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Sozialisierung | bpb.de

Sozialisierung

S. (auch: Vergesellschaftung) bezeichnet die Überführung von Privateigentum, insb. von Interner Link: Eigentum an Produktionsmitteln, in (gesellschaftliches bzw.) Gemeineigentum mit dem Ziel, Arbeit und Interner Link: Produktion der privaten Verfügungsgewalt zu entziehen und einer gesellschaftlichen bzw. öffentlichen Kontrolle zu unterstellen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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