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Parafiskus | bpb.de

Parafiskus

P. bezeichnet die neben den i. e. S. staatlichen Interner Link: Haushalten bestehenden i. d. R. öffentlich-rechtlichen Haushalte, die berechtigt sind, (Zwangs-)Interner Link: Abgaben zu erheben, oder die, staatlich finanziert, weitgehend unabhängig sind (z. B. Interner Link: Kirchen, die Träger der Sozialversicherungen etc.).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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