R. ist eine ressortübergreifende staatliche (in DEU durch Rahmengesetzgebung von Bund und Ländern gemeinsam wahrgenommene) Aufgabe, die das Ziel hat, die regionale Entwicklung, den Städtebau, den Ausbau der Infrastruktur (Interner Link: Infrastruktur/Infrastrukturpolitik) (Verkehr, Versorgung) etc. so aufeinander abzustimmen, dass den raschen ökonomischen, sozialen und ökologischen Veränderungen vorausschauend und rechtzeitig Rechnung getragen werden kann.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: