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Bürgerbegehren/Bürgerentscheid | bpb.de

Bürgerbegehren/Bürgerentscheid

Manchmal sind Menschen mit politischen Entscheidungen in einer Interner Link: Stadt oder Gemeinde nicht einverstanden. Dann können sie mit einem Bürgerbegehren etwas dagegen tun.
Ist das Bürgerbegehren erfolgreich, kann es einen Bürgerentscheid geben.

Es gibt Gesetze dazu, wie Interner Link: Bürger und Bürgerinnen etwas ändern können. Das sind Gesetze über Bürgerbegehren und Bürgerentscheide.
Zu einem Bürgerbegehren gehören Unterschriftenlisten dazu.

Ein Beispiel:

In vielen Städten gibt es alte Schwimmbäder. Die Schwimmbäder müssen erneuert werden. Das kostet viel Geld.

Der Interner Link: Stadtrat muss entscheiden:

  • Bauen wir ein neues, modernes Schwimmbad?

  • Oder reparieren wir das alte Schwimmbad?

Im Stadtrat zählt die Entscheidung der Mehrheit.
Die Mehrheit im Stadtrat entscheidet dann vielleicht:

  • Es soll ein neues Schwimmbad geben.

  • Das alte Schwimmbad wird geschlossen.

Viele Interner Link: Bürger und Bürgerinnen der Stadt sind dann vielleicht gegen diese Entscheidung.
Sie wollen das alte Schwimmbad erneuern. Sie wollen sich gemeinsam dafür einsetzen, dass das alte Schwimmbad bleibt.

Bürger und Bürgerinnen der Stadt können zum Beispiel mit einem Bürgerbegehren eine Entscheidung des Stadtrates stoppen. Die genauen Regeln für ein Bürgerbegehren machen die Interner Link: Bundesländer.

Die Bürger und Bürgerinnen müssen eine viele Unterschriften sammeln.
Sie geben diese Unterschriften dem Stadtrat. Und der Stadtrat stimmt dann über das Bürgerbegehren ab.

Der Stadtrat ändert dann vielleicht seine Entscheidung:

  • Das neue Schwimmbad wird nicht gebaut.

  • Das alte Schwimmbad bleibt und wird erneuert.

Oder der Stadtrat bleibt bei seiner Entscheidung.
Dann können die Bürger und Bürgerinnen der Stadt noch einmal in einem Bürgerentscheid abstimmen.

Die Regeln dafür sind in den Bundesländern unterschiedlich.

Die Mehrheit der Bürger und Bürgerinnen stimmen vielleicht gegen den Beschluss des Stadtrates.

  • Dann gilt der Beschluss des Stadtrates nicht mehr.

  • Das neue Schwimmbad wird nicht gebaut.

  • Das alte Schwimmbad bleibt und wird erneuert.

An diesem Beispiel sehen Sie:
Der Stadtrat hatte schon entschieden. Trotzdem können Bürger und Bürgerinnen sich einmischen. Und eine Entscheidung kann sich wieder ändern.

[Stand: 07/2026]

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

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