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Kollegialsystem

[lat.] K. bezeichnet ein (internes) Organisations- und Zuständigkeitsprinzip, bei dem die mit Führungsaufgaben betrauten Personen gleichberechtigt sind, gemeinsam entscheiden und gemeinsam die Verantwortung für die getroffenen Interner Link: Entscheidungen tragen (z. B. die Interner Link: Exekutiven der Interner Link: Gemeinde-, Interner Link: Kantons- und die Bundesebene in der CHE). (Ggt.: monokratische Führung)

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

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