Bezeichnung für Verträge zwischen Interner Link: Staaten, die ohne die Zustimmung der gesetzgebenden Gewalt, d. h. allein von Interner Link: Regierungen (Interner Link: Exekutive) abgeschlossen werden.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: