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Kollektiv | bpb.de

Kollektiv

[lat.: Gruppe, Interner Link: Gemeinschaft, mehrere Personen umfassende Einheit] In den ehemaligen Ländern des Staatssozialismus Bezeichnung für Arbeits- und Produktionsgemeinschaften, die den bürgerlichen Interner Link: Individualismus überwinden und das Handeln des Individuums dem kollektiven Nutzen unterstellen sollten.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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