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Gewaltenteilung | bpb.de

Gewaltenteilung

Gewaltenteilung

Gewaltenteilung nennt man die Aufteilung der Staatsgewalt in drei Teile.
So hat niemand alle Macht alleine.

In manchen Interner Link: Staaten bestimmt nur ein Herrscher. Oder es herrscht eine kleine Gruppe von Menschen. Sie bestimmen alleine, was die Polizei und andere im Staat tun sollen. Man kann auch sagen: Sie haben alleine die Macht.
Es gibt keine Gewaltenteilung.

Die Mächtigen machen dann oft, was sie wollen. Zum Beispiel nehmen sie Dinge, sperren Menschen ein oder töten sie sogar. Deshalb gab es früher in Deutschland viel Gewalt. Deshalb gibt es in anderen Staaten auch heute noch viel Gewalt.

Damit dies nicht geschieht, soll dies beachtet werden:

  • Nicht nur einer oder eine kleine Gruppe bestimmt über die Staatsgewalt.

  • Die Staatsgewalt wird in drei Teile aufgeteilt. Es gibt eine Gewaltenteilung.

De Staatsgewalt in der Interner Link: Bundesrepublik Deutschland ist in drei Teile aufgeteilt:

Die Gewalten sollen sich gegenseitig kontrollieren. Wenige Menschen sollen nicht zu viel entscheiden können.

Das ist ein Diagramm über die Gewaltenteilung. (© bpb, Illustrator Andreas Piehl)

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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