I. D. bezeichnet i. e. S. die Interner Link: Normen und Regeln, nach denen innerparteiliche Interner Link: Entscheidungen gefällt werden. Nach Art. 21 Abs. 1 GG und dem Parteiengesetz von 1967 muss die innere Ordnung von Interner Link: Parteien allgemeinen demokratischen Grundsätzen entsprechen (u. a. Wahl (Interner Link: Wahlen) aller Parteiorgane, Festlegung der Zuständigkeit der Parteiorgane in einer verbindlichen Interner Link: Satzung, gleiches Stimmrecht aller Mitglieder und die Festlegung des Parteitages als oberstem Entscheidungsorgan). I. w. S. wird I. D. auch durch den Grad der Aktivität der Parteien, der Offenheit (z. B. bestimmte Themen aufzugreifen), der Durchlässigkeit von Informationen etc. und der Möglichkeit zu personellen Wechseln bestimmt.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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