Wahlverfahren, bei dem die Kandidaten auf einer gemeinsamen Liste (einer Interner Link: Partei) zur Wahl (Interner Link: Wahlen) antreten und a) entweder von den Wahlberechtigten nur entsprechend der festgelegten Reihenfolge gewählt werden können (starre Liste) oder b) innerhalb der Liste von den Wahlberechtigten frei gewählt werden können (freie Liste).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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