1) T. bezeichnet das in allen modernen Interner Link: Staaten geltende Rechtsprinzip, demzufolge alle Personen, die sich auf dem Interner Link: Gebiet/Hoheitsgebiet eines Staates befinden, dem Interner Link: Recht und der Interner Link: Staatsgewalt des entsprechenden Staates unterliegen.
2) I. e. S. wird der Begriff T. für jene Regelung der Interner Link: Staatsangehörigkeit/Staatsbürgerschaft verwendet, bei der ein Kind die Staatsangehörigkeit des Staates erwirbt, in dem es geboren wurde.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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