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Antrag | bpb.de

Antrag

Ein Antrag ist ein Vorschlag oder eine Bitte mit bestimmten Regeln. Zum Beispiel gibt es die Regeln: Anträge müssen aufgeschrieben werden. Oder: Der Antrag muss zu einer bestimmten Zeit gestellt sein.
Beispiele für Anträge: Bürger und Bürgerinnen stellen einen Rentenantrag, Abgeordnete beantragen ein neues Gesetz und Gemeinderäte den Bau eines Spielplatzes.

Menschen können zum Beispiel ihren Personalausweis beantragen. Oder sie beantragen ein Hilfsmittel bei ihrer Krankenversicherung. Zum Beispiel beantragen sie ein Fahrrad mit drei Rädern. Oder sie beantragen, dass sie ein Haus bauen dürfen.

Auch im Interner Link: Bundestag oder im Interner Link: Landtag stellen die Abgeordneten Anträge.
Mitglieder im Interner Link: Rat und Interner Link: Bürgermeister und Bürgermeisterinnen stellen Anträge im Interner Link: Stadtrat oder Gemeinderat.

Mit Anträgen können Abgeordnete, Mitglieder aus dem Rat oder Bürgermeister sagen, was gemacht werden soll:

  • Ratsmitglieder können zum Beispiel einen Antrag stellen, dass ein Radweg gebaut werden soll. Oder sie können sagen, dass einen Campingplatz geben soll.

  • Wenn die Abgeordneten im Bundestag zum Beispiel ein Gesetz ändern wollen, stellen sie dazu einen Antrag.

Wenn jemand beantragt, den Ablauf einer Sitzung zu ändern, heißt das Antrag zur Geschäftsordnung. So kann zum Beispiel die Tagesordnung verändert werden. Oder ein Thema kann später besprochen werden, wenn die Abgeordneten mehr darüber wissen.

Damit über einen Antrag abgestimmt werden kann, muss er genau aufgeschrieben sein.
Der schriftliche Antrag heißt Vorlage. Die Vorlage besteht aus drei Teilen:

  1. Was es für ein Antrag ist und wer ihn stellt;

  2. Was der genaue Vorschlag ist. Über den Vorschlag kann der Bundestag, der Landtag oder der Stadtrat dann abstimmen;

  3. Was die Begründung für den Vorschlag ist.

Mit Anträgen können die Abgeordneten oder Mitglieder aus dem Rat dafür sorgen, dass etwas entschieden wird. Zum Beispiel, dass die Verwaltung prüft, ob so nah an einem Fluss Häuser gebaut werden können.

  • Anträge werden in Ausschüssen beraten und verändert.

  • Danach wird oft im Stadtrat, im Landtag oder im Bundestag abgestimmt.

Abgeordnete oder Mitglieder im Rat stellen Anträge in Gruppen oder gemeinsam in ihrer Fraktion. Auch der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin kann einen Antrag im Stadtrat stellen.

In den Bundesländern, den Kommunen und für Deutschland gibt es dazu genaue Regeln.

Manchmal wollen die Abgeordneten etwas von der Regierung wissen. Oder die Mitglieder im Rat wollen etwas vom Bürgermeister oder der Bürgermeisterin wissen. Das heißt dann Anfrage.
Zum Beispiel wollen Abgeordnete wissen, was die Regierung für den Klimaschutz tut.
Oder Mitglieder im Rat wollen wissen, warum die Reparatur einer Brücke so lange dauert.

[Stand: 7/2026]

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

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