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Gesandtschaft | bpb.de

Gesandtschaft

G. bezeichnet eine Interner Link: Behörde, die nach Organisation und Aufgabenbereich mit einer Botschaft (Interner Link: Botschaft/Botschafter/Botschafterin) vergleichbar ist. Die G. wird von einem Gesandten geleitet, einem Missionschef der zweiten Rangklasse (nach dem Botschafter/der Botschafterin).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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