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Steuern

S. sind Zwangsabgaben, die in Form laufender oder einmaliger Geldleistungen an die öffentlichen mit Finanzhoheit ausgestatteten Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Interner Link: Gemeinden) von allen Steuerpflichtigen (natürlichen und Interner Link: Juristische Personen) zu entrichten sind. Zu unterscheiden sind direkte S. (z. B. Lohnsteuer) und indirekte S. (z. B. Mehrwertsteuer). Die S. dienen zur Deckung des Finanzbedarfs öffentlicher Interner Link: Haushalte, die ihrerseits öffentliche Leistungen erbringen (öffentliche Ordnung und Interner Link: Verwaltung, Sozialleistungen, äußere Sicherheit, Verkehr, Wohnungsbau, Wirtschaftsförderung, Bildung etc.); die Steuerpflichtigen haben jedoch aufgrund ihrer S.-Zahlungen keinen Anspruch auf spezielle (Gegen-)Leistungen.

Die finanzverwalterischen Aufgaben nehmen das Bundesministerium der Finanzen, die Finanzbehörden der Länder (oberste Bundesbehörden), die Oberfinanzdirektionen der Länder (mittlere Interner Link: Behörden) und die Finanzämter, Zollämter und Gemeinden (örtliche Behörden) wahr. Zu unterscheiden sind drei Steuerarten sowie Zölle (Interner Link: Zoll): a) Besitzsteuern (z. B. Einkommens-, Lohn-, Körperschafts-, Kirchensteuer), b) Verkehrssteuern (z. B. Mehrwert-, Kfz-, Lotterie-, Wechsel-, Umsatzsteuern), c) Verbrauchssteuern (z. B. auf Lebensmittel, Mineralöl, Tabak etc.). d) Zölle werden für Interner Link: Güter erhoben, die aus dem Ausland eingeführt werden (sofern keine Freihandels- oder speziellen Steuerabkommen geschlossen wurden).

Viele Steuerpflichtige sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Die Interner Link: Finanzverwaltungen sind an das Steuergeheimnis gebunden, d. h. dass Tatsachen, die aufgrund der Bearbeitung von Steuererklärungen zur Kenntnis gelangen, nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Die S.-Politik ist ein zentrales Instrument staatlicher (Verteilungs- und Einkommens-)Politik; neben der Interner Link: Staatsverschuldung und der Erhebung von Interner Link: Sozialabgaben ist sie das wichtigste Instrument der Finanzpolitik des Interner Link: Staates.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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