Allg.: P. bezeichnet jegliche Art der Einflussnahme und Gestaltung sowie die Durchsetzung von Forderungen und Zielen, sei es in privaten oder öffentlichen Bereichen.
Spez.: Aus der Fülle politisch-theoretischer Definitionen:
1) Im klassischen (aus dem griech. »polis« abgeleiteten) Sinne bezeichnet P. Staatskunst, das Öffentliche bzw. das, was alle Bürgerinnen und Bürger (Interner Link: Bürger/Bürgertum) betrifft und verpflichtet, i. w. S. das Handeln des Interner Link: Staates und das Handeln in staatlichen Angelegenheiten.
2) P. bezeichnet die aktive Teilnahme an der Gestaltung und Regelung menschlicher Gemeinwesen.
3) Bezogen auf moderne Staatswesen, bezeichnet P. ein aktives Handeln, das a) auf die Beeinflussung staatlicher Interner Link: Macht, b) den Erwerb von Führungspositionen und c) die Ausübung von Regierungsverantwortung zielt.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: