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Naturrecht | bpb.de

Naturrecht

[lat.: ius naturale] Philosophischer Begriff, der über das von Menschen geschaffene Interner Link: Recht (das sog. positive Recht) ein ideales Rechtssystem setzt, das mit der Natur des Menschen, der Natur der Welt (des Universums etc.) begründet wird.

Dieses »von Natur aus vorgegebene« (höchste, auf den göttlichen Prinzipien etc. beruhende) Recht wird als universal (über Menschen und Völker hinaus) und immerwährend (über Raum und Zeit hinaus) geltend und letztlich als Basis des von Menschen geschaffenen Rechts angesehen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

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