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Vor 15 Jahren: Das Kyoto-Protokoll tritt in Kraft | Hintergrund aktuell | bpb.de

Vor 15 Jahren: Das Kyoto-Protokoll tritt in Kraft

Redaktion

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2005 trat das Kyoto-Protokoll in Kraft. Darin verpflichteten sich viele Industriestaaten, den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern. Wichtige Länder verweigerten sich jedoch. War das Kyoto-Protokoll erfolgreich?

Das Braunkohlekraftwerk Niederaußem von der RWE Power AG in der Nähe von Bergheim. (© picture-alliance, Geisler-Fotopress)

Am 16. Februar 2005 trat das sogenannte Kyoto-Protokoll in Kraft. Mit diesem Vertrag legte die internationale Staatengemeinschaft zum ersten Mal rechtsverbindliche Ziele zur Senkung des Ausstoßes von klimaschädlichen Treibhausgasen (Emission) wie Kohlenstoffdioxid (CO2) oder Methan fest. Nicht alle Industriestaaten unterwarfen sich der Verpflichtung. Dennoch gilt das Kyoto-Protokoll als Meilenstein der Klimapolitik.

Die Ursprünge des Kyoto-Protokolls reichen bis in die 1990er Jahre zurück. Im Jahr 1992 einigte sich die internationale Staatengemeinschaft auf dem sogenannten "Erd-Gipfel" in Rio de Janeiro, der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED), auf eine Klimarahmenkonvention. Das Ziel dieser United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC): die Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre zu stabilisieren, um eine vom Menschen verursachte gefährliche Störung des Klimasystems zu verhindern. Außerdem sah die UNFCCC jährliche Treffen der Vertragsstaaten vor, um gemeinsam auszuhandeln, wie dieses Ziel erreicht werden soll.

Bei der ersten Vertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention (Conference of the Parties, COP) 1995 in Berlin kamen die Staaten zu dem Schluss, dass die bisherigen Verpflichtungen der UNFCCC für einen effektiven Klimaschutz nicht ausreichten. Ein rechtlich bindendes Abkommen sollte Abhilfe schaffen. Dieses "Berliner Mandat" ebnete den Weg zur Erarbeitung des 1997 auf der dritten COP in Japan verabschiedeten Kyoto-Protokolls.

Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls

Das Externer Link: Kyoto-Protokoll unterscheidet zwischen Schwellen- bzw. Entwicklungsländern und Industriestaaten. Da sie im Anhang B des Protokolls aufgeführt werden, werden die teilnehmenden Industrienationen oft als Annex-B-Staaten bezeichnet. Dazu zählten etwa die damals noch 15 EU-Staaten, Japan, Australien, die USA und Russland. Aufgrund ihrer historischen Verantwortung für den Anstieg der ausgestoßenen Treibhausgase verpflichteten sie sich dazu, ihre Emissionen um mindestens fünf Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken.

Die EU verpflichtete sich zwischen 2008 und 2020 ihre Emissionen um acht Prozent gegenüber 1990 zu senken. Um das zu erreichen sicherten die Mitgliedstaaten eigene Emissionsziele zu: Deutschland verpflichtete sich, den eigenen Treibhausgasausstoß um 21 Prozent gegenüber 1990 zu verringern.

Schwellenländer wie China oder Indien, deren Wirtschaftswachstum den Energieverbrauch und Treibhausgasausstoß ansteigen ließ, mussten ebenso wie Entwicklungsländer keine verbindlichen Maßnahmen zum Schutz des Klimas ergreifen. Mit der Unterzeichnung des Protokolls Interner Link: erkannten sie dennoch die Notwendigkeit an, gegen den Klimawandel vorzugehen.

Damit das Kyoto-Protokoll in Kraft treten konnten, mussten zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Mindestens 55 Staaten mussten es ratifiziert haben und diese mussten für mindestens 55 Prozent der 1990 verursachten CO2-Emissionen der Annex-B-Staaten verantwortlich sein. Mit der Ratifizierung Islands war die erste Bedingung im Jahr 2002 erfüllt, doch erst nach Ratifizierung durch Russland 2004 konnte das Kyoto-Protokoll in Kraft treten. Die USA als damals größte Verursacher von Treibhausgasen hatten das Protokoll zwar 1998 unterzeichnet, aber nicht ratifiziert- Drei Jahre später traten sie ganz aus dem Abkommen aus.

Marktbasierte Mechanismen

Drei ökonomische Mechanismen sollten die Industriestaaten dabei unterstützen, ihre Reduktionsziele zu erreichen: Der Emissionshandel, die Joint Implementation und der Clean Development Mechanism.

