S. bezeichnet die zweite Kammer des Schweizer Interner Link: Parlaments, die Vertretung der Interner Link: Kantone.
Die 46 Sitze verteilen sich auf 20 Kantone mit je zwei und sechs Halbkantonen mit je einem Sitz. Die Wahl zum S. erfolgt nach kantonalem Recht; die Amtsdauer beträgt einheitlich vier Jahre.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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