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Konsulat | bpb.de

Konsulat

[lat.] K. bezeichnet die ständige Vertretung (Interner Link: Behörde) eines Interner Link: Staates auf dem Gebiet eines anderen Staates, die v. a. die wirtschaftlichen Interner Link: Interessen des Entsendestaates vertritt, sich um die Wahrung der Interner Link: Rechte der eigenen Staatsangehörigen bemüht und die Ausstellung von Visa etc. übernimmt. Die Leitung eines K. obliegt einem Konsul, der keinen vollen diplomatischen Status genießt.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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