An politischen Interner Link: Entscheidungen beteiligte Person oder Organisation. Hierzu zählen neben den Vertretern der politischen Interner Link: Parteien, den Abgeordneten in den Interner Link: Parlamenten und der Interner Link: Regierung auch die Beauftragten von Interner Link: Interessengruppen/Interessenverbänden, Firmen etc.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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