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Öffentliche Hand | bpb.de

Öffentliche Hand

Ö. H. ist eine Sammelbezeichnung für die finanzwirtschaftlichen Aspekte der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Interner Link: Gemeinden), die neben Interner Link: Haushalt und Interner Link: Steuern auch deren wirtschaftliche Tätigkeit und Beteiligung an öffentlichen Unternehmen (Interner Link: Öffentliche Unternehmen) umfasst.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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