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Parlament stimmt Fiskalpakt und Euro-Rettungsschirm zu | Hintergrund aktuell | bpb.de

Parlament stimmt Fiskalpakt und Euro-Rettungsschirm zu

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Bundestag und Bundesrat haben am Freitagabend (29. Juni) den Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin und den Europäischen Stabilitätsmechanismus mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen.

(© picture-alliance)

In erster Linie hat das Parlament über den europäischen Fiskalpakt und den Euro-Rettungsschirm ESM entschieden. Beim Fiskalpakt entfielen von 608 abgebenen Stimmen 491 auf die Regierungsvorlage, 111 Parlamentarier stimmten mit Nein. Auch das Gesetz zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wurde mit Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen. Von 604 Abgeordneten stimmen 493 dafür und 106 dagegen.

Im Anschluss stimmte auch der Bundesrat zu, ebenfalls mit der von der Regierung angestrebten Zwei-Drittel-Mehrheit. Das Abstimmungsergebnis war erwartet worden, weil sich im Vorfeld sowohl Bund und Länder als auch Regierung und Teile der Opposition in Verhandlungen verständigt hatten. Die Sitzung war zu einer ungewöhnlichen Zeit am Freitagabend angesetzt, da sich zuvor noch die Staats- und Regierungschefs der EU in Brüssel getroffen hatten.

Einigung zwischen Bund und Ländern, Gauck wartet ab

Im Rahmen der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern hatten die Länder finanzielle Entlastungen für sich und für die Kommunen erreicht. Bei einem Treffen am vergangenen Sonntag (24.Juni.) war außerdem vereinbart worden, dass der Bund bei zu hoher Verschuldung von Ländern und Kommunen mögliche Strafzahlungen an die EU bei Nichtachtung des Fiskalpaktes übernimmt.

Bundespräsident Joachim Gauck hat schon vor einer Woche angekündigt, die entsprechenden Gesetze nicht sofort zu unterschreiben. Das Bundesverfassungsgericht hatte ihn um diesen Aufschub gebeten, nachdem unter anderem die Linke eine Verfassungsklage gegen die Umsetzung des ESM in Deutschland angekündigt hatte.

Was regelt der Fiskalvertrag im Einzelnen?

Der Fiskalpakt, der am 2. März von den EU-Staaten mit Ausnahme von Großbritannien und Tschechien beschlossen wurde, betrifft vor allem die 17 Staaten der Euro-Zone. Ratifiziert werden muss er von mindestens 12 EU-Staaten. Er soll spätestens am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Kern des Paktes für mehr Haushaltsdisziplin sind nationale Schuldenbremsen, um ausgeglichene Haushalte zu erreichen. Das jährliche strukturelle Staatsdefizit eines Landes soll demnach 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht übersteigen. Beim strukturellen Defizit handelt es sich um den Anteil des Haushaltsdefizits, der übrig bleibt, wenn Konjunktureffekte und einmalige Sonderausgaben nicht eingerechnet werden. Mitgliedstaaten, die ihre Schuldenbremse nicht strikt genug umsetzen, drohen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Geldbuße von bis zu 0,1 Prozent ihres BIP. Bislang musste die Aufnahme eines Sanktionsverfahrens bei Verletzung der Stabilitätskriterien mit qualifizierter Mehrheit der EU-Staaten beschlossen werden. Nun soll das Sanktionsverfahren automatisch starten und nur mit einer qualifizierten Mehrheit der EU-Finanzminister gestoppt werden können.

Finanzhilfen für Krisen-Staaten: Der Europäische Stabilitätsmechanismus


Neben der Fiskalpakt-Abstimmung entscheidet das Parlament über den Euro-Rettungsschirm ESM. Er soll überschuldeten Euro-Ländern finanzielle Unterstützung in Form von Darlehen bieten. Das maximale Ausleihvolumen beträgt 700 Milliarden Euro. Der deutsche Anteil an den Garantien liegt bei etwa 27 Prozent, was einer Summe von etwa 190 Milliarden Euro entspricht. ESM und Fiskalpakt sind indirekt miteinander verknüpft: Ab dem 1. März 2013 sollen nur noch jene Staaten Anspruch auf Finanzhilfen des ESM haben, die den Fiskalpakt ratifiziert haben.

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