im weiteren Sinn die gesetzliche Ordnung des Geldwesens eines Landes (Geldordnung, Währungsordnung), besonders die Festlegung des Münzsystems, die Bestimmung der mit Annahmezwang ausgestatteten gesetzlichen Zahlungsmittel und die Festlegung ihres Austauschverhältnisses gegenüber den ausländischen Währungen (Währungsparität, Wechselkurs); im engeren Sinn die Geldeinheit, das gesetzliche Zahlungsmittel eines Landes, wobei man im internationalen Wirtschaftsverkehr die einzelnen nationalen Währungen (Valuten, Währungseinheiten) nach dem Namen der Geldeinheit unterscheidet (z. B. Euro-, Dollar-Währung). Harte Währungen sind Währungen, die sich als wertstabil erwiesen haben, als besonders sicher angesehen werden und durch vollständige Interner Link: Konvertibilität (siehe dort) gekennzeichnet sind. Als harte Währungen im Unterschied zu weichen Währungen gelten z. B. der Schweizer Franken oder auch Leitwährungen wie der US-Dollar.
Als Interner Link: Währungspolitik bezeichnet man alle Maßnahmen, die auf die optimale Gestaltung des Währungsgeschehens eines Landes sowie das Miteinander der Währungen verschiedener Länder gerichtet sind. Ein oder auch mehrere Länder mit einheitlicher Währung bilden ein Währungsgebiet. Eine solche Interner Link: Währungsunion (siehe dort) ist z. B. die Europäische Währungsunion (EWU) mit dem Euro als Einheitswährung. Wichtigster Träger der Währungspolitik ist die Zentralbank (in der EWU die Europäische Zentralbank), international auch der Internationale Währungsfonds.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.