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Stände | bpb.de

Stände

S. sind soziale Großgruppen, wie sie etwa für geschlossene, streng hierarchisch gegliederte (mittelalterliche oder feudalistische) Interner Link: Gesellschaften kennzeichnend sind.

Mit der Geburt in einen bestimmten Stand sind die Rechte und Pflichten, sozialen, beruflichen etc. Möglichkeiten des Individuums festgelegt, soziale (Aufstiegs-)Mobilität ist nahezu ausgeschlossen.

In den europäischen S.-Staaten des Mittelalters hatten sich drei S. etabliert (Adel, Klerus, Bürgertum), zu denen im 19. Jh. der vierte Stand, die Arbeiterschaft, kam.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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