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Staatsrecht | bpb.de

Staatsrecht

Das S. umfasst alle rechtlichen Regelungen, die den Aufbau, die Organisation, die Befugnisse und Tätigkeiten des Interner Link: Staates und das Verhältnis zwischen Staat und Interner Link: Bürger/Bürgertum betreffen. Das S. (auch: Verfassungsrecht) ist Teil des öffentlichen Rechts (Interner Link: Öffentliches Recht).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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Staatsbürgerschaft

Die Menschen, die zu der Gemeinschaft eines Staates gehören, haben die Staatsbürgerschaft dieses Staates. Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft haben den deutschen Personalausweis.

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Staatsbürger/ Bürger

Menschen, die zu einem Staat gehören, sind die Bürger und Bürgerinnen des Staates. Sie sind Staatsbürger und Staatsbürgerinnen. Sie bilden gemeinsam die Gemeinschaft, die wir Staat nennen.