A. bezeichnet das Aushandeln von Interessenunterschieden bzw. das Beilegen von Interessenstreitigkeiten, insb. wenn für Interner Link: Entscheidungen breite Zustimmung und umfassende politische Interner Link: Mehrheiten notwendig sind. A.-Prozesse sind wesentlicher Teil der Entscheidungsfindung im politischen System der CHE.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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