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Was haben Privatschulen mit dem staatlichen Bildungsauftrag zu tun?
In Deutschland gibt es ein Grundrecht darauf, Privatschulen zu gründen. Damit der Staat auch in privaten Schulen seinen Bildungs- und Erziehungsauftrag gewährleisten kann, gelten für sie bestimmte Anforderungen, nicht zuletzt auch das Sonderungsverbot. Worum es dabei konkret geht, erklärt Schulrechtsexperte Felix Wirth Hanschmann.
Inhalt
Interview mit Prof. Dr. Felix Wirth Hanschmann, Jurist und Experte für Bildungsrecht, Bucerius Law School Hamburg
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Produktion: 22.05.2026
Spieldauer: 3 Min.
hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung
Lizenzhinweise
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