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Intervention/Interventionsstaat | bpb.de

Intervention/Interventionsstaat

[lat.] Völkerrechtl.: I. bezeichnet die Einmischung eines Interner Link: Staates in die Angelegenheiten eines anderen Staates.

Innenpol.: Der Begriff I.-Staat bezeichnet den Versuch, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Belange eines Staates (mit gezielten I.) absichtsvoll zu gestalten bzw. die sozialen und ökonomischen Probleme durch staatliche Eingriffe systematisch zu lösen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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