R. sind juristische Instrumente zur Überprüfung gerichtlicher Interner Link: Entscheidungen durch höhere Gerichte. Zu unterscheiden sind Interner Link: Berufung, Interner Link: Beschwerde, Interner Link: Revision.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: