P. wird die Unterzeichnung ausgehandelter Verträge (Interner Link: Vertrag) (z. B. zwischen Interner Link: Staaten) mit den Anfangsbuchstaben (der Unterhändler, Außenminister etc.) genannt. Damit wird festgestellt, dass die Unterhändler einig sind, die völkerrechtliche Verbindlichkeit aber erst nach Interner Link: Ratifikation/Ratifizierung eintritt.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: