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Europäische Kommission für Menschenrechte (EKMR) | bpb.de

Europäische Kommission für Menschenrechte (EKMR)

Die EKMR wurde 1953 mit Sitz in Straßburg eingerichtet, um Verstöße der Unterzeichnerstaaten gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte zu verhandeln. Seit 1998 hat diese Aufgabe der Interner Link: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) übernommen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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