M. bezeichnet die Ausübung staatlicher Interner Link: Gewalt durch das Interner Link: Militär z. B. aufgrund äußerer Kriegshandlungen (Eroberung, Besetzung) oder innerer Bedingungen. Zu unterscheiden ist, ob die gesamte oder nur Teile der staatlichen Gewalt von der M. ausgeübt wird und ob die M. provisorischen (Übergangs-)Charakter hat oder die (i. d. R. autoritäre) Regierungsgewalt auf Dauer ausübt.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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