V. bezeichnet die Überführung von Privateigentum, insb. von Interner Link: Eigentum an Produktionsmitteln, in staatliches Eigentum mit dem Ziel, Interner Link: Arbeit und Interner Link: Produktion der privaten Verfügungsgewalt und der Interner Link: Abhängigkeit vom Interner Link: Kapital zu entziehen und einer politischen Kontrolle zu unterwerfen.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: