[lat.] Allg.: S. bezeichnet belohnende (positive S.) oder strafende (negative S.) Reaktionen auf bestimmte Verhaltensweisen. Beides, Belohnung und Bestrafung, soll letztlich zur (dauerhaften) Einhaltung von Interner Link: Normen führen.
Rechtl.: 1) S. bezeichnet das Inkraftsetzen bzw. die Bestätigung von Gesetzen und Normen sowie von Strafmaßnahmen, die für den Fall einer Normüberschreitung oder Rechtsverletzung angedroht werden. Ziel von S. ist es, die konkrete Verwirklichung von Interner Link: Recht und Interner Link: Gesetz sicherzustellen.
2) In den internationalen Beziehungen (Interner Link: Internationale Beziehungen) sind S. völkerrechtliche Zwangsmaßnahmen wirtschaftlicher (Interner Link: Zollerhöhung, Interner Link: Embargo), politischer (Einschränkung/Abbruch diplomatischer Beziehungen) oder militärischer Art, mit denen die Einhaltung von Vereinbarungen erzwungen werden soll.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: