G. bezeichnet ein gegenüber allen anderen Interner Link: Gütern und Dienstleistungen (Interner Link: Dienstleistung/Dienstleistungsgesellschaft) handelbares Tauschmittel. Wenn es als allgemeines und gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt ist, hat es v. a. zwei Funktionen: Es gilt a) als Recheneinheit und stellt insofern ein Maß zur Berechnung von Werten und Preisen bereit, und es gilt b) als Wertaufbewahrungsmittel.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: