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Luxemburg (LUX) | bpb.de

Luxemburg (LUX)

Das Großherzogtum LUX (Groussherzogtum Lëtzebuerg, Grand-Duché de Luxembourg) ist westlicher Nachbar DEUs und gehört zu den sechs Gründerstaaten der EG/EU.

Hauptstadt: Luxemburg (ist zugleich Verwaltungssitz des Europäischen Parlaments).

Die mehrfach geänderte Interner Link: Verfassung von 1868 begründet eine konstitutionelle Erbmonarchie auf parlamentarisch-demokratischer Grundlage.

Staatsoberhaupt: Großherzog. Exekutive: Der Großherzog beruft die Interner Link: Regierung, an deren Spitze der/die Interner Link: Premierminister/Premierministerin steht (zumeist der/die Parteivorsitzende der größten Interner Link: Fraktion oder Interner Link: Koalition); er/sie ist dem Parlament gegenüber verantwortlich. Legislative: Abgeordnetenkammer mit 60 auf fünf Jahre gewählten Mitgliedern; Staatsrat (beratende Funktion) mit 21 vom Großherzog auf Lebenszeit ernannten Mitgliedern.

Parteien: Christlich-soziale Volkspartei (CSV), Sozialistische Arbeiterpartei (LSAP), Demokratische Partei (DP, liberal), die Grünen, Alternativ-demokratische Reformpartei (ADR, rechtskonservativ), die Linken.

Politische Gliederung: zwölf Kantone.

0,602 Mio. Einw./2018; Amtssprachen: letzeburgisch, französisch, deutsch; Konfessionen: 87 % Katholiken.

BIP/Kopf: 115.536 US-$/2018; Finanzdienstleistungen, Maschinen- und Fahrzeugbau, Bio- und Umwelttechnologie.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

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