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Fernmeldegeheimnis | bpb.de

Fernmeldegeheimnis

Das Fernmeldegeheimnis schützt Nachrichten, die auf elektronischem Weg versendet werden. Es schützt z. B. E-Mail, Nachrichten Apps und Chats über das Internet. Auch Nachrichten über das Telefon sind vom Fernmeldegeheimnis geschützt.

Mehr zu diesem Thema können Sie in diesem Lexikon bei dem Stichwort Interner Link: Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis erfahren.

Zeichnung: Textmitteilungen über Handys sind ebenso privat wie das Postgeheimnis und sind nur für den Adressaten bestimmt - weder die Familie noch die Polizei hat ein Recht darauf, die Nachrichten zu lesen. (© bpb)

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

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