurde, Vorschläge zu erarbeiten, wie der Zugang von Asylsuchenden und undokumentierten Migranten zum Gesundheitswesen und medizinischer Versorgung reguliert werden könne, schätzte, dass zwischen 10.000 und 35.000 Migranten ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in Schweden lebten. Die Migrationsbehörde geht davon aus, dass die meisten undokumentierten Migranten, die nach Schweden kommen, nach ihrer Ankunft einen Asylantrag stellen. Wird dieser abgelehnt, tauchen sie häufig unter, um einer Abschiebung zu entgehen. Manche Asylbewerber tauchen zudem unter, um nicht im Rahmen der Interner Link: Dublin-Regelung in einen anderen EU-Staat überstellt zu werden. 2014 beauftragte die Migrationsbehörde die Polizei mit der Abschiebung von mehr als 11.000 Personen; die meisten davon waren abgelehnte Asylbewerber. 7.350 von ihnen verschwanden im Anschluss daran von ihrem registrierten Wohnsitz, sodass die Abschiebungen nicht ausgeführt werden konnten. Wenn davon ausgegangen wird, dass dies jährlich in mehreren tausend Fällen passiert, könnte sich die irreguläre Bevölkerung Schwedens nach und nach vergrößern. Es ist jedoch unklar, ob alle abgelehnten Migranten wirklich in Schweden bleiben. Da das Land zum Schengenraum gehört und von anderen Schengen-Staaten umgeben ist, gibt es an seinen Landgrenzen keine Kontrollen. Daher ist es unmöglich, zu wissen, ob Personen, die untergetaucht sind, sich im Land verstecken oder in ein anderes Land weitergezogen sind. Es ist zudem praktisch unmöglich, Einreisen zu überwachen. Einige Migranten könnten nach Schweden einreisen, ohne sich bei den Behörden zu melden.

Allgemein kann davon ausgegangen werden, dass die Zahl irregulärer Migranten in Schweden geringer ist als in zentral- oder südeuropäischen Ländern. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die schwedische Gesellschaft wenig Raum für irreguläre Aufenthalte lässt. Der skandinavische Wohlfahrtsstaat zeichnet sich im internationalen Vergleich unter anderem durch eine umfangreiche und detaillierte Erfassung der Bevölkerung aus. Alle Staatsbürger und legalen Einwanderer verfügen über eine persönliche Identifikationsnummer, die aus dem Geburtsdatum und vier weiteren Ziffern besteht und jede Person eindeutig in den kommunalen Melde- und Steuerregistern identifiziert. Ohne eine solche Nummer kann kein Bankkonto eröffnet, keine Versicherungs- oder sonstige staatliche Leistung in Anspruch genommen und kein Telefonanschluss beantragt werden. Dies erschwert ein Leben in der Illegalität. Aufgrund des kalten skandinavischen Klimas ist es darüber hinaus den Großteil des Jahres über nicht möglich, auf der Straße zu leben. Außerdem sorgt der hohe gewerkschaftliche Organisationsgrad der schwedischen Arbeitnehmer dafür, dass es schwer ist, als irregulärer Arbeiter unerkannt zu bleiben.

Regularisierung

Im Jahr 2005 reformierte das Parlament das schwedische Asylgesetz, um es mit in den Vorjahren in Kraft getretenen Asylrichtlinien der EU in Einklang zu bringen. In diesem Rahmen wurde auch die Regularisierung von abgelehnten Asylsuchenden und Personen, die seit mehreren Jahren mit einem nicht vollzogenen Ausweisungsbeschluss in Schweden lebten, beschlossen. Die betroffenen Personen bekamen das Recht, bis März 2006 einen erneuten Asylantrag zu stellen. Die Migrationsbehörde war gehalten, bei der Prüfung dieser Folgeanträge besonders flexible Kriterien anzuwenden. Nach Angaben der Behörde gingen rund 30.000 Anträge ein, von denen knapp 60 Prozent bewilligt wurden. Antragstellern aus Ländern, in die keine Abschiebungen durchgeführt werden konnten, wurde sogar zu 96 Prozent ein dauerhaftes Bleiberecht erteilt.

Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung

Der Zugang von Kindern undokumentierter Migranten zu Gesundheitsversorgung und Bildung ist in Schweden viel diskutiert worden. Da einerseits der gleichberechtigte Zugang zu sozialen Dienstleistungen und andererseits Kinderrechte wichtige Themen in Schweden sind, ist im Juli 2013 ein neues Gesetz in Kraft getreten, das irregulären Migranten zukünftig den gleichen Zugang zu grundlegender Gesundheitsversorgung gewährt wie registrierten Asylsuchenden. Parallel dazu ist klar gestellt worden, dass Kinder ohne Aufenthaltsrecht in Schweden dasselbe Recht auf Bildung haben wie legale Einwohner. Beides war zuvor gesetzlich nicht geregelt.

Dieser Text ist Teil des Interner Link: Länderprofils Schweden.

Fussnoten

Fußnoten

  1. SOU (2011b), S. 31.

  2. Migrationsverket (2011), S. 2.

  3. Quelle: Migrationsverket (2015b), S. 20.

  4. Geddes (2003), S. 110f.

  5. Eine Voraussetzung für den Erhalt einer persönlichen Identifikationsnummer ist die verpflichtende Meldung bei der Steuerbehörde der Gemeinde, in der man seinen Wohnsitz hat. Bei der Registrierung werden folgende personenbezogene Daten gespeichert: Name, Alter, Geschlecht, Familienstand, Ehepartner, minderjährige Kinder (falls zutreffend), Geburtsstadt, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Datum der Einwanderung oder Auswanderung mit Herkunfts- bzw. Zielland, aktuelle Adresse. Die kommunalen Steuerregister können von anderen Regierungsorganisationen eingesehen werden.

  6. Migrationsverket (undatierte Pressemitteilung): Resultat av den tillfälliga lagen om prövning av beslut om av- och utvisning. Norrköping: Migrationsverket.

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Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Bernd Parusel für bpb.de

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Dr. Bernd Parusel ist Politikwissenschaftler und Migrations- und Asylexperte. Er arbeitet für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) bei der schwedischen Migrationsbehörde und als Forschungssekretär bei der schwedischen Delegation für Migrationsstudien (DELMI) in Stockholm.
E-Mail: E-Mail Link: bernd.parusel@migrationsverket.se