Der Emissionshandel ermöglicht es Industrieländern, untereinander mit Rechten für den Ausstoß bestimmter Mengen an klimaschädlichen Gasen zu handeln. Jeder Staat bekommt dabei Emissionsrechte (Zertifikate) zugeteilt. Die Zertifikate eines Staats gelten als ausgeschöpft, wenn er sein im Kyoto-Protokoll festgesetztes nationales Reduktionsziel genau erfüllt. Verringert ein Land seinen Treibhausgasausstoß über das vorgesehene Ziel hinaus, kann es überschüssige Zertifikate an einen anderen Staat verkaufen. Staaten, die ihre Klimaziele im eigenen Land nicht erfüllen, können diese wiederum kaufen und auf ihre Emissionsziele gutschreiben.

Während im Emissionshandel Zertifikate getauscht werden, basieren die beiden anderen Mechanismen auf konkreten Klimaschutzprojekten. Im Rahmen der "Joint Implementation" können Industriestaaten Klimaschutzprojekte in anderen Industriestaaten durchführen oder finanzieren, die das Kyoto-Protokoll unterschrieben haben. Die dabei entstandenen Emissionsminderungen dürfen sie sich selbst anrechnen lassen. Der "Clean Development Mechanism" (CDM) ermöglicht ein ähnliches Verfahren für Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern.

Kritikerinnen und Kritiker bemängeln, dass Staaten durch diese ökonomischen Mechanismen nicht wirklich zur Senkung ihres Treibhausgasausstoßes motiviert werden. Finanzstarke Industriestaaten könnten ihre Reduktionsziele einhalten, indem sie einfach überschüssige Emissionsrechte anderer Staaten einkaufen, anstatt selbst politische Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen.

Wurden die Ziele erreicht?

Zumindest formal erreichten die Industriestaaten, die sich zu den Kyoto-Zielen dauerhaft verpflichtet hatten, nach der ersten Verpflichtungsrunde ihre Ziele. Ihre Emissionen waren bis 2012 im Vergleich zu 1990 nicht um fünf, sondern um mehr als zwanzig Prozent zurückgegangen. Deutschland konnte seine Emissionen um 23,6 Prozent gegenüber 1990 verringern.

Allerdings lag diese Entwicklung nicht nur an den Maßnahmen, die zur Senkung der Emissionen ergriffen wurden, sondern auch an anderen politischen Entwicklungen, wie der Finanzkrise oder dem Zusammenbruch der osteuropäischen Volkswirtschaften nach dem Zerfall des Ostblocks. Dass die Emissionen Deutschlands von 1990 bis 2018 um insgesamt 31,4 Prozent zurückgingen, geht neben politischen Initiativen auch auf die wirtschaftlichen Folgen der Wiedervereinigung für die Bundesländer der ehemaligen DDR zurück.

Bezöge man zudem die früheren Unterzeichnerstaaten wie Kanada und die USA mit ein, fiele die Bilanz von Kyoto deutlich schlechter aus. Nach Externer Link: Daten des Global Carbon Project schwächte sich der weltweite Anstieg von Treibhausgasemissionen seit Beginn der ersten Verpflichtungsperiode zwar ab, von 2008 bis 2018 stieg der jährliche globale CO2-Ausstoß dennoch von rund 30 auf etwa 37 Gigatonnen.

Wie ging es weiter?

2012 endete die erste Periode des Kyoto-Protokolls. Nachdem auf der Klimakonferenz in Kopenhagen 2009 kein neues Abkommen erzielt werden konnte, einigten sich die Vertragsstaaten drei Jahre später in Doha darauf, das Kyoto-Protokoll bis 2020 fortzusetzen.

Die EU sagte zu, ihre Emissionen im Rahmen der zweiten Verpflichtungsperiode von 2013 bis 2020 um 20 Prozent im Vergleich zu 1990 abzusenken. Japan, Neuseeland und Russland nahmen an der zweiten Verpflichtungsperiode jedoch nicht mehr teil. Kanada hatte sich bereits 2011 aus dem Abkommen zurückgezogen. Auch die drei Länder mit dem weltweit größten Treibhausgasausstoß – die USA und mittlerweile China und Indien – verpflichteten sich nicht zur Absenkung. Die an der zweiten Periode des Kyoto-Protokolls teilnehmenden Staaten waren daher nur noch für knapp 15 Prozent der globalen CO2-Emissionen verantwortlich.

Ein zentraler Kritikpunkt am Kyoto-Protokoll lautete, dass ein effektiver Kampf gegen den Klimawandel unmöglich sei, ohne die Staaten in die Pflicht zu nehmen, die am meisten Treibhausgase ausstoßen. Diesem Ansatz trägt auch das Nachfolgeabkommen des Kyoto-Protokolls Rechnung: das Interner Link: Pariser Klimaabkommen von 2015. Darin einigten sich alle 195 UNFCC-Unterzeichner darauf, die Erderwärmung auf ein Maß von "deutlich unter zwei Grad" im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen.

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